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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - 8 Tipps zur Optimierung deiner Website

Katharina Rösner
Barrierefreiheit für Websites Titelbild Inclusivity Inklusion
öffnet größere Ansicht, auf dem im FrachtPilot der Lagerbestand mit allen wichtigen Informationen geöffnet ist

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - ein sperriger Name für ein Gesetz, das die Zugänglichkeit zu Websites erleichtern soll. Was heißt das genau, wie musst du es umsetzen und was bringt das? Wir erklären dir die wichtigsten Punkte.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit inkludiert alle Menschen, insbesondere diejenigen, die körperliche oder kognitive Einschränkungen haben. Diese benötigen einen leichteren, also barrierefreien Zugang – sei es nun physischer Zugang zu Gebäuden oder der digitale Zugang zu Informationen im Internet. Physische, technische oder digitale Lösungen und Hilfsmittel bauen dabei Barrieren ab, die Betroffene im Alltag haben.

Warum ist sie wichtig?

Fast 10 Prozent der Bevölkerung haben eine Behinderung, 80 Prozent davon sind 55 Jahre und älter. Für diese Bevölkerungsgruppe ist Barrierefreiheit essenziell. Wichtiger wird das Thema auch wegen des demographischen Wandels. Allerdings kommt Barrierefreiheit allen zugute, weil jede Person im Laufe ihres Lebens auch zeitweise eingeschränkt werden kann – durch Verletzungen zum Beispiel.

Welche Gesetze zur Barrierefreiheit gibt es?

  • European Accessibility Act (EAA)
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  • Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV)
  • Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)  
  • EN 301 549
  • Web Content Accessibility Guidelines / Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG)

Wie stehen diese zueinander in Verbindung?

Das BFSG ist seit 2023 in Kraft und wird nun auf nationaler Ebene umgesetzt. Es gilt für alle elektronischen Geräte mit Internetzugang und beruht auf den Prinzipien, dass Seiten und Geräte bedienbar und zugänglich sein sollen.  

Ab 2025 gilt es außerdem für alle Websites, auf denen elektronische Services angeboten werden, was auch Kontaktformulare oder Onlineshops inkludiert. Stichtag ist der 28. Juni 2025. Es setzt die Leitlinie des European Accessibility Act auf nationaler Ebene um. Dafür gibt es die Europäische Norm, die EN 301 549, die wiederum auf dem internationalen Standard WCAG basiert, den ‘Richtlinien für barrierefreie Webinhalte’.  

Die EN 301 549 beschreibt die Vorgehensweise, wie die Barrierefreiheit sichergestellt wird, verweist aber direkt auf die Web Content Accessibility Guidelines. Diese stellen eine Sammlung aus Richtlinien, Kriterien und Prinzipien dar.  

Die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und enthält Anforderungen nach der EN 301 549 – und somit auch diejenigen der WCAG. Seit den Neuerungen von 2019 verweist sie nur noch auf die europäische Norm. Wenn die WCAG eingehalten werden, ist die Barrierefreiheit laut BITV ausreichend gedeckt.

Die Komplexität und Überschneidungen der Gesetze machen eigentlich deutlich, dass auch die Gesetzgebung auf solche inklusiven Themen nicht umfassend vorbereitet ist. Sie zeigen Unsicherheiten, die sich auch in Übergangsregelungen widerspiegeln. Betroffenen hilft es zudem beispielsweise nicht, wenn ein Automat ein barrierefreies Interface hat, aber dafür nicht barrierefrei zugänglich ist.

Für wen gilt das BFSG?

Betroffen sind nun elektronische Geräte wie Geldautomaten und E-Book-Reader sowie Computer und Fernseher, Smartphones und Laptops. Außerdem alle Dienstleistungen und Produkte, die für Verbraucher:innen gedacht sind. Also auch für Apps und Websites, über die Dienstleistungen angeboten werden. Dazu gehören auch interaktive Elemente wie Kontaktformulare.

Ausgenommen sind davon Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind, sowie Kleinstunternehmen. Das sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro oder mit bis zu 10 Mitarbeiter:innen.  

Wie wird das überprüft?

Die Einhaltung des BFSG wird von den Marktüberwachungsbehörden der Länder überwacht. Allerdings können auch Verbraucher:innen und Verbände die Behörden auf Verstöße aufmerksam machen. Mitbewerber:innen können andere Unternehmen mit nicht barrierefreien Seiten abmahnen. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Unternehmen können gezwungen werden, die entsprechenden Produkte vom Markt nehmen.

Was steckt hinter den WCAG?

Die vier Grundprinzipien des WCAG werden im User Interface Design unter der Accessibility zusammengefasst. Sie besagen, dass Websites verständlich (understandable), robust, wahrnehmbar (perceivable) und bedienbar (operable) sein müssen.  

Robust bedeutet, dass die Seite auf verschiedenen Endgeräten gleich gut funktioniert – auch dann, wenn Nutzer:innen die Größe der Darstellung verändern. Wahrnehmbarkeit bezieht sich darauf, Informationen mit einem anderen Sinn aufnehmen zu können, wenn ein Sinn beeinträchtigt ist.  

