Titelbild Mehrwegverpackungen umweltschonend

Mehrwegverpackungen – 3 Top Vorteile für deine regionale Direktvermarktung

Wenn du Lebensmittel verkaufst oder auslieferst, ist das Gebot, Verpackungsmüll zu vermeiden. Das geht zum Beispiel mit Mehrwegpfand. Welche Arten von Pfandsystemen du für deine regionale Direktvermarktung anwenden kannst, erklären wir dir in diesem Artikel.

 

Pfandsystem – Einweg und Mehrweg?

 

Pfandsysteme können Einwegverpackungen oder Mehrwegverpackungen sein. Die nachhaltigere Variante ist natürlich ein Mehrwegpfandsystem, weil du so Verpackungsmüll vermeiden kannst. Das ist logistisch aufwändiger, aber ressourcenschonender. Der Vorteil von Mehrwegverpackungen ist die mehrmalige Verwendung. Einwegverpackungen verursachen nämlich jährlich 190 000 Tonnen Abfall. Mehrwegflaschen zum Beispiel kannst du vorm Recyceln hingegen 50-mal befüllen.

Bei Einwegpfandflaschen hat sich das überregionale Pool-System bewährt. Da du die Flaschen in jedem Supermarkt zurückgeben kannst, ist das Modell sehr verbraucher:innenfreundlich. Ein solches Pool-System gibt es natürlich auch für Mehrwegpfandflaschen, auch wenn der Anteil von Getränkemehrwegverpackungen eher ab- als zunimmt – 2021 lag er bei nur 40 Prozent.

 

Warum Mehrwegverpackungen?

 

Mehrwegverpackungen haben viele Vorteile gegenüber Einwegverpackungen. Wir nennen dir drei top Gründe, warum auch du auf Mehrweg setzen solltest.

 

Vorteil #1: Kund:innenbindung

In der regionalen Direktvermarktung hast du in der Regel kurze Transportstrecken, weshalb sich Mehrwegverpackungen anbieten. Mehrwegverpackungen werden häufig regional angeboten und können regionale Produkte sogar stärken. Vertreibst du zum Beispiel deinen Wein direkt an deine Kund:innen, bist du natürlich freier in der Auswahl deiner Flaschen und der Logistik für dein Mehrwegsystem. Wenn du dein eigenes Pfandsystem mit Mehrwegverpackungen einführst, kannst du individuelle Flaschen verwenden und die Verpackung auch zur Kund:innenbindung nutzen.

Die Kund:innenbindung machen sich auch  Cafés und Restaurants zunutze, die auf Mehrwegschalen und -becher von Recup setzen. Restaurants, die Essen in Einwegverpackungen ausgeben oder liefern, müssen laut Verpackungsgesetz auch eine alternative Mehrwegverpackung anbieten. Es zeigt sich, das Kund:innen den Extraaufwand für die nachhaltigere Alternative zum Pappbecher in Kauf nehmen.

Das Verpackungsgesetz verpflichtet allerdings nicht zu Mehrwegflaschen für Wein, weshalb sich in bekannten Weinbauregionen die Interessengemeinschaft Mehrweg eG entwickelt hat, über die viele Betriebe aus dem Weinbau an einem Mehrwegsystem für Weinflaschen teilnehmen. Sie hat bereits vor Jahrzehnten ein Pfandsystem für 1L-Flaschen etabliert, seit einiger Zeit auch für Dreiviertelliterflaschen. Auch das beweist, dass die Nachfrage der Kund:innen durchaus besteht.

Vorteil #2: Nachhaltigkeit

 

Auf eigene Pfandsysteme aus Flaschen und Gläsern greifen hingegen kleine Brauereien oder Imkereien zurück. Auch Milch und Joghurt aus der eigenen Produktion kannst du in Mehrwegflaschen und -gläsern verkaufen. Das Glas musst du zwar spülen, was aber nicht nur energieeffizienter ist, sondern auch deutlich einfacher, als es einzuschmelzen. Zumal du das ja nicht selbst übernimmst und du immer wieder Gläser, Flaschen oder Becher einkaufen müsstest, was deine Materialkosten in die Höhe treiben würde. Ein eigenes Pfandsystem ist da viel effizienter. Wenn du auf Mehrweg setzt, kannst du mit Nachhaltigkeit und umweltschonenden Prozessen Werbung für dich machen sowie deine Kund:innen an dich binden.

Es gibt immer mehr Startups mit nachhaltigeren Verpackungen im B2B-Bereich als Geschäftsidee. So zum Beispiel die wiederverwendbaren Versandtaschen von Boomerang Retour oder wieder befüllbare Gläser von Mehrwelt. Das zeigt, dass Nachhaltigkeit bei den Endkund:innen eine hohe Relevanz hat.

 

Vorteil #3: Einsparung von CO2

 

Das Ziel im Verpackungsgesetz ist eine Mehrwegquote von 70 Prozent, der Anteil von Mehrwegverpackungen bisher liegt bei 40 Prozent. Du siehst, dass da noch viel Luft nach oben ist. Laut der deutschen Umwelthilfe ließen sich 1,4 Millionen Tonnen CO2 jährlich einsparen, wenn alle nicht-alkoholischen Getränke in Mehrwegverpackungen verkauft würden. Auch du trägst durch Mehrwegverpackungen zur Einsparung bei. Bei FrachtPilot unterstützen wir mit unserer Software die Anlage von Pfand und somit den Einsatz von Mehrwegverpackungen.

 

Wie kann ich ein Pfandsystem einführen?

 

Du benötigst auf deinen Etiketten entsprechende Symbole oder Aufschriften, dass es sich um eine Mehrwegverpackung mit Pfand handelt. Außerdem solltest du das Pfand über einen Barcode einlesen können. Deine Kund:innen müssen deine Verpackungen auch wieder zurückgeben können und das Pfand musst du mit dem Einkauf verrechnen. Bei den Prozessen kann dich FrachtPilot unterstützen.

 


Pfandgebinde bei FrachtPilot anlegen

Pfand musst du bei FrachtPilot unter Gebinde anlegen. Um ein Produkt anlegen zu können, musst du erst das Gebinde anlegen. Der erste Schritt ist das Hinzufügen des Markennamens, also der Name deines Betriebs. Anschließend kannst du Produktkategorien hinzufügen wie zum Beispiel Milch oder Joghurt. Die Produktkategorie fasst also Produkte zusammen, die in unterschiedlichen Gebinden oder Verpackungen verkauft werden. 

Anschließend legst du das Gebinde an, was Verpackungen wie Flaschen sein können. Diese ordnest du den Produktkategorien zu. Erst dann legst du die Produktsorte an, also zum Beispiel eine bestimmte Geschmacksrichtung von Milch. Die Produktsorte kann unterschiedliche Produkte enthalten, also Vollmilch oder Kakao und somit in unterschiedlichen Gebinden wie Flaschen oder Packs gekauft werden. Das Produkt enthält dann den konkreten Namen wie Vollmilch 1L Flasche oder Kakao 0,5L Pack.

 

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Pfandgebinde anlegen

 

In der Gebindeübersicht fügst du nun das Leergutpfand hinzu. Es ist für alle Produkte mit diesem Gebinde aktiv.

Leergutpfand anlegen


Transportbehälter anlegen

 

Auch Transportbehälter sind Gebinde, die du mit einem Pfand belegen kannst. Transportvolumen und -gewicht geben das Leergewicht an. Beim Pfand gibst du außerdem den Umsatzsteuersatz an.

 

Transportgebinde hinzufügen neues Gebinde hinzufügen
Transportbehälter anlegen

 

Den Transportbehälter kannst du einem Gebinde hinzufügen. Wenn du bei der Transportmenge 15 angibst und mehr als 15 Packs bestellt werden, wird eine zweite Transportkiste hinzugefügt.

 

Cockpit FrachtPilot Transportbehälter einem Gebinde hinzufügen

 

Du gibst außerdem unter Leergutrücknahme an, wie viele Kisten der oder die Kund:in zurückgeben möchte.

 

Im FrachtPiloten Bestellung mit Pfand anlegen


Automatische Pfandberechnung

 

Mit Transportbehältern ist die automatische Berechnung von Pfand für gelieferte und zurückgenommene Kisten möglich. Auch dort gibst du das Transportgewicht, das -volumen und das Leergutpfand an. Anschließend bearbeitest du das Gebinde und gibst bei der Transportmenge an, wie viele enthaltene Gebinde in die Kiste oder den Transportbehälter passen.

 

Transportbehälter anlegen
Gebinde bearbeiten bei FrachtPilot und Pfand automatisch berechnen


Pfand bei der Auslieferung einlesen

Du kannst deinen Produkten in der Produktübersicht auch eine EAN oder eigene Artikelnummern vergeben und mit einem Barcode versehen. Diese kannst du beim Ausliefern scannen. Das erleichtert zum Beispiel die Rücknahme von Pfand oder Transportkisten, die du über Schlüssel-Wert-Paare verknüpfen kannst. Dafür trägst du in den Einstellungen der jeweiligen Produkte einen Schlüssel ein, der mit „EAN_SCANNING_ASSIGNMENT“ beginnt. Du kannst so einen leeren 24er Kasten verknüpfen mit einer leeren 0,33L Flasche oder mit einem Pfandgebinde. Wenn du die leere Kiste scannst, erscheint dann auch das Pfandgebinde.

 

Barcode scannen Produkte verknüpfen Schlüssel-Wert-Paare


Fazit

 

In der regionalen Direktvermarktung bieten sich Mehrwegverpackungen im Pfandsystem an, weil du damit Materialkosten sparst und deine Transportwege eher kurz sind. Außerdem ist es energieeffizienter, Glasflaschen zu spülen als sie einzuschmelzen. Du kannst mit Nachhaltigkeit werben und deine Kund:innen besser an dich binden. Pfandgebinde kannst du auch bei FrachtPilot anlegen. Wenn du noch auf der Suche nach der passenden ERP-Software für deine regionale Direktvermarktung bist, schau einfach bei FrachtPilot vorbei, teste uns kostenlos oder buche ganz unverbindlich ein Webinar

Wir freuen uns auf dich!

 

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2-Faktor-Authentifizierung

2-Faktor-Authentifizierung – doppelter Schutz für deinen FrachtPiloten

Table of Contents

Immer mehr Dienstleister bieten die 2-Faktor-Authentifizierung an, um beispielsweise den Schutz deines Kundenkontos über ein Passwort hinaus zu gewährleisten. Warum du sie nutzen solltest und wie sie genau funktioniert, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist 2-Faktor-Authentifizierung?

