Hofübergabe Titelbild

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Die Hofübergabe ist ein Prozess, den Hof zu übergeben und übernehmen zulassen. Die Verantwortung, die damit für alle Beteiligten einhergeht, erfordert eine ordentliche Planung. Was dabei alles auf dich zukommt, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist eine Hofübergabe?

Bei der Hofübergabe wechselt der Hof oder ein landwirtschaftlicher Betrieb den Besitzer oder Besitzerin. Zum Beispiel, wenn du als Geschäftsführer:in aus Altersgründen den Hof an deinen Sohn oder deine Tochter abgeben möchtest. Als Übergeber:in bestimmst du die Person, die den Hof übernehmen soll, als Anerbe oder Anerbin. Deren Geschwister sind dann weichende Erben oder Erbinnen. Eine Fremdübernahme ist auch möglich, wenn deine Kinder den Hof nicht übernehmen möchten.

Für die Übergebenden bedeutet die Hofübergabe häufig die Aufgabe des Lebenswerkes, das sie in guten Händen wissen wollen. Die übernehmende Partei sieht sich in der Verantwortung, einen wirtschaftlichen Betrieb zu führen, sodass er nun ihr die Existenz sichern kann. Die weichenden Erben und Erbinnen sehen oft vor allem den Vermögenswert, den sie verlieren und stattdessen eine Abfindung erhalten.

Wann ist die Hofübergabe?

Ein guter Zeitpunkt kann zum Beispiel der Jahresabschluss des Buchführungsjahres sein. Du solltest dich über Förderansprüche informieren und deren Antragstellung und Zahlungsbeginn und daran den Übergabetermin ausrichten. So kann die übernehmende Person zum Beispiel die Junglandwirteförderung in Anspruch nehmen. An sich ist die Übergabe kein Termin, sondern vor allem ein Prozess, für den du dir genug Zeit nehmen solltest.

Warum kann eine Hofübergabe schwierig sein?

Ein Problempunkt ist oft das Zwischenmenschliche. Auch dafür ist eine gute Planung wichtig. Denn gerecht ist eine Hofübergabe aus Geldsicht selten. In der Regel gibt es nämlich einen oder eine Anerb:in. Die anderen Kinder bzw. Geschwister sind weichende Erben und Erbinnen, die sich mit einer Abfindung zufriedengeben müssen. Umso wichtiger ist es, einen Konsens zu finden. Diese Aushandlung kann auch für die beratende Person schwierig sein und ist bei jeder Beratung anders. 

Schritt #1 ist daher die Festlegung des oder der Hofübernehmer:in. Wer also Anerbe oder Anerbin ist und wer die weichende Erben und Erbinnen sind.

Wer kann den Hof übernehmen?

Laut der Höfeordnung kann nur erben, wer wirtschaftsfähig ist. Die Höfeordnung gilt unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Sie gilt für dich, wenn du den Hof zur Existenzsicherung und hauptberuflich führst und wenn im Grundbuch ein Hofvermerk steht. Ehegatt:innen können auch nicht-wirtschaftsfähig sein. Außerdem kann nur eine einzelne Person den Hof übernehmen. Dies soll den Erhalt des Betriebs sichern. Daher sind auch die Abfindungen für weichende Erben eher gering. Lässt du den Hofvermerk löschen, gilt das gesetzliche Erbrecht und du bist freier in der Vererbung. Genau genommen bedeutet Erben, dass der Hof nicht zu Lebzeiten übergeben worden ist und stattdessen vererbt wird.

Wenn du nach der Hofübernahme heiratest, hast du beim Ehevertrag die Wahl, eine Zugewinngemeinschaft oder eine Gütergemeinschaft eintragen zu lassen. Bei der Gütergemeinschaft gehört der landwirtschaftliche Betrieb beiden zum gleichen Teil. Bei der Zugewinngemeinschaft gehört dem oder der Ehegatt:in nur auch das, was er oder sie zum Gewinn beigesteuert hat.

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Werde ich beraten?

