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Was ist der Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss bezeichnet den Abschluss eines Geschäftsjahres und besteht aus der Bilanz mit Vermögen und Kapital sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Er gibt Auskunft über die gesamtwirtschaftliche Situation eines Betriebs. Geregelt wird er vom Handelsgesetzbuch (HGB) regelt. Daher sind Kaufleute zum Jahresabschluss verpflichtet, die auch doppelt Buch führen.

Von der Pflicht ausgenommen sind Einzelkaufleute wie Kleinunternehmer:innen, Kleingewerbetreibende oder Freiberufler:innen, die die Umsatzgrenze von 600 000 Euro nicht überschreiten sowie Gewinne bis zu 60 000 Euro erzielen. Sie haben eine einfache Buchführung und erstellen am Ende des Geschäftsjahres die Einnahmeüberschussrechnung (EÜR).

Wie erstelle ich ihn?

Dabei schließt du alle Konten und buchst die Ertragswerte und Aufwandskosten aller Unterkonten auf ein Hauptkonto, um das Saldo zu berechnen. Anschließend überträgst du es in die Bilanz. Zusätzlich erstellst du einen Abschlussbericht über End- und Anfangsbestände, die nach Bestands– und Erfolgskonten gegliedert sind.

Wie bereite ich ihn vor?

Um den Abschluss durchzuführen, musst du ihn vorbereiten, indem du alle nötigen Arbeitsunterlagen zusammenstellst. Das umfasst Vermögensgegenstände und Schulden der Inventur, Verträge, Buchungsbelege und Abschreibungen. Außerdem muss das Fahrtenbuch vollständig und aktuell sein. Du musst offene Forderungen auf Bonität prüfen und festgelegte Rücklagen erfassen.

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