Was bedeutet doppelte Buchführung?
Doppelte Buchführung oder Doppik meint die doppelte Buchung von Erträgen und Aufwendungen bzw. Geschäftsvorfällen auf ein Konto und ein Gegenkonto, was als Soll- und Haben-Buchung bezeichnet wird. Doppik steht dabei (u.a.) für ‚doppelte Buchführung in Konten‘. Im Rahmen der doppelten Buchführung muss ein Jahresabschluss durchgeführt werden, zu dem die Bilanz, die Aufstellung des Inventars und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gehören. Die Bilanz stellt dabei das Ziel dar mit dem Inventar als Grundlage.
Für wen gilt die Pflicht?
Unternehmen sind im Rahmen der doppelten Buchführung zur Aufstellung von Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Bilanzierung verpflichtet. Eine Ausnahme von der Pflicht gibt es nur für bestimmte Rechtsformen und Umsatzgrenzen sowie für Freiberufler:innen und Einzelunternehmer:innen. Lassen sie sich ins Handelsregister eintragen, sind sie auch zur doppelten Buchführung verpflichtet. Der Zusammenschluss zu einer Partnerschaftsgesellschaft verpflichtet nicht zur doppelten Buchführung, GmbHs, GmbH & Co. KGs, OHGs und AGs hingegen unterliegen laut Handelsgesetzbuch der Pflicht.
Einzelunternehmen, die mehr als 800 000 Euro Umsatz und 80 000 Euro Gewinn pro Jahr einfahren, müssen auch doppelt Buch führen. Für landwirtschaftliche Betriebe gilt diese Gewinngrenze auch und der Wert der Nutzfläche darf 25 000 Euro nicht übersteigen. Wer nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, macht die EÜR statt der GuV.
Was gehört zur doppelten Buchführung?
Bei der doppelten Buchführung werden alle Geschäftsvorfälle auf ein Konto und ein Gegenkonto gebucht. Jeder Geschäftsvorfall wird auf ein Konto als Haben und auf ein anderes als Soll gebucht. Soll und Haben beschreiben die Buchungslogik, wie ein Betrag zu buchen ist, was von der Kontenart abhängig ist. Zugänge auf Passivkonten werden im Haben gebucht, Zugänge auf Aktivkonten im Soll. Analog zu diesen Arten von Bestandskonten werden auch Zugänge auf Aufwandskonten im Soll gebucht und Zugänge auf Ertragskonten im Haben.
Ertrags- und Aufwandskonten gehören zu den Erfolgskonten und sind Teil der GuV. Diese steht auf der Passivseite der Bilanz, da es sich um Eigenkapital handelt. Ertragskonten stehen auf der (rechten) Passivseite, Aufwandskonten auf der (linken) Aktivseite. Sie unterscheiden sich darin, woher die Mittel stammen – Passiva und Erträge – und wofür sie eingesetzt wurden – Aktiva und Aufwendungen. Erfolgskonten bestimmen maßgeblich den Gewinn des Unternehmens und beginnen bei jeder Abrechnungsperiode bei null.
Damit die Konten einheitlich geführt werden, werden Standardkontenrahmen eingesetzt. Die meisten Unternehmen greifen insbesondere auf den SKR04 zurück, da dieser nach dem Abschlussgliederungsprinzip aufgebaut ist, was den Jahresabschluss erleichtert.
Welche Vorteile hat die Doppik?
Wenn ein Unternehmen zwar nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, kann sie sich aber trotzdem lohnen, wenn es beispielsweise hohe Umsätze erzielt und einen großen Kundenstamm hat. Oder für den Fall, dass die Umsatzgrenzen auf absehbare Zeit überschritten werden. Dann bietet die doppelte Buchführung einen besseren Überblick über die Finanzen. Ist das Unternehmen auf Kredite oder Investoren angewiesen, ist die doppelte Buchführung auch sinnvoller.