Um alle rechtlichen Fragen sicher zu klären, ist eine Beratung unumgänglich. Schritt #2 ist daher die Beratung. Dabei wird geklärt, wer den Hof übernimmt und wie hoch die Abfindung ausfallen soll. In der Regel unterzeichnen die weichenden Erb:innen einen Pflichtteilsverzicht

Die Höfeordnung sieht vor, dass nur eine Person den Hof erbt. Da es sich dabei um Betriebsvermögen handelt, kann das Grundstück nicht einfach aufgeteilt werden. Weichende Erb:innen haben an sich keinen Anspruch an eine Abfindung, sondern auf einen Pflichtteil. Wenn sie auf diesen verzichten, erhalten sie in der Regel stattdessen eine Abfindung. Dies soll den oder die Anerb:in sowie den Betrieb entlasten. Um sein Recht durchzusetzen, sollte der Anerbe sich daher fachlich gut beraten lassen. 

Schritt #3 ist der Entwurf des Übergabevertrags. Diesen erstellst du mit einem Notar oder Anwalt im Rahmen der Beratung und legst ihn im Anschluss deinem oder deiner Steuerberater:in vor. Diese:r prüft außerdem die Eigentumsflächen anhand aktueller Auszüge aus dem Grundbuch und dem Liegenschaftskataster. Er oder sie benötigt außerdem die Ehe- und Erbverträge sowie Unterlagen über Vorschenkungen.

Was steht im Übergabevertrag?

Bei der Hofübergabe werden Austragsleistungen oder Altenteilsleistungen für die Übergebenden notwendig. Da sie das bisherige Vermögen zur Existenzsicherung auf den oder die Anerb:in übertragen, müssen nun die Altenteilsleistungen zur Existenzsicherung gereichen. Damit wird also die Pflege und Nebenkosten bezahlt. Du solltest dir überlegen, wie hoch der Bedarf im Alter ausfallen wird. Im Vertrag wird außerdem das Mitbenutzungsrecht festgehalten. Die Altenteilsleistungen solltest du grundbuchrechtlich zusammenfassen und als Leibgeding sichern lassen, damit sie dir als Rente genügen.

Es ist sinnvoll, genau festzuhalten, welche Gebäude und Zimmer die Altenteiler:innen mitbenutzen dürfen, um die Höhe der Nebenkosten und die Beteiligung festzulegen. Außerdem sollten bei Gebrechlichkeit oder Pflegebedarf auch der Anteil für ein Pflegeheim begrenzt und nicht zu ausführlich beschrieben werden, weil sich die Pflegeversicherung darauf berufen wird, wenn es um die Finanzierung geht.

Im Vertrag wird auch der Pflichtteil geklärt: Die Erben, auch enterbte Gatt:innen und Kinder haben einen Anspruch auf einen Teil des Erbes – ihren Pflichtteil. Dieser ist unterschiedlich je nach Anzahl der Kinder. Unterzeichnen die weichenden Erben den Pfichtteilsverzicht, kann der Streit um Pflichtteilsergänzungen vermieden werden. In dem Fall erhalten sie eine Abfindung. Diese fällt eher gering aus. Das soll verhindern, dass die übernehmende Person zu viel Geld abgeben muss, damit der Hof weiterhin bestehen bleiben kann. Ohnehin entstehen Pflichtteilsansprüche erst, wenn die Übergeber:innen 10 Jahre oder früher nach der Übergabe versterben.

Wegen der Zerschlagung können auch Grundstücke nicht so leicht aufgeteilt werden. Wenn ein Grundstück bewirtschaftet wird oder zur Bewirtschaftung verpachtet wird, ist es automatisch Betriebsvermögen. Die Teilung würde die Zerschlagung des Betriebs und damit die Aufgabe bedeuten. Wenn du die Grundstücke aufteilen willst, müsstest du zuvor eine GbR gründen und dann den Hof übergeben.

Eine andere Möglichkeit ist, einen kleinen Teil vom Hauptbetrieb abzuspalten. 90 Prozent davon müssen aber erhalten bleiben. Allerdings sind sich hier Finanzrichter:innen nicht einig, ob die Regelung nicht auch flexibler aufgefasst werden könnte. Erst bei der Aufgabe kann er formlos beim Finanzamt zum Privatvermögen geändert werden.

