« Back to Glossary Index

Mehrwertsteuer - was ist das?

Mehrwertsteuer, abgekürzt MwSt., ist steuerrechtlich gleichbedeutend mit der Umsatzsteuer und der Vorsteuer. Sie werden nach dem Mehrwertprinzip berechnet und unterliegen dem Umsatzsteuergesetz. Da die Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird, handelt es sich eigentlich um eine Verbrauchssteuer.

Warum wird sie erhoben?

Der Hintergrund der Besteuerung ist das Interesse des Staates, dass die Endverbraucher:innen Steuern zahlen. Unternehmen helfen ihnen dabei, diese zu bekommen. Daher wird auf fast alle Leistungen und Produkte die Mehrwertsteuer von 19 Prozent oder ermäßigt von 7 Prozent aufgeschlagen.

Unternehmen zahlen für die Rohstoffe ihrer Lieferanten eine Vorsteuer und führen die Umsatzsteuer aus Verkäufen ans Finanzamt ab. Für sie ist es also ein durchlaufender Posten. Produkte werden demnach nach dem Mehrwertprinzip besteuert. Vor seiner Einführung wurden Steuern auf die Umsätze der Unternehmen erhoben. Beinhaltete die Herstellung mehrere Zwischenschritte, wurde das Produkt teurer. Um also Unternehmen zu entlasten, wird der Mehrwert, die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, besteuert. Das soll die unterschiedlich hohen Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens kompensieren.

 

Wie wird sie erhoben?

Die Zahllast eines Unternehmens ergibt sich aus der Umsatzsteuervoranmeldung und wird berechnet, indem die Vorsteuerbeträge von den Umsatzsteuerbeträgen abgezogen werden. Wann die Umsatzsteuervoranmeldung fällig wird, hängt von der Höhe der Umsatzsteuerlast des Vorjahres ab. Ist sie höher als 7500 Euro, wird sie monatlich abgeführt, oder vierteljährlich bei 1000 bis 7500 Euro. Wenn sie geringer als 1000 Euro ist, wird sie jährlich eingezogen.

Ausgenommen von der Umsatzsteuerpflicht sind Kleinunternehmen. Sie können die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen, wenn ihre Umsätze im laufenden und folgenden Jahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten. Für das vorherige Jahre liegt die Umsatzgrenze bei 22 000 Euro. Wird die Umsatzsteuer nicht abgeführt, kann auch die Vorsteuer nicht abgesetzt werden. Das lohnt sich also eher für Unternehmen mit Privatkund:innen und niedrigen Ausgaben für Roh- oder Hilfsstoffe bei Lieferanten. Auch Leistungen von Ärzt:innen und in ähnlichen humanmedizinischen Berufen sind von der Pflicht ausgenommen. 

« Back to Glossary Index