Multi-Carrier-Versand

Was bedeutet Multi-Carrier-Versand? Multi-Carrier-Versand bedeutet, dass du als Online-Händler verschiedene Versanddienstleister anbietest, um deinen Kund:innen die Wahl beim Versand zu lassen. Welche Vorteile habe ich durch Multi Carrier? Dadurch haben sie zum Beispiel die Wahl zwischen Express-Versand, wenn die Lieferung richtig schnell gehen soll, und Standardversand, wenn die Lieferung nicht so teuer ausfallen soll. Denn viele Kund:innen warten nicht gerne eine ganze Woche auf die Zustellung und brechen den Kauf ab, wenn die Versandkosten zu hoch sind. Als Händler:in hast du den Vorteil, dass du immer den günstigsten Anbieter wählen kannst, da die Konditionen je nach Größe, Gewicht oder Menge der Bestellung variieren können. Für viele Kund:innen spielt es auch eine Rolle, dass der Versand möglichst umweltfreundlich ist. Das wirkt sich auch auf die Versandkosten deiner Kund:innen aus. Wenn du diese niedrig halten kannst, erhöht das die Kund:innenzufriedenheit. Durch Multi-Carrier-Versand kannst du also die Customer Journey verbessern. Denn im E-Commerce spielt der Versand auch eine zentrale Rolle für eine positive Erfahrung deiner Kund:innen mit deinem Online-Handel. Du kannst außerdem saisonale Schwankungen ausgleichen und auf verschiedene Versanddienstleister ausweichen, wenn sie während des Weihnachtsgeschäfts ausgelastet sind. Hier besteht nämlich das Risiko, dass deinen Kund:innen der Versand zu lange dauert und sie ihre Bestellungen zurückschicken oder reklamieren.  Was sind mögliche Herausforderungen? Für den Multi-Carrier-Versand musst du die unterschiedlichen Versanddienste an deinen Online-Shop anbinden, um auch die Tracking-Funktionen nutzen zu können. Dazu musst du theoretisch zu jedem Versanddienst eine Schnittstelle haben oder Verträge abschließen. Dabei stellt sich die Frage, ob sich Kosten und Aufwand dafür lohnen, oder ob du nicht eher eine Versandplattform wie Shipcloud nutzt. Diese stellt den API-Schlüssel zur Verfügung, die ERP-Software wie FrachtPilot generiert dir die Webhook-Adresse, worüber dann der Datenaustausch und die Synchronisation funktioniert. Ohne die Versandsoftware musst du die Pakete bei deinen Versanddienstleistern selbst ankündigen, die Paketmarken selbst kaufen und drucken und die Abholung der Pakete beauftragen. Außerdem musst du Status-E-Mails selbst versenden und auf einer Website anzeigen lassen.

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer – was ist das? Mehrwertsteuer, abgekürzt MwSt., ist steuerrechtlich gleichbedeutend mit der Umsatzsteuer und der Vorsteuer. Sie werden nach dem Mehrwertprinzip berechnet und unterliegen dem Umsatzsteuergesetz. Da die Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird, handelt es sich eigentlich um eine Verbrauchssteuer. Warum wird sie erhoben? Der Hintergrund der Besteuerung ist das Interesse des Staates, dass die Endverbraucher:innen Steuern zahlen. Unternehmen helfen ihnen dabei, diese zu bekommen. Daher wird auf fast alle Leistungen und Produkte die Mehrwertsteuer von 19 Prozent oder ermäßigt von 7 Prozent aufgeschlagen. Unternehmen zahlen für die Rohstoffe ihrer Lieferanten eine Vorsteuer und führen die Umsatzsteuer aus Verkäufen ans Finanzamt ab. Für sie ist es also ein durchlaufender Posten. Produkte werden demnach nach dem Mehrwertprinzip besteuert. Vor seiner Einführung wurden Steuern auf die Umsätze der Unternehmen erhoben. Beinhaltete die Herstellung mehrere Zwischenschritte, wurde das Produkt teurer. Um also Unternehmen zu entlasten, wird der Mehrwert, die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, besteuert. Das soll die unterschiedlich hohen Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens kompensieren.   Wie wird sie erhoben? Die Zahllast eines Unternehmens ergibt sich aus der Umsatzsteuervoranmeldung und wird berechnet, indem die Vorsteuerbeträge von den Umsatzsteuerbeträgen abgezogen werden. Wann die Umsatzsteuervoranmeldung fällig wird, hängt von der Höhe der Umsatzsteuerlast des Vorjahres ab. Ist sie höher als 7500 Euro, wird sie monatlich abgeführt, oder vierteljährlich bei 1000 bis 7500 Euro. Wenn sie geringer als 1000 Euro ist, wird sie jährlich eingezogen. Ausgenommen von der Umsatzsteuerpflicht sind Kleinunternehmen. Sie können die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen, wenn ihre Umsätze im laufenden und folgenden Jahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten. Für das vorherige Jahre liegt die Umsatzgrenze bei 22 000 Euro. Wird die Umsatzsteuer nicht abgeführt, kann auch die Vorsteuer nicht abgesetzt werden. Das lohnt sich also eher für Unternehmen mit Privatkund:innen und niedrigen Ausgaben für Roh- oder Hilfsstoffe bei Lieferanten. Auch Leistungen von Ärzt:innen und in ähnlichen humanmedizinischen Berufen sind von der Pflicht ausgenommen. 