Mit der Authentisierung – oder Authentifizierung – durch zwei Faktoren gibst du zum Beispiel zusätzlich zu deinem Passwort einen weiteren Zahlencode ein wie eine TAN. Du authentisierst dich also über zwei Faktoren, um dein Konto doppelt zu sichern. Mit dem zweiten Faktor authentifiziert dich das System als berechtigte:r Nutzer:in.

Der erste Faktor zum Zugang zu deinem E-Mail-Konto ist also dein Passwort. Das ist auf jeden Fall notwendig, da deine E-Mail-Adresse meistens nicht geheim ist. Ist die Seite von einem Datenleck betroffen, kann auch dein Passwort in die Hände Dritter gelangen und ist somit nicht mehr geheim. Die Verschlüsselung durch einen zweiten Faktor schützt deine Daten in dem Fall trotzdem.

Wichtig ist, dass die Faktoren aus unterschiedlichen Kategorien kommen. Das eine kann zum Beispiel eine Wissensressource in Form eines Passworts sein, das andere eine TAN, ein OTP als Besitz in Form eines Tokens oder biometrische Daten wie ein Fingerabdruck. Am sichersten ist es, wenn die TAN über Hardware, also einen Security Token generiert wird.

Wie funktioniert die 2-Faktor-Authentifizierung?

Die Authentifizierung mit zwei Faktoren bedeutet, dass du dich über ein Passwort zuerst authentisierst, was dich nicht zum gewünschten Inhalt leitet, sondern zu einer zweiten Schranke. Du gibst einen zweiten Code ein oder biometrische Daten wie einen Fingerabdruck. Über diesen zweiten Faktor authentifizierst du dich als rechtmäßige:r Nutzer:in.

Banken benutzen die Zwei-Faktor-Authentifizierung schon ganz lange, da du zusätzlich zu deinem persönlichen Chip in der Bankkarte immer deine PIN eingeben musst. Beim Online-Banking mit der Eingabe der TAN ist sie auch Gang und Gäbe.

Da die 2-Faktor-Authentifizierung sicherer ist als nur die Eingabe eines Passworts, bieten viele Online-Anbieter diese immer häufiger an. Bei FrachtPilot liegt uns die Sicherheit unserer Kund:innen natürlich am Herzen, weswegen wir auch auf die 2-Faktor-Authentifizierung mithilfe von Einmal-Kennwörtern setzen. Das Einmal-Kennwort oder OTP (One-Time-Password) erhältst du per Mail in Form eines Zahlencodes, wenn du dein Passwort für dein Cockpit eingegeben hast. Den Zahlencode gibst du in die Login-Maske ein.

Wenn du dir vorstellst, dass dein Account ein richtiges Cockpit in einem Flugzeug ist, befinden sich davor zwei Türen, die du vorher öffnen musst. Vor der ersten gibst du dein Passwort ein, vor der zweiten den Zahlencode. Würde jemand in den Besitz deines Passworts kommen, könnte die Person problemlos die erste Tür öffnen. Die letzte verwehrt ihr allerdings den unbefugten Zutritt zu deinem Cockpit. Die Person kann dein Passwort zum Beispiel durch einen Replay-Angriff abgefangen haben, um in dein Cockpit zu kommen. Den zweiten Faktor kennt sie hingegen nicht und kann mit deinem Passwort so nichts anfangen. Du schützt dich mit der 2-Faktor-Authentifizierung also vor Hackerangriffen oder Phishing.

Was sind meine Vorteile?

  • Deine Daten sind verschlüsselt
  • Dein Konto ist doppelt geschützt
  • Schutz bei Datenlecks
  • Schutz vor Phishing oder Hackerangriffen

Die Installation kann zwar etwas zeitaufwendig sein und der Anmeldevorgang verzögert sich. Das sollte dir aber die Sicherung deines Cockpits wert sein.

Welche Verfahren gibt es?

Die gängigsten Verfahren sind die TAN und OTP, es gibt aber auch Softwarezertifikate wie ELSTER sie verwendet.

1. TAN

Eine TAN, eine sechsstelligen Zahlencode, erhältst du häufig per SMS. Sicherer ist es, wenn sie nicht vom gleichen Gerät stammt, auf dem du auch dein Passwort eingibst. Zur Aktivierung des TAN-Verfahrens musst du allerdings deine Telefonnummer angeben.

2. OTP

Ein anderes häufiges Verfahren ist das OTPOne-Time-Password, auch Einmal-Passwort oder Einmal-Kennwort genannt. Eine passwortgeschützte Datei oder App generiert dabei einen weiteren sechsstelligen Code auf einem anderen oder auch dem gleichen Gerät, den du zusätzlich zum Passwort eingibst. Die App greift nicht auf deinen Datenfluss oder deine Telefonnummer zu, sondern nimmt lediglich einen Abgleich mit dem Zeitstempel vor, den ein mobiles Endgerät vergeben kann, da es über eine Uhr verfügt. Um den Zugriff auf dein Konto oder dein Cockpit sicherzustellen, ist es sinnvoll, OTP-Generatoren auf mehreren Geräten zu installieren.

Das OTP oder die TAN können auch über Token generiert werden. Das Senden per Mail ist häufig auch möglich. Mit Token sind Security-Token gemeint, die den Zahlencode generieren. Das funktioniert über einen Algorithmus, der die Zahlen zeitgebunden berechnet. Da sie zufällig erscheinen, wird der Prozess auch als pseudozufällig beschrieben.

Schema: Login bei FrachtPilot mit OTP

Authentisierung oder Authentifizierung?

Die Bezeichnungen werden häufig synonym gebraucht. Der englische Begriff Authentication wird allerdings mit Authentifizierung richtig übersetzt. Sie bezeichnen den ersten und den zweiten Faktor als Teilprozesse bei der Anmeldung. Der Unterschied ist, dass du dich bei der Eingabe des Passworts selbst als rechtmäßige:r Nutzer:in authentisierst. Bei der Eingabe des One-Time-Passwords authentifiziert das System dich hingegen als berechtigte:r Nutzer:in.

Fazit

Deine Daten und deine Sicherheit liegen uns auch bei FrachtPilot sehr am Herzen, weshalb wir bei der 2-Faktor-Authentifizierung dir ganze 4 (!) unterschiedliche Verfahren anbieten, aus denen du frei wählen kannst:

  • E-Mail-Faktor
  • SMS-Faktor
  • Google Authenticator-Faktor
  • Zahlenfeldfaktor

Als Cloudsoftware bieten wir dir noch mehr Service und Datenschutz für deinen Lieferdienst. Besuche einfach unsere Seite für weitere Informationen. Du kannst uns hier auch kostenlos testen oder ein Webinar buchen. Wir freuen uns auf dich 😉

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E-Rechnung Titelbild

E-Rechnung | XRechnung | ZUGFeRD – alle Infos

Die E-Rechnung ist in der öffentlichen Verwaltung bereits seit 2022 Pflicht. Nun kommt sie 2025 auch für Unternehmen im B2B-Bereich. Wir erklären dir, ob und wie du von der E-Rechnung betroffen bist.

Was ist eine E-Rechnung?

E-Rechnungen oder elektronische Rechnungen sind Rechnungsdokumente mit rein semantischen, strukturierten Datensätzen im xml-Format. Im Gegensatz zu PDF-Dokumenten sind sie maschinenlesbar. In der Definition hat das Gesetz bisher nicht zwischen elektronischen und digitalen Formaten unterschieden. PDF-Dateien sind zwar digital, repräsentieren die Rechnung aber nur bildhaft und sind daher nicht elektronisch. Das elektronische Format soll dir die Übermittlung von Rechnungen erleichtern, da keine Medienbrüche auftreten können. Außerdem soll die maschinelle Verarbeitung die Fehler vermeiden und für die Einheitlichkeit der Dokumente sorgen, was für dich als Aussteller:in und Empfänger:in von Vorteil ist.

Um die Einheitlichkeit zu gewährleisten, gibt es zum Beispiel einen deutschen Standard, die XRechnung. So einem Standard müssen Rechnungen im xml-Format entsprechen, um als elektronische Rechnungen gelten zu können. E-Rechnung ist also ein Überbegriff für die Umsetzung über verschiedene Programme. Das Dateiformat hat zudem den Vorteil, dass du es mit allen Programmen auslesen kannst, also zum Beispiel auch mit Excel.

Muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Die Pflicht über elektronische Rechnungen gilt für B2B-Geschäfte mit verschiedenen Übergangsfristen. Auch als Selbstständige:r oder Kleinunternehmer:in mit Geschäftskund:innen musst du ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro benötigst du hingegen keine elektronische Rechnung.  Außerdem sind Umsätze von der Pflicht ausgenommen, die umsatzsteuerbefreit sind. Dazu gehört die echte Befreiung von Umsätzen aus Ausfuhrlieferungen. Die unechte Steuerbefreiung schließt die Kleinunternehmer:innenregelung ein sowie Umsätze von Ärzt:innen. Hier entfällt die Umsatzsteuer, aber auch die Möglichkeit, die Vorsteuer vom Finanzamt zurückzubekommen.

Für die Ausstellung elektronischer Rechnungen gibt es hingegen Übergangsfristen. Bis Ende 2026 wirst du noch Rechnungen auf Papier oder als PDF ausstellen dürfen. Wenn deine Jahresumsätze 800 000 Euro nicht übersteigen, gilt für dich die Übergangsfrist bis einschließlich 2027. Erst ab dem 01.01.2028 musst du dein Unternehmen im B2B-Bereich sowie im B2C-Bereich komplett auf elektronische Rechnung umstellen. Im B2C-Bereich musst du bis dahin beachten, dass du deinen privaten Kund:innen E-Rechnungen nur mit ihrem Einverständnis ausstellen darfst.

Warum wird die E-Rechnung Pflicht?

Die Regelung über die E-Rechnung wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetz geplant, das Bundestag und Bundesrat im März 2024 verabschiedet haben. Dieses soll den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Unternehmen auch in Zukunft stärken.

Die Einführung der Pflicht für die E-Rechnung hat ihren Ursprung auch im Europarecht, nach dem ab 2028 eine Meldepflicht für Transaktionen bestehen soll. Dafür wird auch in Deutschland ein umfassendes Meldesystem eingerichtet, wofür die E-Rechnung den Weg ebnen soll. Die Digitalisierung im Dokumentenverkehr ermöglicht zudem die Einsparung von Papier und die elektronische Datenübermittlung soll vor allem Fehler reduzieren. Dafür gibt es auch schon die Datenformate XRechnung und ZUGFeRD.

