Willst du Lebensmittel oder andere Produkte in Umlauf bringen, ist ein wichtiger Bestandteil die Verpackung. Diese regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG oder EPR). Was im Gesetz drin steht und was du alles beachten musst, erfährst du in diesem Artikel.
Was ist das Verpackungsgesetz?
Das Verpackungsgesetz regelt, was du beachten musst, wenn du Produkte verpackst oder weitere Verpackungen an ein Produkt anbringst. Es gilt für Erstinverkehrbringer von Verpackungen. Erstinverkehrbringer:innen sind diejenigen, die eine mit Ware befüllte Verpackung als erste in Umlauf bringen, die Privathaushalte schlussendlich entsorgen. Als Privathaushalte gelten laut Gesetz auch Hotels oder Restaurants.
Das Verpackungsgesetz will bereits beim Herstellen und Inverkehrbringen von Verpackungen Nachhaltigkeit erzielen. Dazu gibt es für die Entsorgung von Verpackungen eine fünfstufige Hierarchie. Die erste Stufe ist die Abfallvermeidung. Wenn das nicht möglich ist, bist du als Hersteller:in dazu angehalten, Verpackungen einem Kreislauf zuzuführen. Außerdem sollen Verpackungen recyclingfähig und -freundlich sowie aus nachwachsenden Rohstoffen konzipiert sein oder aus recyceltem Material bestehen.
Die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen bezahlen Hersteller:innen seit 1993. 2019 löste das Verpackungsgesetz VerpackG die Verpackungsverordnung ab. Seitdem gab es einige Neuerungen wie zum Beispiel die Mehrwegquote. So sollen 70 Prozent der Getränkeverpackungen aus Mehrwegsystemen bestehen. Das Verpackungsgesetz gibt zudem vor, dass Kund:innen zumindest die Wahl haben müssen zwischen Einweg- oder Mehrwegverpackungen. Außerdem beschränkt es die Stoffe, die in Verpackungen enthalten sein dürfen. 2025 sollen beispielsweise PFAS in Verpackungen eingeschränkt werden.
Wie wird die Einhaltung des Verpackungsgesetzes überprüft?
Das Verpackungsgesetz wird von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) überprüft, wozu auch das Verpackungsregister LUCID geschaffen wurde. Dort musst du dich als Hersteller:in registrieren. Als Befüller:in bist du auch automatisch Hersteller:in – eine Ausnahme sind Serviceverpackungen wie Kaffeebecher oder Brötchentüten, die du vorlizenziert kaufen kannst. Als Getränkehersteller:in meldest du zum Beispiel die Kartonage von Sixpacks und die Glas- oder Plastikflaschen sowie ihre Verschlüsse an.
Hintergrund der Registrierung bei der Prüfstelle ist die Verantwortung als Hersteller:in für deine Verpackungen im Sinne der Vermeidung, Verwertung und Wiederverwendung von Verpackungen. Das Ziel ist auch, Transparenz und Fairness bezüglich der Verpackungsentsorgung im In- und Ausland zu schaffen. Daher ist das Register auch für jede:n einsehbar. Im Jahr 2024 gab es eine Million Registrierungen. Die ZSVR erkennt Ordnungswidrigkeiten und informiert die Behörden des Landes. Bisher hat die Prüfstelle 20 000 Ordnungswidrigkeiten gemeldet.
Welche Verpackungen gibt es?
Es gibt systembeteiligungspflichtige und nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Grundsätzlich musst du alle Verpackungen im LUCID-Register anmelden. Nicht alle Verpackungen musst du aber bei einem dualen System lizenzieren.
Die systembeteiligungspflichtigen Verpackungsarten sind die Versandverpackung, Umverpackung, Produktverpackung und die Serviceverpackung. Für diese erwirbst du bei einem dualen System eine Verpackungslizenz – und zwar bevor du dein Geschäft startest oder deinen Onlineshop eröffnest.
Nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind Transportverpackungen, Vorlizenzierte Serviceverpackungen und Nicht-Verpackungen.
