Was bedeutet Kleingewerbe?
Das Kleingewerbe ist eine Rechtsform und ist daher nicht mit der Kleinunternehmerregelung zu verwechseln, da sie durch das Umsatzsteuergesetz geregelt ist. Sie gilt für Freiberufler:innen und Einzelunternehmer:innen sowie für Unternehmen, deren Umsätze im vorigen Jahr 22 000 Euro nicht übersteigen und im darauf folgenden Jahr voraussichtlich unter 50 000 Euro bleiben. Diese Grenzen werden 2025 allerdings angehoben auf 25 000 und 100 000 Euro.
In diesem Rahmen brauchst du keine Umsatzsteuer abzuführen. Die Voraussetzung für ein Kleingewerbe sind die Gewinn- und Umsatzgrenzen von 80 000 bzw. 800 000 Euro im Jahr. Dann ist nur die einfache Buchführung mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) notwendig.
Welche rechtlichen Vorschriften gibt es?
Das Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt an. Dazu ist kein Startkapital erforderlich und die Anmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 10 und 65 Euro. Als gewerbetreibende Person haftest du mit deinem Privatvermögen, was einen Nachteil dieser Rechtsform darstellt. Ist das nicht gewünscht, kannst du eine UG oder GmbH gründen. Dann gilt allerdings die Pflicht zur Bilanz, GuV und zur doppelten Buchführung, da es sich dann nicht mehr um ein Kleingewerbe handelt. Ein Kleingewerbe ist für Einzelunternehmer:innen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) möglich.
Welche steuerlichen Besonderheiten habe ich?
Neben der Umsatzsteuer, die gegebenenfalls auf dich zukommt, zahlst du mit einem Kleingewerbe außerdem Gewerbesteuer, wobei dabei der Freibetrag von 24 500 Euro gilt. Außerdem musst du Mitglied der IHK oder HWK sein. Viele Betriebe lassen sich eindeutig dem Handwerk oder der Industrie zuteilen. Bei Grenzfällen kannst du dich auch zuerst an die IHK wenden. Von der Agentur für Arbeit erhältst du eine Betriebsnummer, die notwendig ist, wenn du Mitarbeitende einstellen willst. Dann musst du außerdem Lohnsteuer zahlen. Verfügst du über Firmenfahrzeuge, musst du auch Kfz-Steuer bezahlen.
Neben den Vorteilen wie den Vergünstigungen sind zwei mögliche Nachteile, dass du dir den Namen für dein Gewerbe nicht frei aussuchen kannst und dass du auch keine Investorengelder in Anspruch nehmen kannst. Bezüglich des Namens muss dieser deinen Vor- und Nachnamen enthalten.
Was muss ich außerdem beachten?
Sobald dein Betrieb mit Bargeld in Berührung kommst, benötigst du eine Kasse. Ein Kassenbuch ist zwar sinnvoll, aber erst verpflichtend, wenn du auch zur doppelten Buchführung verpflichtet bist. Du überschreitest also Umsatzgrenzen oder wechselst die Rechtsform. Außerdem musst du ein Geschäftskonto eröffnen in der Regel und es ist sinnvoll Software zu nutzen, die DATEV-Exporte für dein Steuerbüro zur Verfügung stellt, wenn du diese Aufgaben nicht gerade selbst übernimmst.