Lebensmittelkennzeichnung für Verbraucherschutz - Etiketten richtig beschriften

Aus Gründen des Verbraucherschutzes müssen laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) einige Pflichtangaben auf Verpackungen beziehungsweise Etiketten stehen. Wie du in deinem Food-Business Lebensmittel richtig beschriftest, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Was ist die Lebensmittelinformationsverordnung?

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gilt EU-weit als VO (EG) 1169/20011 und definiert die verpflichtenden Angaben für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die ein Lebensmittelbetrieb in den Verkehr bringt.

Welche Pflichtangaben für Etiketten gibt es?

Die Pflichtangaben, die auf Etiketten stehen müssen, sind der Produktname, die Produktbezeichnung, Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmens, die Nettofüllmenge, die Zutatenliste, die Nährwerttabelle, Allergene, Alkohol– oder Koffeingehalt, eine Gebrauchsanleitung, Zusatzstoffe, die Herkunft und das Mindesthaltbarkeitsdatum.

1. Produktname und Produktbezeichnung

Neben dem Namen des Produkts schreibst du auch die Bezeichnung dazu, zum Beispiel Milchmischgetränk aus Milch und Aroma. Für Saft, Milch und Honig ist die Bezeichnung rechtlich festgelegt. Die Schriftgröße für die Beschriftung von Etiketten darf nicht kleiner sein als 1,2 Millimeter.

2. Füllmenge

Du musst außerdem die Nettofüllmenge angeben, die im gleichen Sichtfeld, heißt auf der gleichen Seite, stehen muss wie die Produktbezeichnung. Die tatsächliche Füllmenge kann die Nettofüllmenge unterschreiten, sollte es im Idealfall natürlich nicht. Im Mittel darf die tatsächliche Füllmenge einer Produktcharge jedoch nicht geringer sein.

3. Zusatzstoffe

In der EU sind diverse Lebensmittelzusatzstoffe mit den E-Nummern zugelassen.  Das sind beispielsweise Säureregulatoren, Emulgatoren, Stabilisatoren, Geschmacksverstärker, Süßungsmittel, Backtriebmittel, Trägerstoffe, Füllstoffe, Verdickungsmittel, Trennmittel, Antioxidationsstoffe und Konservierungsstoffe sowie Farbstoffe. Verbraucherfreundlicher ist es, sie namentlich statt der E-Nummern zu nennen.

4. Zutatenliste

Die Zutatenliste enthält alle Zutaten in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtanteil im Produkt. Das gilt auch für verarbeitete Produkte wie Pizza, bei denen die Bestandteile selbst aus Zutaten bestehen. Es gibt jedoch gesetzlich festgelegte Lebensmittel wie Schokolade oder Konfitüre, die du nicht nach ihren Zutaten aufschlüsseln musst. Schokolade wird zum Beispiel über den Zuckergehalt definiert. Wenn du Schokolade mit weniger Zucker als üblich auf den Markt bringen willst, musst du dich genau informieren, was dabei möglich ist und was nicht.

Bei verarbeiteten Produkten müssen auch die Mengen der Zutaten in Prozent angegeben werden. Die quantitive ingredients declaration (QUID) gibt laut LMIV die Mengenangabe der bestimmenden Zutat in Prozent vor. Bei Erdbeermarmelade müssen die Kund:innen erkennen können, wie viel Erdbeere tatsächlich drin ist. Die Zutat mit dem größten Anteil an der Gesamtmenge steht als erstes in der Zutatenliste.

5. Allergene

Außerdem musst du Allergene aufführen. Das sind Milch und Milcherzeugnisse beziehungsweise Laktose und Gluten. Glutenhaltiges Getreide muss aufgeführt werden. Allerdings sind Glukosesirup auf Weizen- oder Gerstenbasis und Maltodextrine auf Weizenbasis unproblematisch und müssen nicht extra genannt werden. Außerdem kennzeichnest du Sellerie, Sesam, Eier, Fisch, Krebstiere, Soja, Erdnüsse, Senf, Schwefeldioxid, Lupinen und Weichtiere sowie Schalenfrüchte wie Mandeln, Haselnüsse, Paranüsse, Macadamianüsse, Pistazien und Pecannüsse. Die verwendeten Zutaten müssen in ihrer Lieferkette rückverfolgbar sein. Wenn du lose Lebensmittel verkaufst, solltest du eine separate Liste über Allergene bereitstellen.

