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Wodurch zeichnen sich Personengesellschaften aus?

Bei Personengesellschaften stehen die Gesellschafter:innen im Vordergrund, was sie von der Kapitalgesellschaft unterscheiden. Denn bei Kapitalgesellschaften steht das Kapital im Mittelpunkt. Daraus ergeben sich weitere Unterschiede bezüglich der Haftung, der Gründung und der Besteuerung.

Wo liegen die Unterschiede zu Kapitalgesellschaften?

Während Kapitalgesellschaften du auch alleine gründen kannst, braucht es für Personengesellschaften immer mindestens zwei Gesellschafter:innen. Die Gründung einer Personengesellschaft erfordert kein Mindestkapital und rein rechtlich auch keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag

Bei Kapitalgesellschaften liegt das Mindestkapital hingegen bei 25 000 oder 50 000 Euro. Dort sind auch die Gesellschafter:innen als Geschäftsführer:innen mit festem Gehalt und Arbeitsvertrag angestellt. Die Haftung ist bei Kapitalgesellschaften auf das Kapital beschränkt. Als Gesellschafter:in einer Personengesellschaft haftest du mit dem eigenen Vermögen. Dabei besteht also das Risiko einer Privatinsolvenz.

Welche Formen gibt es?

Die verschiedenen Formen von Personengesellschaften sind die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine beliebte Rechtsform für Gewerbetreibende, die sich mindestens zu zweit mit einem unternehmerischen Ziel zusammenschließen. Partnerschaftsgesellschaften sind nur möglich für Freiberufler:innen wie Ärzt:innen oder Anwält:innen. Sie lassen sich ins Partnerschaftsregister eintragen und sind haftungsbeschränkt, was berufliche Fehler betrifft

Eine offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft kannst du als Handelsbetrieb gründen. OHGs und KGs müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen und sich beim Gewerbeamt anmelden.

Welche Vor- und Nachteile haben Personengesellschaften?

Der Fortbestand der Personengesellschaft steht und fällt mit den Gesellschafter:innen, weshalb er schwierig wird, wenn ein:e Gesellschafter:in ausscheidet. Alle Personengesellschaften ohne Handelsregistereintrag können die einfache Buchführung mit der EÜR machen. Eine Ausnahme davon bilden jedoch die OHG und die KG, da der Eintrag ins Handelsregister zur doppelten Buchhaltung verpflichtet

Für eine GbR ist rein rechtlich nur ein mündlicher Gesellschaftsvertrag notwendig, bei der PartG besteht hingegen die Pflicht zum schriftlichen Partnerschaftsvertrag. Darin finden sich beispielsweise Vereinbarungen bezüglich der Verantwortlichkeiten und Aufgaben. Bezüglich der Haftung hast du als Kommanditist:in einer KG den Vorteil, nur mit der vereinbarten Einlage zu haften. Als Komplementär:in haftest du persönlich und unbeschränkt, übernimmst aber auch die Entscheidungsfunktion.

Bei allen Personengesellschaften haften die Gesellschafter:innen unbeschränkt und persönlich, also mit dem Privatvermögen. Eine Ausnahme bilden juristische Personen, die eine GbR gründen und nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Das können zum Beispiel zwei GmbHs sein. Bei der GmbH & Co. KG stellt die GmbH die haftende Kommanditistin dar. Weil sie nur mit ihrem Kapital haftet, ist die GmbH & Co. KG quasi haftungsbeschränkt. 

Welche Steuern zahlen sie?

Personengesellschaften zahlen auch die Gewerbesteuer, wobei sie dem Freibetrag von 24 500 Euro unterliegen können. Dabei wird der Gewinn anhand des Einkommensteuerrechts ermittelt, aber der Betrieb selbst besteuert, und nicht etwa die Gesellschafter:innen. Nur bei Partnerschaftsgesellschaften entfällt die Gewerbesteuer. Für die Einkommen- und Erbschaftssteuer werden die Gesellschafter:innen als natürliche Personen berücksichtigt.

Nur bei der Umsatzsteuer gilt der Betrieb als Rechtsobjekt. Die Erbschaftssteuer wird relevant, wenn Teile der Gesellschaft vererbt werden. Da die Einkommen der Gesellschafter:innen nicht als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden können, kann die Steuerlast höher sein.

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