Außerdem wird im Vertrag der genaue Zeitpunkt der Übergabe und die Beteiligten festgehalten. Dazu gibt es Zusätze wie die Nachabfindungsklausel und die Rückfallklausel, die Rückforderungsansprüche beschreiben. Wenn die Kinder den Hof nicht übernehmen möchten, kannst du auch eine Fremdübergabe durchführen. Diese wird häufig vermittelt. Aber auch diese solltest du früh genug planen.

Die Nachabfindungsklausel meint, dass weichende Erben in gewissem Maße am Verkaufserlös beteiligt werden. Rückfallklauseln bestimmen, dass sie den Hof bekommen können, wenn der Anerbe kinderlos stirbt und auch die Eltern als Übergeber:innen nicht mehr leben. Denn dann übernehmen wieder die Übergeber:innen oder die Geschwister des Übernehmers oder Übernehmerin. Die weichenden Erb:innen mit der Abfindung wollen unter Umständen daran beteiligt werden, weil sie sich im Nachteil sehen.

Kann ich den Hof nach der Übergabe weiter führen?

Wenn die Übertragung stattfinden soll, aber der Betrieb tatsächlich noch weitergeführt werden soll wie bisher, kannst du auch eine Eltern-Kind-GbR gründen. Alternativ kannst du den Betrieb auch an den Erben oder die Erbin zuvor verpachten.

Was sind die nächsten Schritte?

Den Entwurf des Übergabevertrags besprichst du am besten mit der Familie und den Erb:innen beziehungsweise mit den an der Hofübergabe Beteiligten. Schritt #4 ist die Einbeziehung der Beteiligten. 

Ist der Vertrag fertig, muss die Übergabe von einem Gericht genehmigt werden. Schritt #5 ist die Genehmigung durch das Landwirtschaftsgericht. Das Landwirtschaftsgericht prüft beispielsweise die Wirtschaftsfähigkeit der übernehmenden Person. Die nordwestdeutsche Höfeordnung schreibt zum Beispiel vor, dass Übernehmer:innen einen Abschluss in einem entsprechenden Beruf haben. Kann die zur Übernahme bestimmten Person diesen nicht vorweisen, wird der Antrag abgelehnt und der Hof muss von einem anderen Verwandten mit entsprechender Qualifikation übernommen werden. Dies kannst du vermeiden, indem du den Hofvermerk im Grundbuch löschen lässt. 

Anschließend erfolgt die Übergabe, indem der neue Besitzer oder Besitzerin im Grundbuch eingetragen wird. Das geschieht über einen formlosen Antrag bei Landwirtschaftsgericht. Der Hofvermerk hat rein erbrechtliche Folgen. Schritt #6 ist also die Übergabe durch die Änderung im Grundbuch.

Was passiert nach der Hofübergabe?

Nach der Übergabe informierst du die Berufsgenossenschaft, die Krankenkasse und die Banken. Die übernehmende Person erhält außerdem eine neue Steuernummer von der Steuerverwaltung. Das Landwirtschaftsamt prüft die Umschreibung und die Zahlungsansprüche der Betriebsprämie. Du informierst auch landwirtschaftlicher Verbände und Organisationen über die Hofübergabe, wenn du solchen beigetreten bist. Außerdem schreibst du die Schlepper und die Versicherungen um. Die Geschäftspartner:innen und Lieferant:innen müssen natürlich auch informiert sein. Schritt #7 ist das Informieren von Geschäftspartner:innen, Genossenschaften und Ämtern über die Hofübergabe.

Fazit

Bei der Hofübergabe sind vor allem rechtliche Aspekte zu beachten, die in einer Beratung geklärt werden sollten. Alle Beteiligten sollten an der Hofübergabe und der Vorbereitung teilhaben. Gerecht sind die Verhandlungen oft nicht, weswegen ein guter zwischenmenschlicher Umgang sehr wichtig ist und ein Konsens gefunden werden sollte. Mit der Vorbereitung solltest du spätestens ein Jahr vor der Übergabe beginnen. Je eher desto besser. Wenn kein Kind den Hof übernehmen möchte, ist auch eine Fremdübergabe möglich. Auch diese solltest du früh planen.

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