Mahngebühren

Mahngebühren: Definition Mahngebühren kannst du erheben, wenn dir als Gläubiger ein finanzieller Schaden entsteht durch das Überschreiten eines Zahlungsziels des Schuldners. Dieses hast du im Kaufvertrag festgelegt und bezeichnet die Fälligkeit. Verzug bedeutet, dass ein:e Kund:in 30 Tage nach der Fälligkeit immer noch nicht für die Leistung oder Ware bezahlt hat. Mahnungen kannst du einsetzen, wenn deine Kund:innen das Zahlungsziel nicht einhalten. Hier gibt es allerdings einen Unterschied zwischen B2B-Kund:innen und denen im B2C-Bereich. Wenn du Privatkund:innen in der Rechnung nicht darauf hinweist, dass sie im Fall der Zahlungsverzögerung in Verzug geraten und Gebühren zahlen müssen, kannst du sie erst mit der Zahlungserinnerung in Verzug setzen. Dreistufiges Mahnverfahren Der erste Schritt ist dann die Zahlungserinnerung ohne rechtlichen Konsequenzen. Bei B2B-Geschäften ist sie nicht notwendig, da sie bei der Überschreitung automatisch im Verzug sind. Ihnen ist bekannt, dass dafür Gebühren oder Zinsen anfallen können. Reagiert der oder die Schuldner:in nicht auf die Zahlungserinnerung, folgt die erste Mahnung. Zeitgleich kannst du auch Mahngebühren erheben. Bei Privatkund:innen solltest du aber auf Verhältnismäßigkeit achten. Du berechnest sie nur bei einem tatsächlichen finanziellen Schaden durch die Zahlungsverzögerung – zum Beispiel für den Druck und das Briefporto. Du kannst genau wie bei Geschäftskund:innen auch Verzugszinsen in Rechnung stellen. Bei B2B-Kund:innen kannst du nach §288 Absatz 5 Satz 3 BGB eine Mahnpauschale von 40 Euro erheben. Für private Kund:innen gilt sie nicht. Der Verzugszinssatz für B2B-Kund:innen liegt bei neun Prozent über dem Basiszinssatz und bei B2C-Kund:innen bei fünf Prozent darüber. Dann teilst du den Jahreszins durch 365 Tage und multiplizierst es mit der Anzahl der Tage des Verzugs.  Erst bei der zweiten Mahnung kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. 3 Arten von Gebühren Du solltest in den Mahnungen stets freundlich sein und ein paar Tage nach dem vereinbarten Zahlungsziel abwarten, bevor du weitere Schritte einleitest, weil sich die Zahlung auch wegen der Bank verzögern kann. Außerdem solltest du nur die tatsächlichen Kosten des entstandenen Schadens berechnen.  Die drei, bereits genannten Arten von Gebühren sind die Mahngebühren und die Mahnpauschale sowie die Verzugszinsen. Du solltest dich für eine Gebühr entscheiden und dabei die Höhe der Rechnung sowie die Beziehung zu den Kund:innen individuell berücksichtigen.