Was ist der Unterschied zwischen E-Rechnung, XRechnung und ZUGFeRD?

ZUGFeRD und XRechnung sind verschiedene Datenformate und mögliche Unterarten von E-Rechnungen. Beide basieren auf der europäischen Norm EN 16931. ZUGFeRD steht für zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschlands. Der Standard, den Deutschland für die öffentliche Verwaltung eingeführt hat, ist die XRechnung. ZUGFeRD ist dabei ein hybrides Datenformat, das einen strukturierten xml-Datensatz in ein PDF-Dokument einbettet. Neben dem elektronisch verarbeitbaren Datensatz liegt also auch eine gut lesbare, bildhafte PDF-Datei vor. Um an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können, müssen Betriebe schon seit 2020 verpflichtend ZUGFeRD als europäischen Standard nutzen.

ZUGFeRD ist also nicht etwa eine bestimmte Software, sondern nur ein Datenformat, also eine bestimmte Umsetzung der europäischen Vorgabe bezüglich elektronischer Rechnungen mit einer Strukturbeschreibung eines Datensatzes. Dieser muss auch den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes entsprechen. Zudem musst du E-Rechnungen laut GoBD in elektronischer Form zehn Jahre aufbewahren

Was steht in einer E-Rechnung?

Was in einer Rechnung drinstehen muss, regelt das Umsatzsteuerrecht. Das sind das Ausstellungsdatum, der Name und die Anschrift der Rechnungssteller:in und der Rechnungsempfänger:in sowie die Steuernummer und die Steueridentifikationsnummer. Für die Rechnung benötigst du außerdem eine fortlaufende Rechnungsnummer. Außerdem die Art und Umfang der gelieferten Gegenstände oder Leistungen schreibst du ebenfalls in die Rechnung sowie den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung. Das Entgelt schlüsselst du nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen auf. Im Voraus festgelegte Minderungen wie Rabatte oder Skonti für das Entgelt schreibst du auch in die Rechnung. Für das Entgelt gibst du auch den Steuerbetrag und die Steuerbefreiung sowie Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag an.

Für eine E-Rechnung benötigst du außerdem die Bankverbindung, Zahlungsbedingungen und die E-Mail-Adresse. Die Leitweg-ID ist die Käuferreferenz und ist notwendig, um E-Rechnungen adressieren und weiterleiten zu können. Das betrifft allerdings nur Rechnungen an öffentliche Auftraggeber wie Behörden und Kommunen.

Wer ist zuständig für die Umsetzung?

Der Aufwand liegt weniger bei dir als Unternehmer:in, sondern vielmehr bei den Softwarehersteller:innen. ERP-Softwarehersteller ermöglichen ihren Kund:innen die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen. Bei der Umsetzung müssen sie darauf achten, den Standard wie ZUGFeRD oder XRechnung einzuhalten. Bis 2025 solltest du bei deinem Softwareanbieter nachfragen, ob du damit E-Rechnungen empfangen und versenden kannst. Dir steht frei, wie du E-Rechnungen übermittelst. Möglich ist das einfach per Mail.

Was bedeutet die Pflicht für B2C- und D2C-Geschäfte?

Ab dem 01.01.2025 musst du als Unternehmen mit Privatkund:innen E-Rechnungen vor allem empfangen und bearbeiten können. Das ist wichtig, wenn dir zum Beispiel deine Lieferant:innen E-Rechnungen senden möchten. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen gilt grundsätzlich für alle Unternehmen ab 01.01.2025 im deutschen Inland, ist allerdings nur für B2B-Geschäfte verpflichtend.  Eine Übergangsfrist gibt es bis 2026, in der du auch noch Papierrechnungen und PDFs ausstellen kannst.

Die E-Rechnung soll dir die Verarbeitung erleichtern und Fehler reduzieren, da du nun nichts mehr manuell eingeben oder übertragen musst. Dadurch sparst du Zeit und Kosten. Die Übergangsfrist solltest du also nicht ausreizen, da ein effizientes Rechnungssystem wichtig und hilfreich ist. Die Übergangsfrist gilt des Weiteren bis zum 31.12.2027, wenn dein Jahresumsatz weniger als 800 000 Euro beträgt. Für dich als B2C- oder D2C-Unternehmer:in gilt, dass deine Kund:innen bis 2028 einverstanden sein müssen, um ihnen eine E-Rechnung senden zu können.

E-Rechnung B2C D2C Zusammenfassung Übersicht Vorteile und Übergangsfristen

Fazit

Die E-Rechnung kommt 2025 für B2B-Geschäfte mit einigen Ausnahmen und Übergangsfristen. Da vor allem die ERP-Softwarehersteller:innen die Rechnungssysteme umstellen müssen, ändert sich für dich gar nicht so viel außer einer effizienten Rechnungsverarbeitung. 

Natürlich sind wir bei FrachtPilot auch gerade dabei, die neuen Gesetzgebungen für E-Rechnungen umzusetzen, damit du ohne Probleme in das neue Jahr 2025 starten kannst. Und natürlich informieren wir dich umgehend, sobald du die neue Funktion E-Rechnung in deinem FrachtPilot ausprobieren kannst.  

Willst du mehr über FrachtPilot erfahren? Schau doch bei FrachtPilot, DER ERP-Software für Lebensmittelhändler vorbei, buche ein kostenloses Webinar oder teste unsere Software kostenlos und unverbindlich! Wir freuen uns auf dich :-). 

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Verpackungsgesetz Titelbild Vorgaben für Verpackungen

Verpackungsgesetz – wie du es richtig umsetzt

Willst du Lebensmittel oder andere Produkte in Umlauf bringen, ist ein wichtiger Bestandteil die Verpackung. Diese regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG oder EPR). Was im Gesetz drin steht und was du alles beachten musst, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist das Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz regelt, was du beachten musst, wenn du Produkte verpackst oder weitere Verpackungen an ein Produkt anbringst. Es gilt für Erstinverkehrbringer von Verpackungen. Erstinverkehrbringer:innen sind diejenigen, die eine mit Ware befüllte Verpackung als erste in Umlauf bringen, die Privathaushalte schlussendlich entsorgen. Als Privathaushalte gelten laut Gesetz auch Hotels oder Restaurants.

Das Verpackungsgesetz will bereits beim Herstellen und Inverkehrbringen von Verpackungen Nachhaltigkeit erzielen. Dazu gibt es für die Entsorgung von Verpackungen eine fünfstufige HierarchieDie erste Stufe ist die Abfallvermeidung. Wenn das nicht möglich ist, bist du als Hersteller:in dazu angehalten, Verpackungen einem Kreislauf zuzuführen. Außerdem sollen Verpackungen recyclingfähig und -freundlich sowie aus nachwachsenden Rohstoffen konzipiert sein oder aus recyceltem Material bestehen.

Die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen bezahlen Hersteller:innen seit 1993. 2019 löste das Verpackungsgesetz VerpackG die Verpackungsverordnung ab. Seitdem gab es einige Neuerungen wie zum Beispiel die Mehrwegquote. So sollen 70 Prozent der Getränkeverpackungen aus Mehrwegsystemen bestehen. Das Verpackungsgesetz gibt zudem vor, dass Kund:innen zumindest die Wahl haben müssen zwischen Einweg- oder Mehrwegverpackungen. Außerdem beschränkt es die Stoffe, die in Verpackungen enthalten sein dürfen. 2025 sollen beispielsweise PFAS in Verpackungen eingeschränkt werden.

Wie wird die Einhaltung des Verpackungsgesetzes überprüft?

Das Verpackungsgesetz wird von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) überprüft, wozu auch das Verpackungsregister LUCID geschaffen wurde. Dort musst du dich als Hersteller:in registrieren. Als Befüller:in bist du auch automatisch Hersteller:in – eine Ausnahme sind Serviceverpackungen wie Kaffeebecher oder Brötchentüten, die du vorlizenziert kaufen kannst.  Als Getränkehersteller:in meldest du zum Beispiel die Kartonage von Sixpacks und die Glas- oder Plastikflaschen sowie ihre Verschlüsse an.

Hintergrund der Registrierung bei der Prüfstelle ist die Verantwortung als Hersteller:in für deine Verpackungen im Sinne der Vermeidung, Verwertung und Wiederverwendung von Verpackungen. Das Ziel ist auch, Transparenz und Fairness bezüglich der Verpackungsentsorgung im In- und Ausland zu schaffen. Daher ist das Register auch für jede:n einsehbar. Im Jahr 2024 gab es eine Million Registrierungen. Die ZSVR erkennt Ordnungswidrigkeiten und informiert die Behörden des Landes. Bisher hat die Prüfstelle 20 000 Ordnungswidrigkeiten gemeldet.

Welche Verpackungen gibt es?

Es gibt systembeteiligungspflichtige und nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Grundsätzlich musst du alle Verpackungen im LUCID-Register anmelden. Nicht alle Verpackungen musst du aber bei einem dualen System lizenzieren.

Die systembeteiligungspflichtigen Verpackungsarten sind die Versandverpackung, Umverpackung, Produktverpackung und die Serviceverpackung. Für diese erwirbst du bei einem dualen System eine Verpackungslizenz – und zwar bevor du dein Geschäft startest oder deinen Onlineshop eröffnest.

Nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind Transportverpackungen, Vorlizenzierte Serviceverpackungen und Nicht-Verpackungen.

Einen Sonderfall bilden Einweggetränkeverpackungen, die du auch registrieren musst. Für Einweggetränkeverpackungen besteht die Pfandpflicht, weshalb du sie bei der DPG, der Deutschen Pfandsystem GmbH, beteiligst. Die Pfandpflicht besteht bei allen Kunststoffflaschen zwischen 0,1 und als 3,0 Liter Füllmenge. Das betrifft auch Saft, Sekt oder Wein. Für Wein und Sekt in Glasflaschen gibt es hingegen kein Pfandsystem. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind allerdings Getränkekartons – egal, ob zylinder-, giebel- oder blockförmig.

Mehrweggetränkeverpackungen musst du registrieren, aber keine Verpackungslizenz bei einem dualen System erwerben. Jedoch benötigst du dafür ein Rücknahme- und Verwertungskonzept.

Was sind duale Systeme?

Die dualen Systeme wie zum Beispiel DerGrünePunkt oder EKO-Punkt übernehmen Entsorgung und Verwertung von Abfällen von Konsument:innen. Deswegen beteiligst du dich auch als Hersteller:in daran, indem du dort eine Verpackungslizenz erwirbst. Wegen dieser Systembeteiligung an einem dualen System sind beispielsweise die Papiertonne und die Wertstofftonne für Privathaushalte gebührenfrei. Die Daten, die du im LUCID-Register meldest, meldest du zusätzlich auch im dualen System. 

