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Umsatzsteuervoranmeldung - Definition

Die Umsatzsteuer müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Höhe von 19 oder 7 Prozent ihren Nettopreisen hinzurechnen und ans Finanzamt abführen. Es handelt sich dabei eigentlich um eine jährliche Steuer, die das Finanzamt aber monatlich oder vierteljährlich fordert. Dazu macht man die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA), die mithilfe der ELSTER-Software beim Finanzamt angemeldet wird. 

Damit werden die Zahlungen mehrmals pro Jahr veranlasst, da die Finanzämter sich so vor Insolvenzen und Zahlungsausfällen schützen können. Außerdem haben Unternehmen den Vorteil, dass sie am Ende des Jahres nicht von einer hohen Zahlung überrascht werden. Von der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung sind nur Betriebe mit Kleinunternehmerregelung befreit, deren Jahresumsatz 22 000 Euro nicht übersteigt. Befreit sind außerdem ärztliche Behandlungen nach §4 UStG. Es ist auch möglich, im ELSTER-Portal einen Antrag auf eine Dauerfristverlängerung zu stellen für mehr Zeit bei der Voranmeldung.

Wie hoch ist die Zahllast?

Die Höhe der Zahllast des Vorjahres bestimmt, wie häufig die Umsatzsteuer angemeldet werden muss. Die Zahllast ist die Differenz von Umsatzsteuer und Vorsteuer. Fällt sie niedriger als 2000 Euro aus, ist gar keine Anmeldung notwendig, sondern eine Jahresumsatzsteuererklärung. Die monatliche Anmeldung ist notwendig, wenn die Zahllast 7500 Euro übersteigt

Umsatzsteuererklärung

Die Zusammenfassung der Umsatzsteuervoranmeldungen bildet die Umsatzsteuererklärung am Jahresende. Fehlende Daten können hier nachgetragen werden, ansonsten sollten keine Unstimmigkeiten mit den Anmeldungen bestehen, um Steuerprüfungen zu vermeiden. Die Umsatzsteuererklärung machen auch Betriebe mit Kleinunternehmerregelung, die allerdings nur Angaben zum Unternehmen und die Umsätze der letzten beiden Jahre umfasst.

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