SaaS – Software-as-a-Service

SaaS – Was ist Software-as-a-Service? Software-as-a-Service (SaaS) ist eine Anwendungssoftware, die in der Cloud gehostet wird. Statt lokale IT-Lösungen zu kaufen, nutzen Unternehmen in der Regel solche Cloud-Software. Bekannte Beispiele sind CRM-Lösungen, ERP-Systeme oder Buchhaltungssoftware. Wie entstand SaaS? Sie geht auf Application Service Provider (ASP) zurück, die in den 1990-er Jahren bereits verwendet wurden. Dabei verwalten und hosten die ASP-Betreiber Drittanbieteranwendungen. Um diese zu nutzen, mussten die Benutzer:innen allerdings trotzdem Software installieren. Das System wurde weiterentwickelt, um die  Software ausschließlich über eine Cloud zu verwenden. Wie funktioniert SaaS? SaaS steht für Software-as-a-Service und ist ein Cloud-Computing-Modell, zu denen auch Infrastructure-as-a-Service (IaaS) und Platform-as-a-Service (PaaS) gehören. Die Modelle abstrahieren den Datenspeicher, das Netzwerk und die Technologie, die für die Virtualisierung dieser Ressourcen notwendig sind. As-a-Service-Anwendungen nutzen Multi-Tenant-Architekturen, die von mehreren Nutzer:innen verwendet werden. Die Serviceleistung besteht also darin, dass die Hersteller den Kund:innen die Oberfläche zur Verfügung stellen, für die sie die Verwaltung von Hardware, der Netzwerke oder Betriebssysteme übernehmen. Während IaaS die Infrastruktur abstrahiert, stellt PaaS aus dieser Abstraktion den Kund:innen eine Cloud-Plattform zur Verfügung. SaaS stellt wiederum Anwendungssoftware dar. Welche Vorteile hat SaaS? Durch den Zugriff auf die Cloud ist keine lokale Installation von Software erforderlich. Daher können die Kund:innen Daten unabhängig vom Ort und Gerät nutzen und bearbeiten. Das erleichtert auch das Arbeiten im Homeoffice. Der gesamte Aufwand ist geringer, da der Software-Anbieter für Sicherheitsupdates sorgt und die Software wartet. Ein weiterer Vorteil ist die Skalierbarkeit, durch die sich die Cloudsoftware auszeichnet. Das bedeutet, dass Benutzer:innen für die Funktionen zahlen, die für ihren Betrieb relevant sind. Sie bestellen Funktionen ab, die sie nicht benötigen. Erhältlich ist die Software also in der Regel im Abo-Modell und der Preis wird entsprechend angepasst. Außerdem erhalten sie zum Abo-Start Instruktionen, wie die Software funktioniert, sowie Hilfe vom Support. Diese Cloud-Dienste lösen in vielen Bereichen die On-Premise-Angebote ab. Dabei kaufen Kund:innen nämlich Lizenzen, um Anwendungen in der lokalen IT-Umgebung zu installieren. Sie sind dann für die Wartung von Hard- und Software selbst zuständig.

Stornorechnung

Stornorechnung – warum wird sie ausgestellt? Stornorechnungen werden auch als Korrekturrechnungen bezeichnet. Diese erstellst du, wenn Fehler in einer Rechnung bestehen oder du auf Wunsch deiner Kund:innen Änderungen vornehmen willst. Ein weiterer Grund ist eine Rücksendung der Ware oder Stornierung einer Dienstleistung durch Kund:innen. Änderungen dürfen weder Rechnungsempfänger:innen noch -aussteller:innen auf dem ursprünglichen Dokument vornehmen. Denn Stornorechnungen unterliegen dem Generalverdacht der Umsatz- und Steuermanipulation. Wie es die GoBD vorschreiben, musst du Rechnungen als steuerrelevante Dokumente nachvollziehbar und nachprüfbar erstellen und aufbewahren. Was steht in der Rechnung? Deine Kund:innen müssen dementsprechend eine fehlerhafte Rechnung reklamieren und eine Stornorechnung anfordern. Anschließend erhalten sie eine berichtigte Rechnung. Sie sollte mit der Ursprungsrechnung übereinstimmen, wobei du die Beträge ins Minus setzt. Außerdem erhält sie die entsprechende Bezeichnung und eine eigene Rechnungsnummer. Für eine eindeutige Zuordnung nimmst du Bezug auf die Ursprungsrechnung, indem du auf die Nummer und das Datum der Ursprungsrechnung verweist. Neben den Positionen solltest du explizit dazuschreiben, dass du die Ursprungsrechnung stornierst. Beachte, dass es nicht mehr erlaubt ist, Gutschriften auszustellen, wenn es um Rückerstattungen geht. Auch wenn die Zahlung und Sendung bereits erfolgt ist, musst du eine Stornorechnung erzeugen und ausstellen. Sogenannte echte Gutschriften sind nur erlaubt, wenn Lieferanten oder Angestellte Rechnungen schreiben, um per Gutschrift bezahlt zu werden. Welche Pflichtangaben gibt es? Name und Adresse des Rechnungsempfängers Ausstellungsdatum der Korrekturrrechnung Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungserstellers Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum der Originalrechnung Menge und Art der Produkte oder Leistungen Nettobetrag Steuerbetrag Steuersatz Minusbetrag der Stornorechnung