Glossar

Juristische Personen

Jede:r wird mit der Geburt eine natürliche Person. Was sind dagegen juristische Personen und wodurch zeichnen sie sich aus?
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Juristische vs. natürliche Personen

Eine natürliche Person ist jede:r von Geburt an, wodurch sie Rechte und Pflichten erhalten. Juristische Personen sind dagegen ein rechtliches Konstrukt und keine Individuen. Diese gibt es im privaten und öffentlichen Recht. Dabei bilden Personen oder ein Zweckvermögen eine Vereinigung und werden per Gesetz mit der Rechtsfähigkeit ausgestattet. Dies geschieht beispielsweise durch den Eintrag in ein Register wie das Handelsregister oder Vereinsregister. Dadurch erhalten sie als Rechtssubjekte Rechte und Pflichten.

Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Juristische Personen des Privatrechts sind zum Beispiel Vereine. Sonstige Personenvereinigungen sind Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und eingetragene Genossenschaften sowie europäische Aktiengesellschaften (SE).

OHG, KG und GbR sind rechtsfähige Gesamthandgemeinschaften, also eine Gemeinschaft von Personen, denen ein bestimmtes Vermögen gemeinschaftlich zusteht. Es gibt im Gegensatz dazu auch nicht rechtsfähige Gesamthandgemeinschaften wie zum Beispiel die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts erfüllen öffentliche Aufgaben, wozu Gemeinden, der Bund und die Länder als Körperschaften gehören. Oder Anstalten wie die Landesrundfunkanstalten oder Stiftungen. Im öffentlichen Recht entstehen juristische Personen durch einen Hoheitsakt, also durch eine staatliche Anordnung.

Welche Rechte haben sie?

Durch die Rechtsfähigkeit werden sie auch geschäftsfähig und verfügen über ein eigenes Vermögen. Außerdem müssen Organe wie Vorstand, Geschäftsführer:innen oder ein Aufsichtsrat gewählt oder bestimmt werden, um ihre Handlungsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit zu erhalten.

Zu den Rechten gehört auch, Verträge abzuschließen, zu klagen oder verklagt zu werden. Allerdings sind sie nicht deliktsfähig oder strafrechtlich verantwortlich. Für eine Bestrafung sind Organträger:innen verantwortlich. Normalerweise ist die Haftung auf das Kapital beschränkt. Darüber hinaus können sie erben und Insolvenzverfahren anmelden. Es ist beispielsweise nicht unüblich, dass Vereine Geld oder Immobilien erben.