Was ist eine Rücklastschrift?
Rücklastschriften entstehen, wenn ein SEPA-Lastschriftverfahren nicht durchgeführt werden kann, weil das Konto nicht ausreichend gedeckt ist. Im Kontoauszug werden sie als Auszahlung angezeigt. Das Konto wird belastet und anschließend wird das Geld in Form der Rücklastschrift wieder auf das Konto der Kund:in zurückgebucht. Dabei fallen Gebühren bis zu 5 Euro an. Diese sind allerdings von der Umsatzsteuer befreit.
Die Gebühren musst du nur zahlen, wenn der Grund für die Rückbuchung ist, dass dein Konto nicht ausreichend gedeckt ist. Du solltest darauf achten, nicht mit solchen Einzugsermächtigungen in Zahlungsverzug zu kommen, auch wenn Rücklastschriften nicht der SCHUFA gemeldet werden. Bekommst du in der Folge nicht nur eine Zahlungserinnerung, sondern wird ein Mahnverfahren eingeleitet, wird die SCHUFA informiert. Auch Mahngebühren können dir in Rechnung gestellt werden. Allerdings dürfen sich auch die Mahngebühren nur auf wenige Euro belaufen, um die zusätzlichen Kosten zu decken.
Wie kommt es zu einer Rücklastschrift?
Andere Gründe außer der unzureichenden Kontodeckung können sein, dass die Kontodaten nicht stimmen, weil du ein falsches Konto angegeben oder einen Zahlendreher eingebaut hast. Außerdem kann es sein, dass du vergessen hast, die aktuelle Kontonummer anzugeben.
Einer Lastschrift kannst du immer innerhalb von acht Wochen widersprechen, einer nicht genehmigten Lastschrift bis zu 13 Monaten. In dem Fall musst du auch die Gebühren nicht bezahlen. Den Widerspruch der Lastschrift nimmst du normalerweise in deinem Online Banking vor. Wenn das nicht geht oder du kein Online Banking machst, setzt du dich zum Beispiel telefonisch oder über das Kontaktformular mit deiner Bank in Verbindung.
Die SEPA-Lastschrift ist eine der häufigsten Zahlungsmethoden, weil sie super einfach und unkompliziert ist. Der Gläubiger zieht dabei einen bestimmten Geldbetrag zu einem bestimmten Zeitpunkt von deinem Konto als Schuldner ein. Du solltest aber das Datum des Bankeinzugs im Blick haben und für ausreichende Deckung sorgen, um Rückbuchungen zu vermeiden.