Gewinnzuschlag – was ist das? Der Gewinnzuschlag wird auf den Verkaufspreis aufgeschlagen, der nicht nur die Selbstkosten deckt, sondern auch zusätzlich Gewinn bringt. Dazu werden die Selbstkosten mit dem Gewinnzuschlagssatz multipliziert. Die Selbstkosten ergeben sich aus den Fertigungs- und Materialkosten. Darunter fallen alle Kosten für Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb. Das betrifft nicht nur Rohstoffe oder Hilfsstoffe, sondern auch Betriebsstoffe, die den Betrieb von Maschinen umfassen, als und Personalkosten. Wie berechne ich den Gewinnzuschlagssatz? Zur Berechnung des Gewinnzuschlagssatzes werden die Gemeinkosten durch die Einzelkosten (eines Buchungsjahres) geteilt und mit 100 multipliziert. Gemeinkosten lassen sich nicht zu einzelnen oder bestimmten Produkten zuordnen. Dazu gehören also zum Beispiel Heiz- und Stromkosten, der Betrieb von Maschinen sowie Lohnkosten aus Fertigung, Verwaltung und Vertrieb. Einzelkosten umfassen zum Beispiel Ausgaben für Einzelteile, die in einem Produkt verbaut werden. Unterschiede zwischen Handel, Produktion und Dienstleistung Material- und Fertigungskosten machen einen Hauptteil der Aufwendungen in Produktionsbetrieben aus. Unternehmen im Handel entstehen Kosten durch den Wareneinkauf, während Dienstleistungsunternehmen vor allem Geld für Löhne ausgeben. Synonym wird der Zuschlag auch Gewinnspanne genannt, die von der Handelsspanne abzugrenzen ist. Bei Handelsunternehmen gibt die Handelsspanne die Differenz an zwischen dem Bezugspreis von Produkten und ihrem Verkaufspreis. Die Gewinnspanne hat mit dem tatsächlichen Unternehmensgewinn erstmal nichts zu tun, da er sich unmittelbar nur auf Verkaufspreise auswirkt und auch keine Umsätze in die Rechnung einfließen. Bei der Preiskalkulation müssen neben der Gewinnspanne noch weitere Aspekte und Faktoren berücksichtigt werden.
Gutschrift
Was ist eine Gutschrift? Gutschriften werden im Umsatzsteuergesetz (§ 14 Abs. 2 UStG) als umgekehrte Rechnungen bezeichnet, die Leistungsempfänger:innen ausstellen, um die erbrachte Leistung abzurechnen. Dies läuft normalerweise andersherum, da der Leistungserbringer auch die Rechnung stellt. Als Teil der Faktura sind sie nicht mit Stornorechnungen oder Rechnungskorrekturen zu verwechseln. Üblich sind sie zum Beispiel bei Freiberufler:innen, im Handwerk, in der IT-Branche oder für künstlerische Arbeiten, müssen aber abgesprochen sein. Hat der Auftragsnehmer die Leistung erbracht, erstellt der Leistungsempfänger die Gutschrift. Die Bezahlung erfolgt, ohne dass der Auftragnehmer eine Rechnung schreiben muss. Auftragnehmer:innen prüfen die Gutschrift lediglich auf Richtigkeit, ob zum Beispiel der Umsatzsteuersatz stimmt. Für Kleinunternehmer:innen wird die Umsatzsteuer ja nicht berechnet, dann müsste der oder die Empfänger:in der Gutschrift widersprechen. Ansonsten würden Schulden beim Finanzamt entstehen. Das ausstellende Unternehmen gibt die Umsatzsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer an, wodurch sich die Zahllast verringert. Welche Pflichtangaben gibt es? Die Pflichtangaben sind die gleichen wie bei der Rechnung: Bezeichnung als Gutschrift – Voraussetzung für den Vorsteuerabzug! Name und Anschrift des Leistungsempfangende Person sowie der Leistungserbringenden Person Steuernummer und Umsatzsteuridentifikationsnummer Datum und fortlaufende Nummer Art, Bezeichnung und Menge oder Umfang der Leistung Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistung oder Lieferung Bruttobetrag Steuersätze Nettobetrag bzw. Zahlungsbetrag Zahlungsfrist Unterschiede: Gutschrift und Rechnung Einen Unterschied in der Bezahlung gibt es nicht, da die Verbindlichkeiten bei der Person oder Organisation entstehen, die die