Was ist ein Konsilager?
Ein Konsignationslager ist ein Teil- und Warenlager, das Lieferanten in der Nähe des abnehmenden Unternehmens, des Konsignators, betreiben, um kurze Transportwege und die Verfügbarkeit der Ware zu gewährleisten. Konsignation ist ein Begriff aus der Warenwirtschaft für eine bestimmte Form der Warenlieferung. Bis zur Entnahme gehören die gelagerten Waren dem Lieferanten, auch Konsignant genannt. Ein Eigentumsvorbehalt würde dafür sorgen, dass die Ware so lange dem Lieferanten gehört, bis sie bezahlt sind.
Vor- und Nachteile eines Konsilagers
Durch ein Konsilager muss ein Unternehmen die Ware nicht selbst lagern und erleichtert sich damit die Lagerhaltung. Das Lager befindet sich in der Nähe des abnehmenden Kunden, wodurch auch die Logistik vereinfacht wird. Ein Konsilager lohnt sich daher für Unternehmen, die häufig Waren an Kund:innen im Ausland liefern. Der Vorteil ist auch, dass sie die Ware nicht erst im Ausland bestellen müssen, wodurch lange Lieferzeiten vermieden werden können. Außerdem kommt es für Waren und Produkte zum Einsatz, die Kund:innen häufig benötigen.
Zwar sparen sich Konsignatoren die Einrichtung eines Lagers, aber dadurch geben sie auch die Kontrolle über die Bestände ab. Im Konsignationsvertrag sind die Mengen zwar geregelt, ein Risiko bleibt aber trotzdem bestehen. Außerdem nimmt der Konsignant auch ein gewisses Risiko auf sich, weil durch die Lagerbestände eine hohe Kapitalbindung entsteht: Die Waren sind Kapital, das erstmal nicht zu Gewinnen beiträgt. Daher sind die Vertragslaufzeiten unter Umständen lang. Außerdem übernimmt der Konsignant auch die Qualitätssicherung. Je nach Ware kann dies einen höheren Aufwand bedeuten – zum Beispiel bei leicht verderblichen Produkten.
Steuerrechtliche Besonderheiten
Die Waren eines Konsilagers unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Erst wenn der Lieferant liefert, muss er die Umsatzsteuer berechnen. Er registriert sich in dem Land, in das er Waren liefern möchte, und erhält eine Umsatzsteueridentfikationsnummer. Die Höhe der Steuern richtet sich nach dem Land, in das geliefert wird. Einige Länder der Europäischen Union haben jedoch Vereinfachungen für die Umsatzsteuer eingeführt.