6. Nährwerte

Die Nährwerte, die Big Seven, gibst du in tabellarischer Form an: Brennwert in KJ/Kcal, Fett in Gramm, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate in Gramm und davon Zucker sowie Salz und Eiweiß. Die Angaben beziehen sich auf 100 g oder 100 ml. Du kannst sie aus einer Lebensmittelanalyse ermitteln lassen oder sie aus der Menge der Zutaten bei der Herstellung berechnen.

In der regionalen Direktvermarktung kannst du die Nährwerte auch weglassen, wenn du die Lebensmittel in geringen Mengen direkt an Kund:innen abgibst. Da die geringe Menge sehr eng gefasst ist, solltest du sie dennoch auch der Kundenfreundlichkeit halber auflisten. Da regionale oder handverarbeitete oft Produkte mehr Nährstoffe enthalten als hochverarbeitete, kannst du diese Zusatzinformationen gut für dein Produktmarketing nutzen. Außerdem ist die Kennzeichnung Pflicht, wenn du die Produkte online vertreibst.

Bei unverpackten Backwaren sind die Angaben über Zutaten, Nährwerte und Allergene nicht verpflichtend. Diese Informationen solltest du deinen Kund:innen dennoch irgendwie zugänglich machen – über QR-Codes oder zusätzliche Schilder.

7. Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum

Bringst du Produkte in den Handel oder verkaufst deine Lebensmittel auf Online-Marktplätzen, gibst du das Mindesthaltbarkeitsdatum an. Bei frischen Produkten wie Obst, Gemüse und Fleisch sowie bei losen Lebensmitteln wie Backwaren entfällt es allerdings. Für leicht verderbliche Produkte wie Milchprodukten ist es hingegen verpflichtend. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist natürlich nicht mit dem Verbrauchsdatum zu verwechseln. Leicht verderbliche Lebensmittel solltest du mit dem Verbrauchsdatum kennzeichnen. Bei Fleisch muss auch das Einfrierdatum deklariert sein.

Da sich das Mindesthaltbarkeitsdatum auf die angemessene Lagerung bezieht, sollte auf der Verpackung auch Angaben zur Aufbewahrung stehen, zum Beispiel +8 °C bei Milchprodukten. Gibst du nur den Monat und das Jahr an, benötigst du außerdem eine Chargennummer. Die EAN benötigst du, wenn du Lebensmittel national, international oder online verkaufst.

8. Herkunft

Die LMIV gibt zudem Angaben zur Herkunft der Zutaten oder Produkte vor.

Gemüse und Obst

Bei unverpacktem oder verpacktem Gemüse schreibst du auf die Kiste oder die Verpackung, wo die Produkte herkommen. Handelt es sich um verarbeitetes Obst oder Gemüse, entfällt die Angabe der Herkunft, zum Beispiel bei Erdbeerjoghurt.

Fleisch, Milch und Eier

Bei verpacktem als auch unverpacktem Fleisch gibst du das Herkunftsland an. Eine Ausnahme bildet dabei Hackfleisch. Nur wenn mehr als 50 Prozent Rind enthalten ist, muss die Herkunft angegeben sein. Sobald eine weitere Zutat hinzugefügt wird, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Zur Kennzeichnung gehört auch, wo das Tier gelebt hat, wo es geschlachtet und zerlegt wurde.

Bei verarbeiteten Milchprodukten musst du die Herkunft nicht angeben.

Auch bei Eiern müssen deine Kund:innen das Herkunftsland und die Stufe der Haltungsform erkennen können. Der Zahlencode dafür befindet sich auf den Eiern selbst.

Wenn du deine Lebensmittel direkt und regional vertreibst, solltest du Region genau definieren, um auch deinen Kund:innen ein gutes Einkaufserlebnis bieten zu können. Denn bis auf wenige Ausnahmen wie Parmaschinken ist die Bezeichnung regional nicht geschützt. Kaffee kann in der Region geröstet sein, obwohl du die Bohnen importiert hast. Auf die Bezeichnung ist daher oft kein Verlass.

