Worauf musst du als Betreiber eines Webshops eigentlich achten, wenn du Lebensmittel verkaufen möchtest? Welche Angaben sind verpflichtend? Welche Angaben werden oft vergessen und wird das Fehlen bestimmter Angaben bestraft?
Seit 2014 existieren verpflichtende Bestimmungen darüber, welche Angaben du als Betreiber für deine Lebensmittel angeben musst. Das hat den einfachen Hintergrund, dass ein Kunde/eine Kundin vor Ort alle Informationen auf der Packung ablesen kann. In einem Online-Shop wäre das nicht möglich.
In diesem Abschnitt findet ihr die 10 Angaben, die Pflicht sind. Wundere dich aber nicht, dass das MHD hier nicht aufgeführt wird. Das MHD bildet eine Ausnahme: Es muss auf der Packung selber zu sehen sein, nicht aber in den Beschreibungen des Produktes. Und natürlich erhebt dieser Artikel keinen Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit. Bei Bedarf solltest du rechtsverbindliche Auskünfte bei den zuständigen Stellen einholen.
Es gibt aber auch Ausnahmen, für die die 10 Kennzeichnungspflichten nicht gelten. Die sind für unser Mehrkornbrötchen von eben zwar nicht relevant, aber wir listen sie natürlich trotzdem auf!
Unverarbeitete Monoprodukte beispielsweise dürfen ohne Nährwerttabelle auf dem Etikett verkauft werden. Unverarbeitete Monoprodukte bestehen nur aus einer Zutat oder einer Zutatenklasse, zum Beispiel Obst, Gemüse, Mehl oder Reis.
Ohne Nährwertkennzeichnung dürfen außerdem noch einige andere, verpackte Produkte in den Handel. Dazu gehören Kräuter, Gewürze sowie Mischungen daraus, Kaugummi, Tee sowie Kräuter- und Früchtetees.
Ausnahmeregelungen gelten auch dann, wenn der Hersteller die verpackten Produkte in kleinen Mengen vermarktet. Typische Beispiele sind hausgemachte Marmeladen oder Würste, die auf einem Hofladen oder Wochenmarkt verkauft werden.
Für natürliches Mineralwasser, Tafelwasser und Nahrungsergänzungsmittel gelten eigenständige Regelungen bezüglich der Nährwertkennzeichnung.
Wenn du einen oder mehrerer dieser Angaben nicht machst, musst du mit Abmahnungen rechnen. Die Kosten so einer Abmahnung belaufen sich auf rund 240 €.
Um die Abmahnungen zu umgehen, achte auf jeden Fall darauf, dass du alle der oben genannten Angaben beachtest und dementsprechend auch angibst. Besonders oft fehlen die Angaben der Lebensmittelunternehmer, der Nährwertdeklaration und die der Allergiehinweise.
Einen Webshop zu betreiben kann sehr lukrativ sein und Spaß machen. Allerdings gibt es einige Vorschriften, die du immer beachten musst. Diese Vorschriften umfassen nicht nur den Webshop, sondern das ganze System, was mit einem Webshop einhergeht. Dazu gehört zum Beispiel die Auslieferung der Produkte und die Buchhaltung. Gut, dass es FrachtPilot gibt!
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