Juristische vs. natürliche Personen Eine natürliche Person ist jede:r von Geburt an, wodurch sie Rechte und Pflichten erhalten. Juristische Personen sind dagegen ein rechtliches Konstrukt und keine Individuen. Diese gibt es im privaten und öffentlichen Recht. Dabei bilden Personen oder ein Zweckvermögen eine Vereinigung und werden per Gesetz mit der Rechtsfähigkeit ausgestattet. Dies geschieht beispielsweise durch den Eintrag in ein Register wie das Handelsregister oder Vereinsregister. Dadurch erhalten sie als Rechtssubjekte Rechte und Pflichten. Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts Juristische Personen des Privatrechts sind zum Beispiel Vereine. Sonstige Personenvereinigungen sind Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und eingetragene Genossenschaften sowie europäische Aktiengesellschaften (SE). OHG, KG und GbR sind rechtsfähige Gesamthandgemeinschaften, also eine Gemeinschaft von Personen, denen ein bestimmtes Vermögen gemeinschaftlich zusteht. Es gibt im Gegensatz dazu auch nicht rechtsfähige Gesamthandgemeinschaften wie zum Beispiel die Wohnungseigentümergemeinschaft. Juristische Personen des öffentlichen Rechts erfüllen öffentliche Aufgaben, wozu Gemeinden, der Bund und die Länder als Körperschaften gehören. Oder Anstalten wie die Landesrundfunkanstalten oder Stiftungen. Im öffentlichen Recht entstehen juristische Personen durch einen Hoheitsakt, also durch eine staatliche Anordnung. Welche Rechte haben sie? Durch die Rechtsfähigkeit werden sie auch geschäftsfähig und verfügen über ein eigenes Vermögen. Außerdem müssen Organe wie Vorstand, Geschäftsführer:innen oder ein Aufsichtsrat gewählt oder bestimmt werden, um ihre Handlungsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit zu erhalten. Zu den Rechten gehört auch, Verträge abzuschließen, zu klagen oder verklagt zu werden. Allerdings sind sie nicht deliktsfähig oder strafrechtlich verantwortlich. Für eine Bestrafung sind Organträger:innen verantwortlich. Normalerweise ist die Haftung auf das Kapital beschränkt. Darüber hinaus können sie erben und Insolvenzverfahren anmelden. Es ist beispielsweise nicht unüblich, dass Vereine Geld oder Immobilien erben.
Jahresabschluss
Was ist der Jahresabschluss? Der Jahresabschluss bezeichnet den Abschluss eines Geschäftsjahres und besteht aus der Bilanz mit Vermögen und Kapital sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Er gibt Auskunft über die gesamtwirtschaftliche Situation eines Betriebs. Geregelt wird er vom Handelsgesetzbuch (HGB) regelt. Daher sind Kaufleute zum Jahresabschluss verpflichtet, die auch doppelt Buch führen. Von der Pflicht ausgenommen sind Einzelkaufleute wie Kleinunternehmer:innen, Kleingewerbetreibende oder Freiberufler:innen, die die Umsatzgrenze von 600 000 Euro nicht überschreiten sowie Gewinne bis zu 60 000 Euro erzielen. Sie haben eine einfache Buchführung und erstellen am Ende des Geschäftsjahres die Einnahmeüberschussrechnung (EÜR). Wie erstelle ich ihn? Dabei schließt du alle Konten und buchst die Ertragswerte und Aufwandskosten aller Unterkonten auf ein Hauptkonto, um das Saldo zu berechnen. Anschließend überträgst du es in die Bilanz. Zusätzlich erstellst du einen Abschlussbericht über End- und Anfangsbestände, die nach Bestands– und Erfolgskonten gegliedert sind. Wie bereite ich ihn vor? Um den Abschluss durchzuführen, musst du ihn vorbereiten, indem du alle nötigen Arbeitsunterlagen zusammenstellst. Das umfasst Vermögensgegenstände und Schulden der Inventur, Verträge, Buchungsbelege und Abschreibungen. Außerdem muss das Fahrtenbuch vollständig und aktuell sein. Du musst offene Forderungen auf Bonität prüfen und festgelegte Rücklagen erfassen.