Welche Verpackungen muss ich lizenzieren?

Grundsätzlich musst du alle Verpackungsarten bei LUCID registrieren. Versand- und Produktverpackungen musst du auch bei einem dualen System lizenzieren, da sie die Konsument:innen belasten. Außerdem sind Serviceverpackungen beteiligungspflichtig. Da sie aber vom Letztbetreiber in Verkehr gebracht werden, räumt die Gesetzgebung ein, vorlizenzierte Serviceverpackungen zu verwenden. Das betrifft zum Beispiel Bäckereien mit Einwegbechern und Brötchentüten. Für die Lizenzierung sind dann die Hersteller:innen als Erstinverkehrbringer der Tüten und Becher verantwortlich.

Transportverpackungen und Mehrwegverpackungen musst du nicht beteiligen. Denn Transportverpackungen schützen das Produkt beim Transport und landen nicht bei den Endverbraucher:innen im Hausmüll. Sie werden eher im B2B-Business eingesetzt. Für Mehrwegsysteme benötigst du alternativ ein Rücknahme- und Verwertungskonzept. Mehrwegverpackungen können auch Nicht-Verpackungen sein, wenn du sie als Produkt verkaufst – also Mehrwegkaffeebecher oder Etuis, die dann nicht systembeteiligungspflichtig sind.

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Welche Pflichten habe ich als Erstinverkehrbringer?

Eine Pflicht nach dem Verpackungsgesetz ist sowohl die Systembeteiligung als auch die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen. Du musst dich außerdem als Hersteller:in im Verpackungsregister registrieren, um die LUCID-Nummer zu erhalten. Wenn du im europäischen Ausland handelst, benötigst du oft auch die EPR-Nummer. Im EU-Recht gilt die Extended Producer Responsibility, auch wenn jeder Mitgliedstaat ein eigenes System hat.

Im Verpackungsregister meldest du alle Verpackungen nach Art und Mengen an. Die Berechnung erfolgt für die Gesamtmenge eines Materials, zum Beispiel Glas, Papier oder Aluminium, multipliziert mit der Anzahl der Verpackungen, die du wahrscheinlich in Umlauf bringen wirst.

Die Vollständigkeitserklärung musst du abgeben, wenn du pro Jahr mehr als 30 000 kg Aluminium oder Kunststoff, 50 000 kg Pappe, Papier oder Karton oder mehr als 80 000 kg Glas in Umlauf bringst.

Was muss ich bei meinem Onlineshop beachten?

Wenn du einen eigenen Onlineshop betreibst, musst du je nach Produkt alle anfallenden Verpackungen registrieren oder lizenzieren. Das können die Produktverpackung und Versandverpackung sein. Du solltest dich vor dem Geschäftsstart registrieren und darauf achten, alle Auflagen zu erfüllen, da Strafen von bis zu 200 000 Euro oder Verkaufsverbote auferlegt werden können. Auch als regionaler Direktvermarkter mit einem Onlineshop musst du Verpackungen anmelden.

Was muss ich bei Online-Marktplätzen beachten?

Nutzt du einen Online Marketplace, musst du die Verpackungen ebenfalls registrieren und entsprechend lizenzieren. Die Plattform ist verpflichtet, das zu kontrollieren. Bist du nicht registriert, stoppt sie den Verkauf deiner Produkte. Beim Dropshipping sind die Händler:innen für die Verpackungen verantwortlich, wenn sie ihren Sitz in Deutschland haben.

Getränkeverpackungen: Mehrweg oder Einweg?

Der Vorteil von Einweg-Pfandflaschen ist, dass neue hochwertige Flaschen und Textilien hergestellt werden können. Allerdings entstehen beim Recyclingprozess Materialverluste. So können aus 100 Flaschen nur 75 neue entstehen. Ein geschlossener Kreislauf ist somit nicht möglichMehrwegflaschen müssen so oft wie möglich wiederverwendet werden, damit sich die Transportkosten lohnen.

Welche Verpackung ist die beste für meine Produkte?

Suchst du für deine Produkte die passende Verpackung, musst du neben der Lebensmittelsicherheit auch Umweltaspekte beachten. Alle unnötigen Verpackungen, die oft dem Marketing dienen, solltest du als Hersteller:in überdenken. Verbraucher:innenunfreundlich sind auch Mogelpackungen, die 2025 verboten werden sollen. Das Verpackungsgesetz legt fest, dass Verpackungen recyclingfreundlich, recyclingfähig und aus nachwachsenden Rohstoffen konzipiert sein sollen. Daran solltest du dich halten, um Kosten zu sparen und Konsument:innen sowie die Umwelt nicht zu belasten. Diese solltest du bei deinem Verpackungskonzept immer mitbedenken.

Recyclingfreundlich meint Verpackungen aus einem Material. Kunststoffverpackungen können aus verschiedenen Kunststoffen bestehen. In dem Fall können sie keinem der 11 Recyclingpfade zugeordnet werden und sind daher problematisch. Denn dann bleibt nur noch die thermische Verwertung. Auch Verbundverpackungen wie Getränkekartons bestehen aus mindestens zwei Materialen. Mittlerweile gibt es zwar Technologien, um zum Beispiel Getränkekartons in ihre Bestandteile zu zerlegen, genutzt werden sie aber wenig.

 In diese Kategorie fallen auch Full-Sleeve-Verpackungen, die bei Flaschen beliebt sind. Wenn sie nicht trennbar sind oder aus verschiedenen Materialien, werden sie am Ende auch nur thermisch verwendet. Gleiches gilt für Barriereschichten, die dafür sorgen, dass Lebensmittel wie Käse länger haltbar sind. Da Verpackungen auch sicher sein müssen, kannst du diese nicht immer vermeiden

Schlecht sind außerdem schwarze Verpackungen, weil Scanner in Sortierungsanlagen sie nicht vom Fließband unterscheiden können und sie automatisch verbrannt werden. Das betrifft auch Bambus, Holz, Kork, Jute und Keramik, weil das Verpackungsgesetz für sie keine Quoten vorgibt. Für Biologische Verpackungen gibt es bisher keinen Verwertungspfad und werden auch nur thermisch verwertet. Solche „neuen“ Verpackungen sind also nicht unbedingt besser als herkömmliche. Bei der Wahl musst du auch beachten, dass die Verpackung möglichst nicht schwerer sein sollte als das Produkt.

Fazit

Bevor du Produkte in Verkehr bringst, musst du sämtliche Verpackungen registrieren. Du solltest genau prüfen, welche systembeteiligungspflichtig sind und welche nicht. Wenn du nur wenig Verpackungen in Umlauf bringst, wird die Beteiligung günstiger. Trotzdem sollte aus verschiedenen Gründen wie Kund:innenfreundlichkeit und Nachhaltigkeit so wenig Verpackungsmüll entstehen wie möglich. Das solltest du als Hersteller:in oder Befüller:in von Anfang an mitbedenken. Da Lebensmittelverpackungen auch sicher sein müssen, sind sie aber oft nicht vermeidbar.

Auch mit einem Kleinunternehmen, Kleingewerbe oder mit deiner Direktvermarktung bist du vom Verpackungsgesetz betroffen, wenn du deine Produkte verpackst. Für deine regionale Direktvermarktung haben wir von FrachtPilot die passende ERP-Software für dich. 

Ein Highlight von FrachtPilot im Kontext von Verpackungen: FrachtPilot kann automatisch bei der Bestelleingabe Pfand oder (Leih-)Gebühren für die jeweilige Verpackung berechnen und mit auf die Bestellung setzten. Einzigartig in der ERP-Software-Welt!

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Onlineshop eröffnen Titelbild

Onlineshop eröffnen – ganz einfach in 5 Schritten

Einen Onlineshop zu eröffnen, ist auch im Bereich Food eine gute Möglichkeit, sich selbstständig zu machen, da du quasi alles online kaufen und verkaufen kannst. Wie du bei der Eröffnung vorgehst und was du beachten musst, erfährst du in diesem Artikel.

Lebensmittel online verkaufen - was muss ich beachten?

Wenn du dich mit E-Food selbstständig machen willst, musst du dich vorher gut über Hygienevorschriften informieren. Deine Produkte müssen entsprechend haltbar sein, was du im Vorhinein prüfen und mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum kennzeichnen musst. Bringst du Lebensmittel auf den Markt oder stellst sie selbst her, musst du auch über ein zertifiziertes Hygienekonzept verfügen. Das Konzept kannst du natürlich an die Größe des Betriebs anpassen.

Eigenen Onlineshop eröffnen - welche Vorteile habe ich?

Nicht nur Lebensmittel kannst du online verkaufen, sondern im Prinzip alles. Der Markt ist riesig und mit einer guten Geschäftsidee kann sich ein Onlineshop lohnen. Anfangs bietet es sich an, ihn nebenberuflich zu betreiben. Der Vorteil eines eigenen Shops ist, dass du direkten Kontakt zu deinen Kund:innen hast und nicht an Regeln und Bestimmungen eines Online-Marketplace gebunden bist. Der Versand im D2C-Modell ist außerdem einfacher und damit meistens nachhaltiger. Und wie gehst du vor?

Schritt 1: Wähle ein passendes Shopsystem aus

Zuerst musst du dir überlegen, bei welchem Anbieter du deinen Onlineshop eröffnen willst. Du hast die Wahl zwischen Website-Baukästen und WebhostingDas kostenlose Erstellen eines Onlineshops ist in der Regel nur möglich ohne kommerzielle Absichten. Außerdem hast du für die Designs mehr Möglichkeiten, wenn du bezahlst. Zudem bekommst du kostenlos nur eine Subdomain, keine eigene Domain. Wenn dein Geschäft aber hauptsächlich aus dem Onlineshop besteht, sind skalierbare Shopsysteme oder -lösungen sinnvoller und ansprechender.

FrachtPilot wäre nicht das coolste ERP-System weit und breit, würde es nicht auch einen Online-Shop bereits an Bord haben. So kannst du direkt durchstarten! Super einfach lässt sich der Onlineshop über Formulare oder CSS konfigurieren. So ist dein Web-Shop in Echtzeit mit deiner Warenwirtschaft verbunden, vollsynchron!