Einen Sonderfall bilden Einweggetränkeverpackungen, die du auch registrieren musst. Für Einweggetränkeverpackungen besteht die Pfandpflicht, weshalb du sie bei der DPG, der Deutschen Pfandsystem GmbH, beteiligst. Die Pfandpflicht besteht bei allen Kunststoffflaschen zwischen 0,1 und als 3,0 Liter Füllmenge. Das betrifft auch Saft, Sekt oder Wein. Für Wein und Sekt in Glasflaschen gibt es hingegen kein Pfandsystem. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind allerdings Getränkekartons – egal, ob zylinder-, giebel- oder blockförmig.
Mehrweggetränkeverpackungen musst du registrieren, aber keine Verpackungslizenz bei einem dualen System erwerben. Jedoch benötigst du dafür ein Rücknahme- und Verwertungskonzept.
Was sind duale Systeme?
Die dualen Systeme wie zum Beispiel DerGrünePunkt oder EKO-Punkt übernehmen Entsorgung und Verwertung von Abfällen von Konsument:innen. Deswegen beteiligst du dich auch als Hersteller:in daran, indem du dort eine Verpackungslizenz erwirbst. Wegen dieser Systembeteiligung an einem dualen System sind beispielsweise die Papiertonne und die Wertstofftonne für Privathaushalte gebührenfrei. Die Daten, die du im LUCID-Register meldest, meldest du zusätzlich auch im dualen System.
Welche Verpackungen muss ich lizenzieren?
Grundsätzlich musst du alle Verpackungsarten bei LUCID registrieren. Versand- und Produktverpackungen musst du auch bei einem dualen System lizenzieren, da sie die Konsument:innen belasten. Außerdem sind Serviceverpackungen beteiligungspflichtig. Da sie aber vom Letztbetreiber in Verkehr gebracht werden, räumt die Gesetzgebung ein, vorlizenzierte Serviceverpackungen zu verwenden. Das betrifft zum Beispiel Bäckereien mit Einwegbechern und Brötchentüten. Für die Lizenzierung sind dann die Hersteller:innen als Erstinverkehrbringer der Tüten und Becher verantwortlich.
Transportverpackungen und Mehrwegverpackungen musst du nicht beteiligen. Denn Transportverpackungen schützen das Produkt beim Transport und landen nicht bei den Endverbraucher:innen im Hausmüll. Sie werden eher im B2B-Business eingesetzt. Für Mehrwegsysteme benötigst du alternativ ein Rücknahme- und Verwertungskonzept. Mehrwegverpackungen können auch Nicht-Verpackungen sein, wenn du sie als Produkt verkaufst – also Mehrwegkaffeebecher oder Etuis, die dann nicht systembeteiligungspflichtig sind.
Welche Pflichten habe ich als Erstinverkehrbringer?
Eine Pflicht nach dem Verpackungsgesetz ist sowohl die Systembeteiligung als auch die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen. Du musst dich außerdem als Hersteller:in im Verpackungsregister registrieren, um die LUCID-Nummer zu erhalten. Wenn du im europäischen Ausland handelst, benötigst du oft auch die EPR-Nummer. Im EU-Recht gilt die Extended Producer Responsibility, auch wenn jeder Mitgliedstaat ein eigenes System hat.
Im Verpackungsregister meldest du alle Verpackungen nach Art und Mengen an. Die Berechnung erfolgt für die Gesamtmenge eines Materials, zum Beispiel Glas, Papier oder Aluminium, multipliziert mit der Anzahl der Verpackungen, die du wahrscheinlich in Umlauf bringen wirst.
Die Vollständigkeitserklärung musst du abgeben, wenn du pro Jahr mehr als 30 000 kg Aluminium oder Kunststoff, 50 000 kg Pappe, Papier oder Karton oder mehr als 80 000 kg Glas in Umlauf bringst.
Was muss ich bei meinem Onlineshop beachten?
Wenn du einen eigenen Onlineshop betreibst, musst du je nach Produkt alle anfallenden Verpackungen registrieren oder lizenzieren. Das können die Produktverpackung und Versandverpackung sein. Du solltest dich vor dem Geschäftsstart registrieren und darauf achten, alle Auflagen zu erfüllen, da Strafen von bis zu 200 000 Euro oder Verkaufsverbote auferlegt werden können. Auch als regionaler Direktvermarkter mit einem Onlineshop musst du Verpackungen anmelden.