Mehrwegverpackung

Mehrwegverpackung – was ist das? Die häufigste Variante von Verpackungen sind Einwegverpackungen, für die es in der Regel auch kein Pfandsystem gibt. Eine Ausnahme ist hier das Pfandsystem für Einwegplastikflaschen. Diese sind eindeutig mit dem Pfandsymbol gekennzeichnet. Die Symbole für Mehrwegverpackungen sind sehr vielfältig und daher für Verbraucher:innen nicht so leicht zu erkennen. Einwegflaschen werden aufgrund der Materialbeschaffenheit nur einmal befüllt, Mehrweggetränkeverpackungen können bis zu 50-mal befüllt werden vor dem Recycling.  Mehrwegverpackungen können aber auch die Alu-Flasche oder der Alu-Kaffeebecher zum selbst Befüllen sein. Oder auch Kaffeebecher wie von Recup, die du im Café um die Ecke gegen Pfand bekommst und dort wieder abgibst. Das System wird immer weiter ausgedehnt auf Mehrwegbehälter to go in Restaurants. Für Konsument:innen ist es am einfachsten, wenn sie ihr Pfand an verschiedenen Stellen zurückgeben können, wie sie es bei dem überregionalen Pfandsystem für Plastikflaschen gewohnt sind. Auch wenn das Verpackungsgesetz eine Mehrwegvariante für Restaurants mit Einwegverpackungen vorschreibt, wird das Angebot oft wenig genutzt, weil es komplizierter ist. Mehrweg vs. Einweg Einwegverpackungen müssen systembeteiligt werden: Dadurch, dass bei den Konsument:innen Einwegverpackungen im Hausmüll anfallen, müssen die Hersteller:innen sich an den entstehenden Kosten beteiligen. Solche Regelungen sowie die Pfandpflicht wird im Verpackungsgesetz geregelt. Dadurch, dass Hersteller:innen die Mehrwegverpackungen selbst zurücknehmen und reinigen, ist die Beteiligung an einem System nicht erforderlich. Das Verpackungsgesetz sieht auch eine Mehrwegquote von 70 Prozent vor, die aber mit einer tatsächlichen Menge von 40 Prozent derzeit nicht erfüllt wird. Bei Mineralwasser ist der Anteil von Mehrwegflaschen in den letzten 20 Jahren um die Hälfte zurückgegangen. Den größten Anteil haben Bier und Biermischgetränke aus Glaspfandflaschen. Was ist die beste Verpackung? Bis zu 1,4 Millionen Tonnen CO2 könnten wir jährlich einsparen, wenn auch alle anti-alkoholischen Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt würden. Außerdem verursachen Einwegverpackungen 190 000 Tonnen Abfall im Jahr, weswegen Mehrwegverpackungen eine nachhaltigere Alternative sind. Je kürzer die Transportstrecken der Mehrwegflaschen sind, desto besser ist ihre Umweltbilanz. Daher schneiden regionale Mehrwegverpackungen am besten ab. Davon können regionale Direktvermarkter:innen profitieren. Mehr Hürden für Mehrweg Den Verbraucher:innen wird es nicht leicht gemacht, Mehrweg zu kaufen, da es weniger angeboten wird, aber auch wegen der uneindeutigen Kennzeichnung. In der Regel ist auf Einwegplastikflaschen 25 Cent Pfand, auf Mehrwegflaschen hingegen 8 bis 15 Cent. Es ist wiederum nicht daran zu erkennen, dass es in Kästen verkauft wird, da es sich häufig um Einwegpfandflaschen in Mehrwegästen handelt. Außerdem gibt es oft keine überregionalen oder ladenübergreifenden Pfandsysteme: Wenn ein Supermarkt ein bestimmtes Getränk nicht verkauft, muss er die Pfandflasche auch nicht annehmen. Das ist natürlich super verbraucher:innenunfreundlich.  Die Pfandplicht für Einwegkunststoffflaschen und Dosen wurde ausgeweitet auf Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure mit einer Füllmenge von 100 ml bis drei Litern. Neu ist auch das Pfand für trinkbare Milcherzeugnisse. Was sich erstmal gut anhört, bedeutet in der Praxis aber trotzdem, dass es Einwegverpackungen sind, die recycelt werden, um wenn überhaupt (!) teilweise eine neue Getränkeverpackung zu werden.