Alternativ kannst du bei FrachtPilot auch Shop-Baukästen wie von WIX nutzen. Dafür benötigst du ebenfalls keine Programmierkenntnisse, was ein großer Vorteil ist. Baukastensysteme gibt es auch von Jimdo oder IONOS. Diese haben beispielsweise auch eine multilinguale Funktion, um die Seite automatisch auf Englisch zu übersetzen. Ob das für dich nötig ist, machst du am besten von deiner Zielgruppe abhängig. Wenn du deine Produkte auf jeden Fall auch ins Ausland verkaufen willst, ist eine Übersetzung auf jeden Fall wichtig.

Beliebt für Onlineshops ist auch WordPress entweder mit Hosting oder als Baukastensoftware. Webhosting bedeutet das Bereitstellen des Speichers durch einen Server auf dem die Website permanent gespeichert und zugänglich ist. Solche Hosting-Angebote findest du auch bei ShopifyShopware oder WooCommerceWordPress bietet viele Plugins wie zum Beispiel das zur SSL-Verschlüsselung. Secure Socket Layer als Verschlüsselung verhindert das Abfangen von Daten. Das ist wichtig, wenn Kund:innen ihre Daten auf deiner Seite eingeben sollen.

Eine weitere Alternative ist das Programmieren der eigenen Website und des Onlineshops. Das hängt aber auch davon ab, ob sich der Aufwand für dich lohnt.

Schritt 2: Designe Website und Onlineshop

Wenn du dich für ein Shopsystem entschieden hast, wählst du ein passendes Design für deine Seite und deinen Onlineshop aus. Die Farben machst du abhängig von deiner Zielgruppe und deinem Produkt. Achte auf ein ansprechendes Design und eine nutzer:innenfreundliche Seite. Userexperience ist dabei das Stichwort, die umso wichtiger ist, wenn du mit deiner Konkurrenz mithalten willst. Es bietet sich an, für das Design auch eine Konkurrenzanalyse durchzuführen, um direkt zu wissen, was du besser machen kannst. Mit dem A/B-Test kannst du zwei Seiten online stellen und vergleichen, welche besser funktioniert. Möglich ist das auch über Plugins im Shopsystem.

Was du zuerst festlegen solltest, sind der Name für deinen Shop und die Domain, die du kaufst. Du solltest dir außerdem Gedanken machen über ein Logo mit Unterscheidungskraft und Wiedererkennungswert. Ob du den Namen als Marke anmeldest, hängt auch davon ab, ob sich das für dich lohnt. Die Anmeldung funktioniert über ein Formular bei der DPMA, die den Antrag aber auch ablehnen kann, wenn sie nicht schützenswert erscheint oder zu viel Ähnlichkeit mit einer bereits vorhandenen Marke hat.

Anschließend stellst du deine Produkte ein mit Bildern, Namen, Beschreibungen und Preisen. Überlege dir, welche Kategorien du dafür auf der Seite benötigst und wie du diese hierarchisierst.

Welche rechtlichen Vorgaben sollte ich beachten?

Es ist sinnvoll, eigene Bilder für die Seite und den Onlineshop zu verwenden. Bei allen Medien solltest du auf die nötigen Lizenzen achten, um Abmahnungen zu vermeiden. Ein anderer Aspekt betrifft den Kaufbutton, der eindeutig zu erkennen sein muss – also beschriftet mit kaufen, jetzt kaufen oder Kauf abschließen. Eine nutzer:innenfreundliche Oberfläche ist nicht nur für deine Kund:innen von Vorteil, sondern auch für dich. Denn wenn du mit deiner Seite nicht überzeugen kannst, werden sich mehr Konsument:innen für einen anderen Onlineshop entscheiden.

Du solltest auf deiner Seite außerdem ein Impressum zur Verfügung stellen, AGBs, eine Widerrufsbelehrung und eine Datenschutzerklärung. AGBs sind nicht verpflichtend, aber wenn du sie nutzen willst, müssen sie auf der Website stehen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen, die Verbraucher:innen bevorzugen. 

Die Widerrufsbelehrung besagt in der Regel, dass deine Kund:innen den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Die Folgen des Widerrufs und das Formular sollten sie bei der Bestellung direkt erhalten, auch wenn es nur ein Angebot ist. Stellst du ihnen das nicht zur Verfügung, gilt die gesetzliche Frist von einem Jahr plus 14 Tagen. Damit haben deine Kund:innen einen Vorteil und du klar den Nachteil.

Tipp: Achte auf Nutzerfreundlichkeit

Zur Nutzerfreundlichkeit gehören auch die beliebtesten Bezahlmethoden, die deine Kund:innen nutzen können sollten. Bietest du eine Methode nicht an, kann es sein, dass sie ihren Einkauf abbrechen. Die beliebtesten Bezahlmethoden sind die SEPA-Lastschrift, Kauf auf Rechnung oder Überweisung sowie PayPal.

Die Gläubiger-ID für das SEPA-Lastschriftverfahren beantragst du bei der Bundesbank und richtest es im Geschäftskonto deiner Bank ein. Bei PayPal benötigst du ein Geschäftskonto. Den Bezahlbutton stellt dir das Unternehmen bei PayPal Developer zur Verfügung, den du in deinem Webshop einfügst.

Für Paketdienste und Versandoptionen benötigst du Schnittstellen oder APIs, da die Dienstleister auf die eingegebenen Adressdaten zugreifen können müssen. Weitere Schnittstellen, die sinnvoll sein können, sind die zwischen deiner Warenwirtschaft und deinem Onlineshop. Diese kann dir eine ERP-Software einrichten oder zur Verfügung stellen.

Schritt 3: Melde dein Gewerbe an

Um mit dem erstellten Webshop online zu gehen und deine Produkte zu vertreiben, musst du vorher ein Gewerbe anmelden. Erst mit dem Gewerbeschein ist der Verkauf erlaubt. Die Gebühren sind gering und die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt.

Schritt 4: Versichere deine Produkte

Bevor du deinen Onlineshop veröffentlichst, musst du außerdem dich sowie deine Produkte versichern. Wenn du die Produkte nebenberuflich verkaufst, zahlt dein:e Arbeitgeber:in weiterhin teilweise die Sozialversicherung. Wenn du mit deinem Onlineshop mehr verdienst und mehr daran arbeitest als in deiner Haupttätigkeit, musst du dich als Selbstständige:r versichern. Die Versicherungen, die du haben solltest, sind die Betriebsund Produkthaftpflichtversicherung. Letztere ist unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses.

Schritt 5: Veröffentliche deinen Onlineshop

Wenn du alles Rechtliche und Organisatorische geschafft hast, kannst du den Shop endlich veröffentlichen. Da dein Gewerbe noch unbekannt ist, solltest du anschließend zumindest schrittweise dein Marketing aufbauen. Dazu gehört auf jeden Fall Suchmaschinenoptimierung, wofür die Shoplösungen aber auch Plugins zur Verfügung stellen. Außerdem kannst du Social Media Marketing nutzen. Bezahlte Werbung oder das Schalten von Anzeigen wirst du auch nicht vermeiden können.

Optional kannst du einen Blog schreiben oder deine Kund:innen mit einem Newsletter auf dem Laufenden halten. Auch dein Packaging kannst du als Marketing verwenden. Das hängt von deinem Produkt und deiner Zielgruppe ab, ob es besonders ansprechend sein soll oder besonders simpel und umweltschonend zum Beispiel.

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Fazit

Die Konkurrenz für Onlineshops ist heute sehr groß. Nimm dir Zeit für die passende Shoplösung und das Design der Seite. Die Domain sollte möglichst eindeutig und seriös sein. Im Bereich E-Food solltest du dich im Vorfeld genau über Hygieneanforderungen informieren. Für dein Marketing, aber auch generell für den Erfolg, ist es wichtig, immer die Zielkund:innen im Blick zu haben und an ihnen das Design, Versand und Zahlungsmethoden auszurichten. Dafür benötigst du unter Umständen Schnittstellen.

Auch FrachtPilot als ERP-Software für Lieferdienste stellt die einen Onlineshop mit Bestell-App (!) zur Verfügung. Der Onlineshop kann super einfach individuell gestaltet werden. Alternativ bietet FrachtPilot Schnittstellen, um deine Warenwirtschaft an den Onlineshop anzubinden oder ein Kassensystem zu verknüpfen. Schau einfach in einem kostenlosen Webinar von uns vorbei, ob wir die richtige Software für dich haben oder teste FrachtPilot hier kostenlos! Wir freuen uns auf dich 😉

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Lebensmittelkennzeichnung für Verbraucherschutz - Etiketten richtig beschriften

Lebensmittel richtig beschriften – 8 Pflichtangaben für Etiketten

Aus Gründen des Verbraucherschutzes müssen laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) einige Pflichtangaben auf Verpackungen beziehungsweise Etiketten stehen. Wie du in deinem Food-Business Lebensmittel richtig beschriftest, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Was ist die Lebensmittelinformationsverordnung?

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gilt EU-weit als VO (EG) 1169/20011 und definiert die verpflichtenden Angaben für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die ein Lebensmittelbetrieb in den Verkehr bringt.

Welche Pflichtangaben für Etiketten gibt es?

Die Pflichtangaben, die auf Etiketten stehen müssen, sind der Produktname, die Produktbezeichnung, Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmens, die Nettofüllmenge, die Zutatenliste, die Nährwerttabelle, Allergene, Alkohol– oder Koffeingehalt, eine Gebrauchsanleitung, Zusatzstoffe, die Herkunft und das Mindesthaltbarkeitsdatum.

1. Produktname und Produktbezeichnung

Neben dem Namen des Produkts schreibst du auch die Bezeichnung dazu, zum Beispiel Milchmischgetränk aus Milch und Aroma. Für Saft, Milch und Honig ist die Bezeichnung rechtlich festgelegt. Die Schriftgröße für die Beschriftung von Etiketten darf nicht kleiner sein als 1,2 Millimeter.

2. Füllmenge

Du musst außerdem die Nettofüllmenge angeben, die im gleichen Sichtfeld, heißt auf der gleichen Seite, stehen muss wie die Produktbezeichnung. Die tatsächliche Füllmenge kann die Nettofüllmenge unterschreiten, sollte es im Idealfall natürlich nicht. Im Mittel darf die tatsächliche Füllmenge einer Produktcharge jedoch nicht geringer sein.

3. Zusatzstoffe

In der EU sind diverse Lebensmittelzusatzstoffe mit den E-Nummern zugelassen.  Das sind beispielsweise Säureregulatoren, Emulgatoren, Stabilisatoren, Geschmacksverstärker, Süßungsmittel, Backtriebmittel, Trägerstoffe, Füllstoffe, Verdickungsmittel, Trennmittel, Antioxidationsstoffe und Konservierungsstoffe sowie Farbstoffe. Verbraucherfreundlicher ist es, sie namentlich statt der E-Nummern zu nennen.