Bedienbarkeit bezieht sich dagegen auf die Funktionen, also zum Beispiel Call-to-Actions, die alle Nutzer:innen ausführen können müssen. Inhalte und Funktionen müssen verständlich sein – das ist das Prinzip, über das sich die Notwendigkeit von Barrierefreiheit am besten nachvollziehen lässt: Wenn du als Nutzer:in Texte auf einer Seite nicht verstehst, kannst du die Seite womöglich gar nicht sinnvoll nutzen. Das kann an einer schwer verständlichen Schreibweise liegen oder an der Sprachbarriere. Für Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht gut lesen können, kann die Text-zu-Sprache-Funktion eine gute Alternative sein.  

Daran kannst du gut sehen, dass barrierefreie Websites inklusiv sind und für alle besser sind. Grundsätzlich müssen Inhalte mit zwei Sinnen aufnehmbar sein. Texte sollten strukturiert, verständlich und sprachlich korrekt sein.    

8 Tipps, wie du deine Seite barrierefrei optimierst

1. Füge Alternativtexte hinzu  

Für Websites gilt, dass Bilder über einen Alternativtext verfügen müssen, weil nicht alle Menschen visuell die Bilder verarbeiten können. Der Text sorgt im Allgemeinen dafür, dass dieser entweder gelesen oder vorgelesen werden kann.  

2. Sorge für Maschinenlesbarkeit

Daher ist es auch erforderlich, dass alle Texte maschinenlesbar sind – auch PDFs, damit Sprachtechnologien diese auslesen können. So können Menschen die Seite über Text-zu-Sprache-Tools erfassen.  

3. Strukturiere deine Seite

Menschen, die motorisch eingeschränkt sind, bedienen Websites über die Tastatur, statt eine Maus zu verwenden. Dazu muss die Seite aber gut strukturiert sein.

4. Verwende kontrastreiche Farben

Generell sollten kontrastreiche Farben gewählt werden, damit Menschen mit Sehschwäche, -behinderung oder Rot-Grün-Sehschwäche die Inhalte trotzdem gut rezipieren können.  

5. Verwende einfache Sprache

Die Sprache sollte nicht sperrig und schwer sein. Das ist nicht nur unvorteilhaft für Menschen mit Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, sondern auch für solche, die aus Gründen der Kognition Sprache nicht so leicht verarbeiten können. Dies betrifft zwar alle Bereiche, aber vor allem behördliche Kontexte, die zu sperriger Sprache neigen.  

6. Füge Untertitel hinzu

Außerdem sollten Videos Untertitel haben, damit Verbraucher:innen die Videos auch ohne Ton ansehen können. Das ist übrigens für alle praktisch, die gerade keine Kopfhörer zur Hand haben und andere mit dem Ton nicht stören wollen. Oder die Informationen lieber lesen als sich Videos anzusehen.  

7. Wähle eine angemessene Schriftgröße

Die Textgröße sollte angemessen sein und alle Inhalte sollten größenverstellbar sein, ohne dass das Layout darunter leidet.  

8. Überprüfe deine Seite auf Barrierefreiheit

Um zu prüfen, ob die eigene Website auch wirklich barrierefrei ist, kannst du zum Beispiel Google Lighthouse benutzen. So kannst du sehen, welche Kriterien du bereits erfüllst und wo du eventuell nachbessern musst.

Warum ist Barrierefreiheit ein Wettbewerbsvorteil?

Viele Maßnahmen, die du für die Umsetzung ergreifen kannst, kommen auch der Suchmaschinenoptimierung zugute. Denn Menschen mit einer Sehbehinderung greifen zum Beispiel auf Screenreader zurück, die ähnlich funktionieren wie der Algorithmus, der die Seiten für SEO crawlt und rankt. Denn er hat kein richtiges Verständnis von Seiten und Inhalten, sondern kann nur den Quellcode lesen.

Der Algorithmus belohnt beispielsweise Bilder mit Alternativtexten, gut strukturierte Seiten und Texte durch die übliche Überschriftenhierarchie. Google bewertet zudem Seiten mit zu kleiner Schriftgröße oder zu kleinen Abständen als nicht mobile friendly, was auch hinsichtlich der Barrierefreiheit schlecht ist.  

Fazit

Barrierefreie Websites werden bei Google höher gerankt, weswegen Barrierefreiheit auch ein Wettbewerbsvorteil ist. Das User Interface Design spielt für Websites schon lange eine große Rolle. Barrierefreiheit ist trotzdem keine Selbstverständlichkeit. Das Thema sollte gesamtgesellschaftlich als Chance gesehen werden, da jede Person davon betroffen sein kann – gerade vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung. Jede:r kann zeitweise krank oder körperlich eingeschränkt sein. Außerdem gibt es immer mal Situationen im Alltag, in denen man motorisch eingeschränkt wird.  

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sorgt dementsprechend für Teilhabe für alle. Um auch Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden, solltest du deine Website fit fürs BFSG machen. So erreichst du noch mehr Menschen mit deinen Inhalten! Der Gesetzesdschungel macht allerdings mehr als deutlich, wie überfordert Behörden und Unternehmen sind, wenn es um die Inklusion aller Menschen geht.

Auch für Direktvemarkter mit Privatkund:innen gilt die Pflicht, eine barrierefreie Website und Onlineshop zur Verfügung zu stellen. Wenn du noch eine passende ERP-Software für deinen Lieferdienst suchst, schau doch mal bei FrachtPilot vorbei oder buche ein Webinar, um uns kennenzulernen. Hier kannst du FrachtPilot kostenlos testen. Wir freuen uns auf dich!