Handelsregister

Worum handelt es sich beim Handelsregister? Das Handelsgesetzbuch regelt das Recht des Handelsstandes, wozu auch das Kaufmanns- und Firmenrecht sowie das Recht der Handelsvertreter:innen gehören. Diese müssen sich laut Handelsgesetzbuch ins Handelsregister eintragen lassen, das in seiner heutigen Form seit 1861 existiert. Seit 2007 ist es allerdings digitalisiert. Dabei ist zu beachten, dass es verschiedene gibt, da sie vom Amtsgericht geführt werden. Seit 2007 sind sie jedoch über ein zentrales Registerportal zugänglich. Darüber sind übrigens auch die anderen Register zugänglich wie das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Genossenschaftsregister. Im Register werden Informationen über Handelsgesellschaften und Kaufleute veröffentlicht wie die Gründung, Haftung und Auflösung von Unternehmen, ihre Geschäftsführer:innen oder ihren Vorstand sowie Standortinformationen. Außerdem die Rechtsform, ihr Kapital und ihre Tätigkeit. Es geht also darum, wesentliche Rechtsverhältnisse der Unternehmen öffentlich zu machen. Das ist zum Beispiel relevant, wenn du Auskünfte oder Informationen über Unternehmen erhalten möchtest, mit denen du zusammenarbeitest. Neben dem Handelsregister regelt das Handelsgesetzbuch das Unternehmensregister, das auch 2007 eingerichtet wurde. Dort werden auch Finanzberichte oder Rechnungslegungsunterlagen veröffentlicht und es ist über eine separate Website zugänglich. Dort musst du dich nicht registrieren. Willst du aber Informationen einsehen oder abrufen, ist die Registrierung erforderlich. Die Offenlegungspflicht besteht für Kapitalgesellschaften und für GmbH & Co. KG, wenn die persönlich haftenden Gesellschafter:innen keine natürlichen Personen sind. Dazu gehören zum Beispiel Jahresabschlüsse, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Wie ist das Handelsregister aufgebaut? Es ist in die beiden Abteilungen A und B eingeteilt. Erstere, abgekürzt mit HRA, umfasst Einzelkaufleute, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung und juristische Personen. Die Abteilung B (HRB) umfasst Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und die Europäische Gesellschaft. Außerdem den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und den Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit.  Wer muss sich dort registrieren? Alle Handelsgesellschaften müssen sich dort eintragen. Ausgenommen von der Pflicht sind Kleingewerbebetriebe – also Gewerbebetriebe, die gewisse Umsatzgrenzen unterschreiten. Sie gelten laut HGB nicht als echte Kaufleute. Ein freiwilliger Eintrag macht die doppelte Buchführung erforderlich. Sie unterliegen dann den Rechten und Pflichten echter Kaufleute.