4. Zutatenliste

Die Zutatenliste enthält alle Zutaten in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtanteil im Produkt. Das gilt auch für verarbeitete Produkte wie Pizza, bei denen die Bestandteile selbst aus Zutaten bestehen. Es gibt jedoch gesetzlich festgelegte Lebensmittel wie Schokolade oder Konfitüre, die du nicht nach ihren Zutaten aufschlüsseln musst. Schokolade wird zum Beispiel über den Zuckergehalt definiert. Wenn du Schokolade mit weniger Zucker als üblich auf den Markt bringen willst, musst du dich genau informieren, was dabei möglich ist und was nicht.

Bei verarbeiteten Produkten müssen auch die Mengen der Zutaten in Prozent angegeben werden. Die quantitive ingredients declaration (QUID) gibt laut LMIV die Mengenangabe der bestimmenden Zutat in Prozent vor. Bei Erdbeermarmelade müssen die Kund:innen erkennen können, wie viel Erdbeere tatsächlich drin ist. Die Zutat mit dem größten Anteil an der Gesamtmenge steht als erstes in der Zutatenliste.

5. Allergene

Außerdem musst du Allergene aufführen. Das sind Milch und Milcherzeugnisse beziehungsweise Laktose und Gluten. Glutenhaltiges Getreide muss aufgeführt werden. Allerdings sind Glukosesirup auf Weizen- oder Gerstenbasis und Maltodextrine auf Weizenbasis unproblematisch und müssen nicht extra genannt werden. Außerdem kennzeichnest du Sellerie, Sesam, Eier, Fisch, Krebstiere, Soja, Erdnüsse, Senf, Schwefeldioxid, Lupinen und Weichtiere sowie Schalenfrüchte wie Mandeln, Haselnüsse, Paranüsse, Macadamianüsse, Pistazien und Pecannüsse. Die verwendeten Zutaten müssen in ihrer Lieferkette rückverfolgbar sein. Wenn du lose Lebensmittel verkaufst, solltest du eine separate Liste über Allergene bereitstellen.

6. Nährwerte

Die Nährwerte, die Big Seven, gibst du in tabellarischer Form an: Brennwert in KJ/Kcal, Fett in Gramm, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate in Gramm und davon Zucker sowie Salz und Eiweiß. Die Angaben beziehen sich auf 100 g oder 100 ml. Du kannst sie aus einer Lebensmittelanalyse ermitteln lassen oder sie aus der Menge der Zutaten bei der Herstellung berechnen.

In der regionalen Direktvermarktung kannst du die Nährwerte auch weglassen, wenn du die Lebensmittel in geringen Mengen direkt an Kund:innen abgibst. Da die geringe Menge sehr eng gefasst ist, solltest du sie dennoch auch der Kundenfreundlichkeit halber auflisten. Da regionale oder handverarbeitete oft Produkte mehr Nährstoffe enthalten als hochverarbeitete, kannst du diese Zusatzinformationen gut für dein Produktmarketing nutzen. Außerdem ist die Kennzeichnung Pflicht, wenn du die Produkte online vertreibst.

Bei unverpackten Backwaren sind die Angaben über Zutaten, Nährwerte und Allergene nicht verpflichtend. Diese Informationen solltest du deinen Kund:innen dennoch irgendwie zugänglich machen – über QR-Codes oder zusätzliche Schilder.

7. Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum

Bringst du Produkte in den Handel oder verkaufst deine Lebensmittel auf Online-Marktplätzen, gibst du das Mindesthaltbarkeitsdatum an. Bei frischen Produkten wie Obst, Gemüse und Fleisch sowie bei losen Lebensmitteln wie Backwaren entfällt es allerdings. Für leicht verderbliche Produkte wie Milchprodukten ist es hingegen verpflichtend. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist natürlich nicht mit dem Verbrauchsdatum zu verwechseln. Leicht verderbliche Lebensmittel solltest du mit dem Verbrauchsdatum kennzeichnen. Bei Fleisch muss auch das Einfrierdatum deklariert sein.

Da sich das Mindesthaltbarkeitsdatum auf die angemessene Lagerung bezieht, sollte auf der Verpackung auch Angaben zur Aufbewahrung stehen, zum Beispiel +8 °C bei Milchprodukten. Gibst du nur den Monat und das Jahr an, benötigst du außerdem eine Chargennummer. Die EAN benötigst du, wenn du Lebensmittel national, international oder online verkaufst.

8. Herkunft

Die LMIV gibt zudem Angaben zur Herkunft der Zutaten oder Produkte vor.

Gemüse und Obst

Bei unverpacktem oder verpacktem Gemüse schreibst du auf die Kiste oder die Verpackung, wo die Produkte herkommen. Handelt es sich um verarbeitetes Obst oder Gemüse, entfällt die Angabe der Herkunft, zum Beispiel bei Erdbeerjoghurt.

Fleisch, Milch und Eier

Bei verpacktem als auch unverpacktem Fleisch gibst du das Herkunftsland an. Eine Ausnahme bildet dabei Hackfleisch. Nur wenn mehr als 50 Prozent Rind enthalten ist, muss die Herkunft angegeben sein. Sobald eine weitere Zutat hinzugefügt wird, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Zur Kennzeichnung gehört auch, wo das Tier gelebt hat, wo es geschlachtet und zerlegt wurde.

Bei verarbeiteten Milchprodukten musst du die Herkunft nicht angeben.

Auch bei Eiern müssen deine Kund:innen das Herkunftsland und die Stufe der Haltungsform erkennen können. Der Zahlencode dafür befindet sich auf den Eiern selbst.

Wenn du deine Lebensmittel direkt und regional vertreibst, solltest du Region genau definieren, um auch deinen Kund:innen ein gutes Einkaufserlebnis bieten zu können. Denn bis auf wenige Ausnahmen wie Parmaschinken ist die Bezeichnung regional nicht geschützt. Kaffee kann in der Region geröstet sein, obwohl du die Bohnen importiert hast. Auf die Bezeichnung ist daher oft kein Verlass.

9. Weitere Angaben auf Etiketten

Je nachdem, was für Lebensmittel du vertreibst, musst du auch den Koffeingehalt oder Alkoholgehalt angeben sowie eine Gebrauchsanweisung, wie das Produkt zuzubereiten ist.

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Benötige ich Gütesiegel und Zertifizierungen?

Zertifizierungen sind für Lebensmittelbetriebe teilweise verpflichtend, andere Gütesiegel hingegen freiwillig. Sie machen sich jedoch gut auf Etiketten oder deinen Verpackungen.

1. HACCP

Einige Siegel beziehungsweise Zertifizierungen sind für europäische Lebensmittelproduzent:innen verpflichtend, zum Beispiel das HACCP-Zertifikat. Dieses vergibt der TÜV und steht für Hazard Analysis and Critical Control Points. Du bist verpflichtet, im Betrieb die Gefahrenanalyse an kritischen Punkten der Produktion umzusetzen. Das Zertifikat regelt außerdem die Ausstattung der Räume, die Bodenbeschaffenheit, den Umgang mit Abfällen und Schulungen für Mitarbeitende.

2. IFS Food

Auch die Zertifizierung IFS Food von der International Food Safety dient der unabhängigen Prüfung für sichere Lebensmittel. Dieser Standard kann auch eine Voraussetzung sein, um deine Produkte in eine Lieferkette aufzunehmen oder um auf verschiedenen Märkten deine Produkte verfügbar zu machen. Je nachdem, wo und wie du dein Produkt verkaufen willst, ist auch diese Zertifizierung sinnvoll.

Neben solchen Zertifizierungen für deinen Betrieb gibt es diverse Siegel für deine Lebensmittel.

3. Nutri-Score

Der Nutri-Score ist laut einer Umfrage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft am verbraucher:innenfreundlichsten, aber nicht verpflichtend. Er wurde von der Santé publique France als Marke registriert. Um ihn zu verwenden, musst du dich dort registrieren. Den Score berechnest du dann selbst anhand der Nährwerte. Die Punkte aus den erwünschten Nährwerten werden von den unerwünschten abgezogen. Je geringer die Differenz desto höher der Score. Der Algorithmus dahinter wurde durch das Max-Rubner-Institut geprüft. Die Bewertung hängt auch von der Art des Lebensmittels ab, die du bei der Anmeldung angibst.

4. Bio-Siegel

Willst du mit biologischen oder ökologischen Produkten werben, musst du von einer entsprechenden Stelle zertifiziert sein. Somit ist ein Bio-Siegel quasi verpflichtend. Dafür sendest du der Prüfstelle eine Vorlage deiner Etiketten. Da das Kriterium des Bio-Siegels der biologische Anbau ohne synthetische Pestizide oder Kunstdünger ist, ist es im Vergleich mit anderen Siegeln wenig aussagekräftig.

Andere Siegel wie Bioland, Naturland oder biozyklisch-veganer-Anbau legen auch Wert auf Fruchtfolgen mit Hauptfrucht-Leguminosen, also Pflanzen, die Stickstoffe fixieren, oder auf den Einsatz von Blühstreifen, um Biodiversität (wieder)herzustellen und Erosion zu reduzieren. Dünger aus Tierabfällen darfst du außerdem nicht einsetzen. Auch die Nutzung des V-Labels für Vegetarisches oder Veganes solltest du angemessen einsetzen. Auf Etiketten von Produkten, von dem man erwartet, dass es vegan oder vegetarisch ist, sollte das Siegel nicht auftauchen. 

Du darfst nicht damit werben, dass dein Produkt eine bestimmte Zutat enthält oder nicht enthält, wenn das in anderen Produkten der gleichen Art der Normalfall ist. Dies soll Verbraucher:innen vor irreführender Werbung schützen. Verwendest du für deine Lebensmittel Imitate wie Analogkäse oder Klebefleisch, solltest du das auch so auf die Verpackung beziehungsweise Etiketten schreiben.

Fazit

Etiketten werden nicht kontrolliert. Sollten aber Verbraucher:innen Fehler melden, gibt es Kontrollen und Abmahnungen, weshalb solltest du alle nötigen Angaben berücksichtigen solltest. Die Pflichtangaben regelt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Bei losen Lebensmitteln sowie in der Direktvermarktung gibt es einige Ausnahmen und Befreiungen von der LMIV. 

Wenn du für deine regionale Direktvermarktung noch die richtige ERP-Software benötigst bist du bei FrachtPilot genau richtig! Lerne uns in einem Webinar kennen oder teste FrachtPilot kostenlos, wir freuen uns auf dich!

