Unternehmensformen - welche ist die beste für meine Gründung?

Bei der Gründung kannst du zwischen verschiedenen Unternehmensformen wählen. Die Rechtsform deines Unternehmens kann sich auch ändern, wenn dein Unternehmen wächst. Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Unternehmensformen.

Welche Unternehmensformen gibt es?

Man unterscheidet Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Welche die für deine Gründung zweckmäßigste ist, richtet sich nach dem Aufwand der Gründung und Verwaltung sowie nach der Besteuerung. Außerdem spielen auch die rechtliche Haftung und die Geschäftsführung eine Rolle. Kapital- und Personengesellschaften werden in verschiedene Formen unterteilt. Es ist ratsam, mit der Zeit zu prüfen, ob die Rechtsform noch zur Unternehmensstruktur passt. Gegebenenfalls musst du sie dann anpassen.

Die Unternehmensform des Einzelunternehmens

Ein Einzelunternehmen kannst du als einzelne Person gründen. Zum Beispiel als Kleingewerbetreibende:r und Freiberufler:in.  Du musst dich nicht ins Handelsregister eintragen lassen, weil du so nicht zu den echten Kaufleuten zählst. Daher gelten für dich die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Lässt du dich freiwillig eintragen, gelten für dich die gleichen rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen wie für Kaufleute. Ein Nachteil an der Gründung eines Einzelunternehmens ist, dass du persönlich mit deinem gesamten Vermögen für das Gewerbe oder das Unternehmen haftest.

Von der Kleinunternehmerregelung kannst du Gebrauch machen, wenn dein Jahresumsatz im letzten Jahr nicht höher als 22 000 Euro war und im folgenden Jahr nicht höher als 600 000 Euro sein wird.

Erfordert der Betrieb eine kaufmännische Geschäftsführung, kannst du als Einzelunternehmer:in auch Kaufmann oder Kauffrau sein. Beispielsweise wenn das Betriebsvermögen im Jahr 100 000 Euro beträgt oder die Umsätze einen bestimmten Betrag überschreiten. Bei Dienstleistungen liegt die Grenze bei 175 000 Euro und in der Produktion bei 300 000 Euro. Wenn du bis zu fünf Beschäftigte hast, spricht das nicht für eine kaufmännische Regelung. Wenn du einen Kredit von bis zu 50 000 Euro in Anspruch genommen hast, reicht auch das Kleingewerbe aus.

Was sind freie Berufe?

Freie Berufe sind gesetzlich genau definiert. Dazu gehören Ärzte, Steuerberater, Anwälte, Journalisten, erzieherische Berufe und künstlerische Berufe, aber auch Selbstständige der Krankengymnastik oder Hebammen zum Beispiel. Da sie nicht immer so leicht vom Gewerbe zu unterscheiden sind, gibt es einen Katalog, in dem diese ‚Katalogberufe‘ aufgeführt sind.

Übrigens sind die Bezeichnungen ‚Freiberufler‘ und ‚Freelancer‘ keine Synonyme. Freiberufler bezieht sich auf die Art der Tätigkeit, während Freelancer als freie Mitarbeiter:innen die Art der Anstellung beschreibt.

Welche Unternehmensformen kann ich als Freiberufler:in wählen?

Wenn du nicht mit deinem privaten Vermögen für den Betrieb haften möchtest, kannst du auch eine Ein-Personen-GmbH gründen. Dann haftest du als juristische Person nicht mit deinem Privatvermögen, sondern mit der Einlage. Das Stammkapital beträgt aber wie bei der GmbH auch      25 000 Euro. Eine Alternative kann daher auch die Unternehmergesellschaft (UG) sein. Dafür brauchst du ein Startkapital von einem Euro.

Gründest du nicht alleine, sondern zusammen mit einem oder mehreren Freiberufler:innen, ist es auch möglich, sich zu einer Partnergesellschaft oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenzuschließen. Andere Möglichkeiten sind der Zusammenschluss zur Partnergesellschaft oder zur offenen Handelsgesellschaft.

Als Freiberufler:in musst du kein Gewerbe anmelden, sondern dich nur beim Finanzamt anmelden. Gründest du eine GmbH, UG, PartG oder Personengesellschaften, musst du das von einem oder einer Notar:in beurkunden lassen. Die Gründung kostet dich daher mehr.

Was gehört zum Gewerbe?

Zum Gewerbe zählen industrielle und handwerkliche Berufe sowie Handelsberufe. Ein Kleingewerbe kannst du anmelden, wenn du nicht als Kaufmann oder -frau giltst. Für ein Gewerbe brauchst du kein Startkapital und die Gründung muss auch nicht notarisch beurkundet werden. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt und dem Finanzamt.

Die Unternehmensformen der Personengesellschaften

Personen- und Kapitalgesellschaften fallen unter das Handelsgesetzbuch. Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften sind Personengesellschaften keine juristischen Personen. Die üblichen Formen sind GbR, OHG und KG.

1. GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR, kann auch ein Zusammenschluss aus Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden sein. Er dient einem bestimmten unternehmerischen Ziel, das zu fördern ist. Als Gesellschafter:in haftest du dabei unmittelbar und vollumfänglich auch mit deinem Privatvermögen. Das gilt auch fünf Jahre nachdem du aus der Gesellschaft ausgeschieden bist.

