Was ist ein Geschäftsvorfall?
In der Buchführung bezeichnet ein Geschäftsvorfall eine Transaktion mit einem bestimmten Wert, der das Betriebsvermögen, das Eigen- oder Fremdkapital beeinflusst. Als Kernstück des Rechnungswesens sind Geschäftsvorfälle daher bedeutsam für die Bilanz. Dabei können sie bestands- oder erfolgswirksam sein und das durch externe oder interne Transaktionen.
Externe vs. interne Transaktionen
Die zwei Haupttypen von Geschäftsvorfällen sind externe und interne Transaktionen. Die externen gibt es zum Beispiel durch An- und Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen von oder an Kund:innen und Lieferant:innen. Interne Transaktionen sind zum Beispiel Aufwertungen von Vermögensgegenstände, wobei sich lediglich ihr Buchwert erhöht.
Erfolgswirksame vs. bestandswirksame Geschäftsvorfälle
Weiterhin können Geschäftsvorfälle erfolgs- oder bestandswirksam sein. Zu- und Abflüsse von Vermögenswerten beeinflussen den Unternehmenserfolg, während die bestandswirksamen den erfolgsneutral sind. Sie bewirken lediglich Veränderungen in der Zusammensetzung von Geld- und Sachwerten.
Ein Beispiel für einen bestandswirksamen Geschäftsvorfall ist der Einkauf von Rohstoffen für die Produktion, wobei Geldmittel in Material umgewandelt werden, ohne dass der Wert das Unternehmen verlassen würde. Sie werden also auf Bestandskonten gebucht. Erfolgswirksame Geschäftsvorfälle entstehen durch zum Beispiel den Verkauf von Waren über dem Einkaufspreis, da die Differenz einen erfolgswirksamen Gewinn darstellt. Diese werden auf Erfolgskonten gebucht.
Wie erfasse ich einen Geschäftsvorfall?
Geschäftsvorfälle musst du in der Buchhaltung richtig und vollständig erfassen. Dies machst du mithilfe von Buchungsbelegen. Die Geschäftsvorfälle in Bar werden im Kassenbuch festgehalten. Neben den laufenden Geschäftsvorfällen wie zum Beispiel Ausgaben für Personal, Material oder Dienstleistungen sowie die Miete berechnest du zum Jahresende Geschäftsvorfälle wie Abschreibungen, Rückstellungen und Anlage- und Umlaufvermögen. Die Buchung erfolgt in der doppelten Buchhaltung auch nach dem Prinzip „Soll an Haben“ auf T-Konten.