Empfängerin der Leistung ist. Inzwischen gelten ausschließlich Abrechnungsgutschriften als Gutschrift. Im Umsatzsteuergesetz handelt es sich dabei also ausschließlich um umgekehrte Rechnungen. Genauso wie Rechnungen müssen sie GoBD-konform 10 Jahre aufbewahrt werden. Umgangssprachlich meint man damit häufig aber auch kaufmännische und Bankgutschriften. Kaufmännische Gutschriften sind Stornorechnungen oder Rechnungskorrekturen, die erstellt werden, wenn sich der Zahlbetrag aufgrund von Mängeln geändert hat oder die Ware zurückgegeben wird. Eine Bankgutschrift umfasst alle Buchungsbeträge, die als Haben auf ein Konto eingehen.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Gewinn- und Verlustrechnung – was ist das? Zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sind grundsätzlich alle Kaufleute verpflichtet. Also sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften sowie Einzelkaufleute. Sie sind außerdem zur doppelten Buchführung und zum Bilanzieren verpflichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird dann Bestandteil der Bilanz. Ausgenommen von der Pflicht sind Freiberufler:innen und Gebwerbetreibende sowie Einzelkaufleute mit Umsatzgrenzen von 800 000 Euro und Gewinngrenzen von 80 000 Euro pro Jahr. Statt der GuV machen sie eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Bei der Bilanz steht das Kapital als Passiva auf der rechten Seite des T-Kontos. Das Eigenkapital wird in der GuV in Ausgaben und Erträgen aufgeschlüsselt. Dazu werden Erträge und Aufwendungen auf Ertrags- und Aufwandskonten gebucht. Daraus wird dann der Gewinn ermittelt. Ein Jahresüberschuss stellt einen Gewinn dar, ein Jahresfehlbetrag einen Verlust. Während es bei der Bilanz darum geht, wie hoch das Eigenkapital am Ende eines Geschäftsjahres ist, zeigt die GuV auf, wie es sich zusammensetzt. Wie ist die GuV aufgebaut? Die Darstellung kann in Staffelform oder Kontoform vorgenommen werden. Die Staffelform beginnt mit den Erträgen, darunter folgen die betrieblichen Aufwendungen für beispielsweise Material und Personal. Darunter werden Zinsen aus Erträgen und Aufwendungen hinzugerechnet, aus dem man das Finanzergebnis erhält. Davon zieht man die Steuern ab sowie mögliche Rücklagen, um den Gewinn oder Verlust zu berechnen. Bei der Kontoform werden die Erträge und Aufwendungen tabellarisch gegenübergestellt mit dem Soll auf der linken und dem Haben auf der rechten Seite. Die Staffelform ist nur für Kapitalgesellschaften laut §275 Abs. 1 HGB vorgeschrieben. Die Form kann also frei gewählt werden. Allerdings müssen die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung eingehalten werden. Diese muss also übersichtlich und nachvollziehbar sein. Außerdem muss sie wahrheitsgemäß und vollständig erstellt werden. Reihenfolge der Posten Die Posten auf den Konten können nach dem Gesamt- oder dem Umsatzkostenverfahren gegliedert werden. Beim Umsatzkostenverfahren werden auf der Ertragsseite die Herstellungskosten von den Umsatzerlösen abgezogen, um den Bruttoumsatz zu ermitteln. Davon werden die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen, um den Gewinn zu berechnen. Beim Gesamtkostenverfahren kommen Bestandsveränderungen zum Umsatz dazu. Von dieser Gesamtleistung werden sämtliche Aufwendungen abgezogen. Der Vorteil ist dabei, dass diese aus der Finanzbuchhaltung einfach übernommen werden können. Beim Umsatzkostenverfahren werden hingegen Aufwendungen zusammengefasst, was die Aufstellung komplizierter macht. Die Aufstellung erfolgt zudem in der Regel nach dem Bruttoprinzip, wonach alle Aufwendungen und Erträge als Einzelpositionen aufgeführt werden. Beim Nettoprinzip darf nur in Ausnahmefällen angewandt werden, wobei Positionen zusammengefasst werden.