9. Weitere Angaben auf Etiketten

Je nachdem, was für Lebensmittel du vertreibst, musst du auch den Koffeingehalt oder Alkoholgehalt angeben sowie eine Gebrauchsanweisung, wie das Produkt zuzubereiten ist.

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Benötige ich Gütesiegel und Zertifizierungen?

Zertifizierungen sind für Lebensmittelbetriebe teilweise verpflichtend, andere Gütesiegel hingegen freiwillig. Sie machen sich jedoch gut auf Etiketten oder deinen Verpackungen.

1. HACCP

Einige Siegel beziehungsweise Zertifizierungen sind für europäische Lebensmittelproduzent:innen verpflichtend, zum Beispiel das HACCP-Zertifikat. Dieses vergibt der TÜV und steht für Hazard Analysis and Critical Control Points. Du bist verpflichtet, im Betrieb die Gefahrenanalyse an kritischen Punkten der Produktion umzusetzen. Das Zertifikat regelt außerdem die Ausstattung der Räume, die Bodenbeschaffenheit, den Umgang mit Abfällen und Schulungen für Mitarbeitende.

2. IFS Food

Auch die Zertifizierung IFS Food von der International Food Safety dient der unabhängigen Prüfung für sichere Lebensmittel. Dieser Standard kann auch eine Voraussetzung sein, um deine Produkte in eine Lieferkette aufzunehmen oder um auf verschiedenen Märkten deine Produkte verfügbar zu machen. Je nachdem, wo und wie du dein Produkt verkaufen willst, ist auch diese Zertifizierung sinnvoll.

Neben solchen Zertifizierungen für deinen Betrieb gibt es diverse Siegel für deine Lebensmittel.

3. Nutri-Score

Der Nutri-Score ist laut einer Umfrage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft am verbraucher:innenfreundlichsten, aber nicht verpflichtend. Er wurde von der Santé publique France als Marke registriert. Um ihn zu verwenden, musst du dich dort registrieren. Den Score berechnest du dann selbst anhand der Nährwerte. Die Punkte aus den erwünschten Nährwerten werden von den unerwünschten abgezogen. Je geringer die Differenz desto höher der Score. Der Algorithmus dahinter wurde durch das Max-Rubner-Institut geprüft. Die Bewertung hängt auch von der Art des Lebensmittels ab, die du bei der Anmeldung angibst.

4. Bio-Siegel

Willst du mit biologischen oder ökologischen Produkten werben, musst du von einer entsprechenden Stelle zertifiziert sein. Somit ist ein Bio-Siegel quasi verpflichtend. Dafür sendest du der Prüfstelle eine Vorlage deiner Etiketten. Da das Kriterium des Bio-Siegels der biologische Anbau ohne synthetische Pestizide oder Kunstdünger ist, ist es im Vergleich mit anderen Siegeln wenig aussagekräftig.

Andere Siegel wie Bioland, Naturland oder biozyklisch-veganer-Anbau legen auch Wert auf Fruchtfolgen mit Hauptfrucht-Leguminosen, also Pflanzen, die Stickstoffe fixieren, oder auf den Einsatz von Blühstreifen, um Biodiversität (wieder)herzustellen und Erosion zu reduzieren. Dünger aus Tierabfällen darfst du außerdem nicht einsetzen. Auch die Nutzung des V-Labels für Vegetarisches oder Veganes solltest du angemessen einsetzen. Auf Etiketten von Produkten, von dem man erwartet, dass es vegan oder vegetarisch ist, sollte das Siegel nicht auftauchen. 

Du darfst nicht damit werben, dass dein Produkt eine bestimmte Zutat enthält oder nicht enthält, wenn das in anderen Produkten der gleichen Art der Normalfall ist. Dies soll Verbraucher:innen vor irreführender Werbung schützen. Verwendest du für deine Lebensmittel Imitate wie Analogkäse oder Klebefleisch, solltest du das auch so auf die Verpackung beziehungsweise Etiketten schreiben.

Fazit

Etiketten werden nicht kontrolliert. Sollten aber Verbraucher:innen Fehler melden, gibt es Kontrollen und Abmahnungen, weshalb solltest du alle nötigen Angaben berücksichtigen solltest. Die Pflichtangaben regelt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Bei losen Lebensmitteln sowie in der Direktvermarktung gibt es einige Ausnahmen und Befreiungen von der LMIV. 

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