Was muss ich bei Online-Marktplätzen beachten?
Nutzt du einen Online Marketplace, musst du die Verpackungen ebenfalls registrieren und entsprechend lizenzieren. Die Plattform ist verpflichtet, das zu kontrollieren. Bist du nicht registriert, stoppt sie den Verkauf deiner Produkte. Beim Dropshipping sind die Händler:innen für die Verpackungen verantwortlich, wenn sie ihren Sitz in Deutschland haben.
Getränkeverpackungen: Mehrweg oder Einweg?
Der Vorteil von Einweg-Pfandflaschen ist, dass neue hochwertige Flaschen und Textilien hergestellt werden können. Allerdings entstehen beim Recyclingprozess Materialverluste. So können aus 100 Flaschen nur 75 neue entstehen. Ein geschlossener Kreislauf ist somit nicht möglich. Mehrwegflaschen müssen so oft wie möglich wiederverwendet werden, damit sich die Transportkosten lohnen.
Welche Verpackung ist die beste für meine Produkte?
Suchst du für deine Produkte die passende Verpackung, musst du neben der Lebensmittelsicherheit auch Umweltaspekte beachten. Alle unnötigen Verpackungen, die oft dem Marketing dienen, solltest du als Hersteller:in überdenken. Verbraucher:innenunfreundlich sind auch Mogelpackungen, die 2025 verboten werden sollen. Das Verpackungsgesetz legt fest, dass Verpackungen recyclingfreundlich, recyclingfähig und aus nachwachsenden Rohstoffen konzipiert sein sollen. Daran solltest du dich halten, um Kosten zu sparen und Konsument:innen sowie die Umwelt nicht zu belasten. Diese solltest du bei deinem Verpackungskonzept immer mitbedenken.
Recyclingfreundlich meint Verpackungen aus einem Material. Kunststoffverpackungen können aus verschiedenen Kunststoffen bestehen. In dem Fall können sie keinem der 11 Recyclingpfade zugeordnet werden und sind daher problematisch. Denn dann bleibt nur noch die thermische Verwertung. Auch Verbundverpackungen wie Getränkekartons bestehen aus mindestens zwei Materialen. Mittlerweile gibt es zwar Technologien, um zum Beispiel Getränkekartons in ihre Bestandteile zu zerlegen, genutzt werden sie aber wenig.
In diese Kategorie fallen auch Full-Sleeve-Verpackungen, die bei Flaschen beliebt sind. Wenn sie nicht trennbar sind oder aus verschiedenen Materialien, werden sie am Ende auch nur thermisch verwendet. Gleiches gilt für Barriereschichten, die dafür sorgen, dass Lebensmittel wie Käse länger haltbar sind. Da Verpackungen auch sicher sein müssen, kannst du diese nicht immer vermeiden.
Schlecht sind außerdem schwarze Verpackungen, weil Scanner in Sortierungsanlagen sie nicht vom Fließband unterscheiden können und sie automatisch verbrannt werden. Das betrifft auch Bambus, Holz, Kork, Jute und Keramik, weil das Verpackungsgesetz für sie keine Quoten vorgibt. Für Biologische Verpackungen gibt es bisher keinen Verwertungspfad und werden auch nur thermisch verwertet. Solche „neuen“ Verpackungen sind also nicht unbedingt besser als herkömmliche. Bei der Wahl musst du auch beachten, dass die Verpackung möglichst nicht schwerer sein sollte als das Produkt.
Fazit
Bevor du Produkte in Verkehr bringst, musst du sämtliche Verpackungen registrieren. Du solltest genau prüfen, welche systembeteiligungspflichtig sind und welche nicht. Wenn du nur wenig Verpackungen in Umlauf bringst, wird die Beteiligung günstiger. Trotzdem sollte aus verschiedenen Gründen wie Kund:innenfreundlichkeit und Nachhaltigkeit so wenig Verpackungsmüll entstehen wie möglich. Das solltest du als Hersteller:in oder Befüller:in von Anfang an mitbedenken. Da Lebensmittelverpackungen auch sicher sein müssen, sind sie aber oft nicht vermeidbar.
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