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Food-Startup gründen

Food-Startup gründen – 16 geniale Tipps für deinen Erfolg

Der Bereich Lebensmittel und Essen ist für Gründer:innen sehr beliebt. Scheinbar gibt es an unserem Essverhalten immer etwas zu optimieren, weshalb es dieses Potential für Gründungen hat. Was du bei der Gründung eines Food-Startups besonders beachten musst und welche Vorschriften es gibt, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist ein Food-Startup?

Startups sind Unternehmen, die sich neu gründen. Food-Startups zeichnen sich durch innovative Ideen im Bereich Essen und Lebensmittel aus. Neue Produkte und Konzepte beeinflussen sie unser Essverhalten, gleichzeitig orientieren sie sich an den sich verändernden Bedürfnissen der Konsument:innen.

Die Geschäftsidee - warum ein Startup gründen?

Für die Gründung eines Food-Startups ist die Geschäftsidee die Voraussetzung. Diese sollte innovativ sein und aktuelle Trends aufgreifen. Zum Beispiel kann sie deinen potentiellen Kund:innen Vorteile bieten, die sie so bisher noch nicht haben. Sie sollte dich von anderen Herstellern und Marken abheben. Das, was dein Produkt oder deine Idee besonders macht, bildet den Unique Selling Point.

Tipp #1: Überlege dir, warum dein Produkt besser ist als die bisherigen.

Wenn du weißt, dass du dich im Bereich Food selbstständig machen willst, aber noch keine konkrete Idee hast, kannst du zum Beispiel Umfragen auf Social Media durchführen. So findest du heraus, was Konsument:innen auf dem Markt fehlt, was ihre Vorlieben sind und worauf sie bei ihren Kaufentscheidungen achten.

Die Trends Nachhaltigkeit oder Gesundheit bieten großes Potential, da Konsument:innen immer auf der Suche nach noch besserer Ernährung sind.

Tipp #2: Nutze aktuelle Trends, um ein neues, innovatives Produkt auf den Markt zu bringen.

Tipp #3: Gründe im Team, um Aufgaben aufzuteilen

Da es im Bereich Lebensmittel viele Vorschriften einzuhalten gilt, musst du dich gut informieren, welche Anforderungen deine Produkte erfüllen müssen. Wenn du kein:e Expert:in in diesem Bereich bist, kann es auch helfen, mit einer Person oder einem Team zusammen zu gründen. Je mehr Expertise du für die Gründung des Food-Startups mitbringst, desto einfacher wird sie.

Du kannst dir die Expertise natürlich auch selbst nach und nach aneignen. Es kann jedoch einfacher sein, sich die Aufgaben mit einer oder mehreren Personen zu teilen. So kannst du dir auch eine:n Expert:in für die Verwaltung und andere bürokratische Hürden ins Team holen. Auch das kannst du dir selbst aneignen oder dich beraten lassen. Aber die Gründung macht dir im Team vielleicht mehr Spaß als allein.

Tipp #4: Berechne deine Produktpreise

Bringst du Lebensmittel auf den Markt, solltest du dir außerdem überlegen, wo und wie du sie produzieren willst. Denn die Produktion hat erheblichen Einfluss auf die Qualität deiner Produkte. Diese spielt wiederum für deine Zielkund:innen eine bedeutende Rolle. In einem nachhaltigen Food-Startup beispielsweise sollte die Produktion schließlich auch nachhaltig sein.

Die Produktionskosten können dann höher ausfallen, sodass du den Produktpreis entsprechend hoch ansetzen musst. Natürlich müssen die Kund:innen bereit sein, den Preis zu zahlen. Trotzdem muss er auch Gehälter decken, wenn du Mitarbeiter:innen einstellst. Produktpreise musst du zudem in deinem Finanzplan für die Bank aufführen, damit sie die Chance für einen Kredit realistisch einschätzen kann.

Tipp #5: Wähle eine haftungsbeschränkte Unternehmensform

Zusätzlich zu Team und Produkt musst du auch die Unternehmensform festlegen. Für Startups bieten sich haftungsbeschränkte Rechtsformen an. Also zum Beispiel eine Unternehmergesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gründung muss von einem oder einer Notar:in beurkundet werden.

Tipp #6: Informiere alle notwendigen Behörden über deine Gründung

Über deine Selbstständigkeit musst du auch das Finanzamt informieren. Das stellt dir dafür ein Anmeldeformular zur Verfügung.

Beim Gewerbeamt meldest du dein Gewerbe an. In der Regel handelt es sich bei Food-Startups um Gewerbe. Beachte, dass es für die meisten Handwerksbetriebe eine Meisterpflicht gibt. Das gilt auch für Bäckereien oder wenn du Backwaren herstellst. Die Räumlichkeiten müssen außerdem zu deinem Startup passen. Das beinhaltet auch die Erlaubnis zur gewerblichen Nutzung. Das Bauamt ist dann zuständig, wenn du Räume oder Werkstätten umbauen musst.

Für Lebensmittelunternehmen gelten außerdem einige Hygienevorschriften, an die du dich halten musst. Dein Ansprechpartner für Hygiene und Lebensmittelsicherheit ist dabei das Gesundheitsamt. Dort musst du auf jeden Fall auch eine Gesundheitsbelehrung im Umgang mit Lebensmitteln absolvieren. Du kannst dort auch alle Informationen bezüglich Lebensmittelsicherheit einholen.

Wenn du mit deinem Food-Startup Lebensmittel in den Verkehr bringst, musst du dein Startup außerdem bei der örtlichen Lebensmittelüberwachung anmelden, was du beim Veterinäramt erledigen kannst.

Tipp #7: Such dir finanzielle Starthilfe

Für die Finanzierung deines Food-Startups hast du diverse Möglichkeiten. Zum Beispiel Crowdfunding-Plattformen oder Förderprogramme für innovative und nachhaltige Gründungen.

Alternativ fragst du bei der Bank einen Kredit an. Dafür musst du der Bank auch einen detaillierten Businessplan bzw. Finanzplan vorlegen – der Finanzplan ist meistens Teil des Businessplans. Ein Businessplan kann dir im Allgemeinen helfen, deine Idee auszureifen und dir über die Details Gedanken zu machen. In der Regel eröffnest du bei der Bank außerdem ein Geschäftskonto, da du dein Konto nicht geschäftlich nutzen darfst. 

Tipp #8: Versichere deine Produkte

Ein weiterer finanzieller Aspekt ist die Versicherung. Besonders wenn du leicht verderbliche Lebensmittel vertreiben willst, solltest du sie versichern. Gerade am Anfang könnten schlechte Chargen finanziell schwierig für dich werden. Eine gute Versicherung ist daher unerlässlich.

Tipp #9: Informiere dich über Lebensmittelsicherheit

Wie bereits angedeutet, musst du mit deinem Food-Startup gewisse Hygienevorschriften einhalten. Diese variieren, je nachdem, was für ein Unternehmen du gründest. Wenn du Lebensmittel produzierst und vertreibst, müssen diese Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit erfüllen. Dies umfasst auch die Haltbarmachung über thermische Behandlung.

Überlege dir, ob das für deine Lebensmittel relevant ist. Getränke und Milch werden zum Beispiel pasteurisiert und Joghurt fermentiert. Über bestimmte Vorgehensweisen solltest du dich beraten lassen. Um lieferfähig zu sein, musst du außerdem vorzuproduzieren – ohne dass Produkte verderben.

Tipp #10: Berechne das Mindesthaltbarkeitsdatum selbst

Milchprodukte sind mindestens drei Monate haltbar. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ermittelst du selbst, indem du deine Produkte zum Beispiel drei Monate bei der vorgegebenen Temperatur lagerst und im Anschluss Proben nimmst. Auch Backwaren sind bis 3 Monate haltbar, wobei das Mindesthaltbarkeitsdatum natürlich nicht mit dem Verbrauchsdatum zu verwechseln ist. Bei einer Haltbarkeit von drei Monaten gibst du den Tag, Monat und das Jahr an. Lässt du den Tag weg, musst du die Chargennummer auf die Verpackung schreiben.

Tipp #11: Hol dir EAN-Nummern für den Onlinehandel

Neben der Chargennummer ist auch die EAN (European Article Number) wichtig, wenn du deine Lebensmittel oder Produkte über einen Online-Shop oder auf Onlinemarktplätzen wie Amazon verkaufst, da sie die Logistik und die Kommissionierung erleichtert. Auch beim nationalen sowie internationalen Warenverkehr benötigst du sie. Vertreibst du dein Produkt regional, reicht auch die Chargennummer.

Tipp #12: Melde deine Verpackungen an

Laut dem Verpackungsgesetz muss auch die Verpackung hochwertig sein. Diese musst du bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister anmelden (ZSVR).

Tipp #13: Informiere dich über Zertifizierungen

Für die Lebensmittelsicherheit gibt es in Deutschland diverse Prüfstellen. Unabhängige Prüfungen gewährleisten sichere Lebensmittel für Verbraucher:innen. Wichtig werden diese Zertifizierungen, wenn deine Produkte Teil von Lieferketten werden sollen. Die Hazard Analysis and Critical Control Points (HACCP) ist beispielsweise in Europa und den USA für Lebensmittelbetriebe verpflichtend. Eine weitere mögliche Zertifizierung ist der IFS Food Standard, den ebenfalls der TÜV vergibt. Verzichtest du für deine Produkte auf synthetische Pestizide und Kunstdünger, kannst du auch das Bio-Siegel verwenden.

Tipp #14: Verwende die richtigen Lebensmittelkennzeichnungen

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln regelt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Bestimmte Angaben dürfen auf dem Etikett oder der Verpackung nicht fehlen. Zum Beispiel musst du Nährwerte angeben wie den Fettgehalt und gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydrate, Eiweiß, Salz und Zucker. Außerdem muss der Produktname und die Verkehrsbezeichnung auf der Verpackung stehen sowie die Sorte und der Name des oder der Hersteller:in.

Tipp #15: Nutze die richtige Marketingstrategie

Das Marketing ist für dein Food-Startup unerlässlich, da es am Anfang nicht bekannt ist. Für dein Food-Startup brauchst du ein Logo für alle deine Seiten, Kanäle und Dokumente. Gestalte deine Website ansprechend und nutzerfreundlich. Auf Social Media kannst du Werbung für dein Food-Startup und deine Produkte machen oder mit Influencern zusammenarbeiten, die dein Produkt bewerben. Beachte, dass du mit gesundheitsförderlichen Eigenschaften des Produkts in der Regel nicht werben darfst. Deine Verpackungen können ebenfalls Bestandteil deiner Produktidee sein, dann ist es sinnvoll, die Verpackungen in deine Marketingstrategie einzubauen. Die Frage ist immer, wie du deine Zielkund:innen am besten erreichst.