2. OHG - Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft, OHG, ist für Handelsgewerbe und Firmen vorgesehen. Ein Mindestkapital bei der Gründung brauchst du nicht. Gründen kannst du sie mit mindestens einem zweiten Gesellschafter. Als solche oder solcher haftest du unmittelbar und unbeschränkt mit deinem eigenen Vermögen.

3. KG - Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft, KG, besteht aus mindestens einem Komplementär, der vollumfänglich haftet, und einem Kommanditisten, der nur mit seiner Einlage haftet. Als Kommanditist:in bist du von der Geschäftsführung ausgeschlossen, hast aber ein Widerspruchsrecht bei ungewöhnlichen Unternehmensentscheidungen. Von den Erträgen erhältst du als Kommanditist:in Verzinsungen deiner Einlage. Als Komplementär:in haftest du mit deinem Vermögen. Häufig wählen Familienunternehmen aus den Unternehmensformen die Kommanditgesellschaft. Ein Stammkapital benötigst du bei der Gründung nicht.

Die Unternehmensformen der Kapitalgesellschaften

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die AG, UGGmbH und die KGaA. Sie sind immer juristische Personen, bei denen das Kapital im Vordergrund steht.

4. GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH, ist eine recht beliebte Rechtsform, weil sie haftungsbeschränkt ist. Das heißt, als Gesellschafter:in haftest du nur mit dem Vermögeneinsatz, den du geleistet hast. Das Mindestkapital bei der Gründung beträgt 25 000 Euro, das auch in die Ausstattung angelegt sein kann.

5. UG - Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft (UG) gibt es seit 2008 und wird auch Mini-GmbH genannt. „Mini“ ist sie deswegen, weil das Mindestkapital einen Euro beträgt. Wenn die Anforderungen sich ändern, kann sie zu einem späteren Zeitpunkt zu einer GmbH umstrukturiert werden.

6. AG - Aktiengesellschaft

Für die Aktiengesellschaft (AG) liegt das Mindestkapital bei der Gründung bei 50 000 Euro. Daher ist sie am Anfang der Selbstständigkeit in der Regel keine geeignete Rechtsform. AGs haben eine Leitung, die sie vertritt, und einen Vorstand, der die Geschäftsvorgänge überwacht. Die Vermögenswerte sind in Aktien angelegt. Die Gesellschaft haftet gegenüber ihren Gläubiger:innen mit dem Gesellschaftsvermögen.

7. PartG - Partnergesellschaft

Zu einer Partnergesellschaft (PartG) kannst du dich mit einem oder mehreren anderen Freiberufler:innen zusammenschließen. Sie ist daher vergleichbar mit der OHG. Du musst die Gesellschaft ins Partnerschaftsregister eintragen lassen und im Namen „Partner“ stehen haben. Für Fehler haftet nur der oder die jeweilige Gesellschafter:in, dafür aber unbeschränkt.

8. SE - Societas Europaea

SE steht für Societas Europaea und bildet das Pendant zur Aktiengesellschaft. Der Unternehmensstandort muss in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union sein. Ziel ist die einheitliche Geschäftsführung in allen EU-Staaten. Das Startkapital liegt allerdings bei 120 000 Euro.

Weitere Mischformen

Mischformen enthalten Merkmale von Personen- und Kapitalgesellschaften, um die jeweiligen Vorteile zu kombinieren.

9. GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG gehört zu den Personengesellschaften, obwohl sie viele Elemente einer Kapitalgesellschaft in sich vereint. Dabei ist die Komplementärin eine GmbH, also eine juristische Person. Diese ist somit die unbeschränkt haftende Gesellschafterin der KG. Als GmbH ist sie jedoch haftungsbeschränkt. Es entsteht also eine haftungsbeschränkte Personengesellschaft.

Viele Familienunternehmen wählen aus den Unternehmensformen die GmbH und Co. KG, weil sich die Haftung auf die Vermögenseinlage beschränkt. Die Voraussetzung für dich, eine GmbH & Co. KG zu gründen, ist, dass die GmbH bereits existiert. Da sie eine Mischform aus zwei Gesellschaften ist, müssen auch zwei Jahresabschlüsse erstellt werden. Damit hast du einen Mehraufwand in der Verwaltung.

10. KGaA - Kommanditgesellschaft auf Aktien

Eine weitere Mischform ist die KGaA, die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Der Gesellschafter ist eine juristische Person und das Startkapital liegt bei 50 000 Euro. Vorteilhaft ist die persönliche Verbindung der Gesellschafter an das Unternehmen. Als Kommanditaktionär:in haftest du unbeschränkt und hältst das Kapital, das durch Aktien ergänzt wird. Aufgrund des hohen Startkapitals bietet es sich für eine Gründung in der Regel nicht an.

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Fazit

Für die Entscheidung für eine der Unternehmensformen gibt es unterschiedliche Gründe. Um die richtige Wahl zu treffen, solltest du dich im Vorhinein von einer oder einem Steuerberater:in und einer oder einem Rechtsanwält:in beraten lassen. Auch bei der Gründung eines (regionalen) Lebensmitteleinzelhandels oder Lieferdienstes hast du die Wahl zwischen verschiedenen Unternehmensformen.

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