GoBD-konform
GoBD-konform GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Dokumenten in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Sie regeln, wie du alle steuerrelevanten Dokumente so speichern und aufbewahren musst, sodass sie fürs Finanzamt übersichtlich einsehbar und nachvollziehbar sind. Daten und Dokumente, die nur in elektronischer Form vorliegen, darfst du nicht im Nachgang ändern beziehungsweise musst du jede Änderung dokumentieren. Dadurch wollen die Finanzämter auch die Manipulation von elektronisch aufgezeichneten Daten verhindern. Geltungsbereiche der GoBD Betroffen sind alle Unternehmen, die auf das Erzielen von Gewinnen ausgerichtet sind. Die Einhaltung der GoBD bezieht sich ferner auf alle Bereiche in deinem Unternehmen, die deine Umsätze beeinflussen und damit steuerrelevant sind. Die 9 Kriterien sind: Nachprüfbarkeit Nachvollziehbarkeit Sicherheit Unveränderbarkeit Aufbewahrung Ordnung Vollständigkeit Zeitgerechte Buchung Vorgaben gemäß den GoBD Dritte Sachverständige müssen auf Anfrage hin sämtliche Geschäftsvorfälle, also alle finanziellen Ereignisse, die sich auf den Wert deines Unternehmens auswirken, nachprüfen können. Dazu musst du Dokumente erzeugen, die unveränderbar sind, und alle Änderungen nachvollziehbar dokumentieren. Die Daten müssen außerdem geschützt sein vor unberechtigtem Zugriff sowie Verlust. Geschäftsvorfälle musst du zudem lückenlos dokumentieren. Für alle Dokumente gilt zudem eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Die Dokumentation und Aufbewahrung musst du übersichtlich gestalten im Sinne des Ordnungskriteriums. Buchungen erfasst du spätestens nach 10 Tagen. Auch dein Kassensystem betreibst du GoBD-konform. Das bedeutet, dass du Bargeldzahlungen täglich erfasst und Zahlungseingänge chronologisch geordnet sind sowie dass du sie nach Konten aufstellst. Ein weiterer Bestandteil ist die Meldung deiner Kasse beim Finanzamt. Steuerrelevante Dokumente Rechnungen Geschäftsbriefe und -mails Jahresabschlüsse Bestellungen Reklamationen Zahlungseingänge Kaufverträge Organisationspapiere Arbeitsanweisungen Buchungen Lieferscheine Wie setze ich die GoBD richtig um? Für jeden Geschäftsvorfall erstellst du einen Beleg, der außerdem vollständig sein muss. Er enthält also den Betrag, die Menge, die Belegaussteller:innen und -empfänger:innen. Im Sinne der Unveränderbarkeit erstellst du PDFs und keine Word-Dokumente. Die Dokumentation muss lückenlos sein. Das heißt, du hältst jede Änderung fest und erstellst beispielsweise Stornorechnungen, statt Rechnungen zu löschen und zu korrigieren. Deine Belege müssen richtig bzw. wahrheitsgemäß sein und übersichtlich sein, damit sowohl du als auch das Finanzamt sie einsehen kann. DATEV-Exporte für dein Steuerbüro sind wichtig für die Einhaltung der GoBD. Weitere betroffene Bereiche Lohnbuchhaltung Warenwirtschaft Zeiterfassung Nice to know Es gab 2024 einige Neuerungen, die die Einhaltung der GoBD erleichtern sollen. Du kannst nun auch Papierbelege abfotografieren, statt sie einscannen zu müssen. Deine Daten kannst du zudem in einer Cloud speichern, die das Finanzamt als Datenaustauschplattform nutzt. Das digitale Verarbeitungssystem meldest du allerdings beim Finanzamt an, da es über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen muss. Wenn du Dokumente gescannt hast, kannst du den Papierbeleg vernichten. Beachte, dass alle Daten maschinenlesbar sein müssen.