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Was ist sind Freie Berufe?

Eine einheitliche Begriffsdefinition von Freien Berufen gibt es nicht. Das Steuerrecht bzw. Einkommensteuergesetz definiert sie anders als das Gewerberecht bzw. Partnergesellschaftsgesetz

Im Steuerrecht sind Freie Berufe als selbstständig ausgeübte Tätigkeiten festgelegt aus den Bereichen der Wissenschaft, Kunst, Schriftstellerei, Unterricht und Erziehung. Außerdem sind im Einkommensteuergesetz einige Katalogberufe aufgeführt: Notar, Ärzt:innen, Anwält:innen, Ingenieur:innen, Architekt:innen, Steuerberatung, Krankengymnastik, Geburtshilfe, Journalismus, Übersetzung und Wirtschaftsprüfung. Sind Tätigkeiten diesen Katalogberufen ähnlich, fallen sie auch unter die Freien Berufe. 

Nach dem Gewerberecht sind es freie wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische Tätigkeiten höherer Art oder persönliche Dienstleistungen höherer Art, das heißt, die eine höhere Bildung wie einen Hochschulabschluss erfordern. Da es sich beim Gewerbe auch um Selbstständigkeit mit dem Ziel der Gewinnerzielung handelt, ist die Abgrenzung nicht immer eindeutig. Handwerkliche Betriebe sowie Handels-, Industrie- und Gastronomiebetriebe sowie Vermittlungstätigkeiten können dazu klar zugeordnet werden.

Die Abgrenzung zwischen Gewerbe und Freien Berufen ist aber wichtig, da in Deutschland die Gewerbepflicht gilt. Das heißt, jede:r Selbstständige mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, muss ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen. Davon ausgenommen sind landwirtschaftliche Betriebe und eben die Freien Berufe.

Freiberufler:innen zeichnen sich durch hohe Eigenverantwortung und Selbstmanagement aus. Außerdem sind sie hochqualifiziert und dem Gemeinwohl verpflichtet. Das trifft zum Beispiel auf Berufe wie Ärzt:innen oder Anwält:innen zu, die nur mit entsprechender Ausbildung ausgeübt werden dürfen. 

Besonderheiten bei Freien Berufen

Freiberufler:innen sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Statt einer Gewinn- und  Verlustrechnung (GuV) stellen sie in einer Einnahmenüberschussrechung die Einnahmen den Ausgaben gegenüber.

In Rechnungen weisen sie trotzdem die Umsatzsteuer von 19 Prozent aus. Eine Ausnahme bilden dabei Schriftsteller:innen, die aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nur 7 Prozent Umsatzsteuer zahlen. Halten sie bestimmte Umsatzgrenzen ein, können sie auch Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen, sodass die Umsatzsteuer entfällt. Dazu dürfen die Umsätze im aktuellen Jahr 50 000 Euro und im Vorjahr 22 000 Euro nicht überschreiten.

Freie Berufe oder Gewerbe: Grenzfälle

Die Selbstständigkeit in Freien Berufen wird beim Finanzamt angemeldet, von dem man die Steuernummer erhält. Ob es sich bei der Selbstständigkeit um ein Gewerbe handelt, entscheidet letztlich das Finanzamt, das seine Entscheidung auch jedes Jahr ändern kann. Damit hängt auch zusammen, ob man Gewerbesteuer zahlen muss oder nicht. Die Entscheidung kann auch daran festgemacht werden, dass bei den Freien Berufen die geistige und schöpferische Tätigkeit im Vordergrund steht.

Es gibt auch Grenzfälle wie aus dem Bereich Fitness und Sport, die aus steuerrechtlicher Sicht Freie Berufe sind. Für Tanzschulen oder Schwimmunterricht, ist eine Gewerbeanmeldung nötig. Als Personaltrainer ist theoretisch beides möglich und wird von Stadt zu Stadt durchaus unterschiedlich gehandhabt. Als Personaltrainer:in kommt es auf den Tätigkeitsschwerpunkt an: Wenn man vor allem Kurse gibt, um Kenntnisse vermitteln, steht die unterrichtende Tätigkeit im Vordergrund. Bei einer beratenden Tätigkeit handelt es sich eher um ein Gewerbe. Ähnlich verhält es sich mit Tattoostudios. Obwohl Tättowier:innen Künstler:innen sind, ist in der Regel trotzdem eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Solche Fälle werden in der Regel individuell entschieden. 

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit

An die unterschiedlichen Freien Berufe gibt es unterschiedlich hohe Anforderungen. Ärzt:innen und Apotheker:innen benötigen beispielsweise eine Approbation. Anwält:innen müssen ein Jurastudium abgeschlossen haben. Darüber hinaus müssen sie einer Anwaltskammer oder Ärztekammer beitreten, die auch die Einhaltung bestimmter Berufspflichten überwachen. Bei Verstößen kann beispielsweise auch die Approbation entzogen oder ein Berufsverbot verhängt werden.

Für diese Berufsgruppen ist die Zugehörigkeit zu einer Kammer verpflichtend, für andere besteht die freiwillige Möglichkeit. Für Trainer:innen gibt es verschiedene Lizenzen, die notwendig sind, aber auch freiwillige, die einen weiter qualifizieren. Physiotherapeut:innen und Masseur:innen sind Freie Berufe, für die eine Ausbildung notwendig ist. Für handwerkliche Betriebe als Gewerbe gibt es über die Berufsausbildung hinaus oft eine Meisterpflicht.

Welche Rechtsform kann ich wählen?

Für eine Tätigkeit im Gewerbe oder in Freien Berufen kannst du verschiedene Rechtsformen wählen. Du kannst dich zum Beispiel zu zweit oder im Team zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen oder eine AG oder GmbH gründen. Dabei gibt es Unterschiede bezüglich der Haftung. Mit einer GmbH oder AG bist du zur doppelten Buchführung und zur GuV verpflichtet. Bei der Partnerschaftsgesellschaft genießt du weiterhin die Vorteile der einfachen Buchführung, haftest aber mit dem eigenen Vermögen.

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