Tipp #16: Nutze die richtige Software

Um die Prozesse in deinem Food-Startup zu automatisieren, kann es sinnvoll sein, zum Beispiel Buchhaltungssoftware zu verwenden. Lieferdienste greifen beispielsweise auf ERP-Software zurück. Auch wenn du deine Produkte über deinen eigenen Onlineshop verkaufst, brauchst du dafür eine entsprechende Software wie FrachtPilot.

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Fazit

Willst du dich selbstständig machen, sind Food-Startups eine beliebte Geschäftsidee. Überlege dir ein ganz neues, innovatives Produkt. Informiere dich vorher genau über Anforderungen und Vorschriften an dein Produkt, damit dein Erfolg nicht an der Bürokratie scheitert. 

Falls du mit deinem Food Startup durchstarten willst, haben wir von FrachtPilot für dich die passende ERP-Software 😉

 Hier kannst du FrachtPilot kostenlos testen oder uns und die Software in einem Webinar kennenlernen.

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DATEV Buchhaltung Software

DATEV – 6 coole Funktionen bei FrachtPilot

Die Buchhaltung wird in Unternehmen heute normalerweise mit Buchhaltungssoftware durchgeführt oder mit ERP-Software mit einer Funktion zur Verwaltung von Rechnungen und Zahlungen. Für die Datenverarbeitung in der Buchführung hat sich DATEV als  Standard  durchgesetzt. Auch FrachtPilot ermöglicht dir den DATEV-Export. Was DATEV genau ist und wie die Exporte bei FrachtPilot funktionieren, kannst du in diesem Artikel lesen.

Was ist DATEV?

DATEV ist ein Kurzwort für Datenverarbeitungsorganisation. Das Unternehmen ist eine Genossenschaft, die sich 1966 aus 65 Steuerberater:innen gründete. Damals nannte sich das Unternehmen noch Datenverarbeitungsorganisation der Steuerbevollmächtigten für die Angehörigen des steuerberatenden Berufs in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung.

Erforderlich war die Gründung wegen der boomenden Wirtschaft in Deutschland, für die mehr Steuerfachkräfte nötig waren, als es gab. Den Mehraufwand in der Buchhaltung mussten die Steuerbevollmächtigten auslagern oder automatisieren, was anfangs mit Lochkarten funktionierte. Seit der Gründung hat DATEV immer mehr Lösungen für verschiedene Teilbereiche des Rechnungswesens auf den Markt gebracht.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglieder können Rechtsanwält:innen sein sowie Steuerberater:innen, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberatungskanzleien. Mitglied der Genossenschaft wirst du, indem du die Beitrittsbeteiligung von 765 Euro zahlst – natürlich musst du auch einen entsprechenden Beruf ausüben. Heute hat das Unternehmen mehr als 40 000 Mitglieder. Da die meisten Unternehmen die Buchhaltung mit DATEV-Lösungen erledigen, gilt es in Deutschland als Standardsoftware.

Wozu brauche ich DATEV?

In erster Linie verwenden Steuerberater:innen oder Rechtsanwält:innen DATEV-Lösungen. Als DATEV-Mitglieder sind sie sowohl Leistungsabnehmer:innen als auch Eigentümer:innen. Sie beziehen andere Lösungen als ihre Mandant:innen. Sie können zum Beispiel die DATEV-Cloud nutzen und auch ihren Mandant:innen zur Verfügung stellen. Dort lädst du als Kund:in alle Buchungsbelege deiner eigenen Kund:innen hoch, um sie in Echtzeit zu verarbeiten

Um den Austausch zwischen Unternehmen und Steuerbüro zu ermöglichen, bieten Cloudsoftware-Hersteller APIs  Application Programming Interfaces oder Schnittstellen – für DATEV-Lösungen an. Auch FrachtPilot als ERP-Software hat so eine Schnittstelle, damit du für deine:n Steuerberater:in Buchungsdateien im DATEV-Format exportieren oder importieren kannst. Das Steuerbüro erhält also Buchungen, Rechnungen und Zahlungen deiner Kund:innen, um sie sicher zu archivieren. Diese sind nämlich relevant für den Jahresabschluss

Wenn du deine Buchhaltung für dein Unternehmen selbst übernehmen möchtest, kannst du Kund:in bei der Datenverarbeitungsorganisation werden und ihre Lösungen beziehen. Das bietet sich eher für kleinere Unternehmen an. Als Unternehmer:in bist du nicht verpflichtet, eine:n Steuerberater:in anzustellen, wenn du die Buchhaltung selbst stemmen kannst. Zu deinen steuerlichen Pflichten gehört jedoch zum Beispiel der Jahresabschluss, der zumindest aus der Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Der Pflicht kannst du mit oder ohne Steuerberater:in nachkommen.

Da die meisten steuerberatenden Berufe DATEV-Lösungen verwenden, haben die Lösungen sich zum deutschen Standard entwickelt. Ein Vorteil von DATEV ist zum Beispiel auch, dass sie Daten GoBD-konform archivierenGoBD steht für Grundsatz zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Das heißt, die Anforderungen an den Datenschutz in der Buchhaltung ist mit DATEV kein Thema.

DATEV mit FrachtPilot

Als standardisiertes Dateiformat zum Austausch der Buchungen mit deinem Steuerbüro verwenden wir DATEV auch bei FrachtPilot. Wir stellen dir 6 besondere Funktionen vor.

1. Exporte aktivieren

Die Nutzung musst du in deinem Kund:innenportal zunächst freischalten. Das machst du unter der Einstellung Steuern, indem du dort die Beraternummer sowie die Mandantennummer einträgst.

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2. Rechnungen gruppieren

Unter Einstellungen > Steuern kannst du außerdem festlegen, auf welcher Ebene Rechnungen gruppiert werden sollen. Zum Beispiel nach Leistungsdatum, Produktnamen oder Positionstyp. Außerdem kannst du Rechnungsbuchungen an das Gesamtbrutto anpassen, wenn Rundungsungenauigkeiten auftreten. Oder den Steuerschlüssel verwenden, sollte das Ertragskonto keinen Buchungsschlüssel haben. 

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3. Rechnungen exportieren

Den DATEV-Export für den Export von Buchungen an deine:n Steuerberater:in findest du in der Rechnungsübersicht unter Aktionen. Wenn du ihn nicht anklicken kannst, bedeutet das, dass du ihn noch nicht aktiviert hast. Anschließend wählst du den Zeitraum aus, für den du Buchungen exportieren möchtest. Der Zeitraum kann von einem Monat bis zu einem Jahr variieren. Für den Export der Dateien wird das Datum der Zahlung verwendet.

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4. ZIP-Datei für dein Steuerbüro

Die ZIP-Datei, die du anschließend herunterlädst, enthält Kundenstammdaten, Rechnungen und Zahlungen. Du kannst auch die ZIP-Datei weiterleiten. So liegen dem Steuerbüro direkt die Buchungen mit den entsprechenden Rechnungen vor.

5. Alle Rechnungen exportieren

Das Programm merkt sich die Exporte, sodass es nur Dateien automatisch exportiert, die du noch nicht exportiert hast. Die Einstellung kannst du manuell ändern. Willst du alle Rechnungen exportieren, klickst du dazu auf bereits exportierte einbeziehen.

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6. Zahlungsvorgänge im xslx-Format übermitteln

Zahlungsvorgänge kannst du auch einzeln exportieren und übermitteln als xslx-Datei, die du mit Excel öffnen kannst. Das machst du in deiner Buchhaltung unter Zahlungen buchen. Dort wählst du Zahlungsvorgänge exportieren aus. Es erscheinen vier Felder, wo du den Zeitraum der Zahlungen angibst, sowie das zugehörige Konto und die Zahlungsmethode. Die xslx-Datei lädst du anschließend herunter. 

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Fazit

DATEV steht für Datenverarbeitungsorganisation und ist das Unternehmen für Lösungen in der Buchhaltung. Es hat sich als Genossenschaft vieler steuerberatenden Berufe als Standard herausgebildet. Daher bietet auch dein FrachtPilot eine entsprechende Schnittstelle an, um dir die Buchhaltung zu erleichtern. In unserer Hilfe findest du alle Informationen darüber. 

Du willst deine Lebensmittelvermarktung bzw. deinen Lieferservice in das digitale Zeitalter katapultieren? Kein Problem! Auf unserer Seite kannst du kostenlos ein persönliches Webinar buchen oder FrachtPilot sofort kostenlos testen. Wir freuen uns auch dich! 🙂 

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CAMT-Dateien FrachtPilot

CAMT-Dateien: 4 ultimative Vorteile bei FrachtPilot

CAMT-Dateien sind dir bei der Buchhaltung behilflich, erhaltene Zahlungen in einem Programm zu verwalten. Das kann eine Buchhaltungssoftware sein oder ERP-Software wie FrachtPilot. CAMT-Importe standardisieren die elektronischen Verfahren. Was CAMT-Dateien genau sind und welche Funktionen sie bei FrachtPilot haben, erzählen wir dir in diesem Artikel.

Was bedeutet CAMT?

CAMT steht für Cash Management, das für die Dokumentation von Bank zu Kunde (B2C) genutzt wird. CAMT-Dateien stellt deine Bank dir als Geschäftskunde in deinem Online-Banking zur Verfügung. Diese elektronischen Kontoauszüge enthalten Zahlungsinformationen.

Die ISO 20022, die Definitionen über Zahlungsmanagement enthält, gibt das XML-Format als Standard für CAMT im SEPA-Raum vor. Da die Internationale Organisation für Normierung der Einheitlichkeit dient, sorgt sie auch für die Standardisierung von Zahlungsmodalitäten. Dadurch können Zahlungen innerhalb der europäischen Union vereinfacht und vereinheitlicht werden.

Das XML-Format erkennst du an der Baumstruktur aus wohldefinierten Ausdrücken, so genannten Tags, eingefasst in spitzen Klammern. In der Baumstruktur sind neben Meta-Informationen dann die Konto- und Zahlungsinformationen enthalten. Den Aufbau musst du im Detail natürlich nicht verstehen. Das XML-Format ist von Vorteil für die maschinelle Verarbeitung von Buchungen und Zahlungen. Dafür bieten sich CSV- oder PDF-Dateien nicht an. Es gibt außerdem verschiedene Typen von CAMT-Dateien, die abhängig sind von der Art der Meldung, wobei sich die Formate CAMT.052, CAMT.053 und CAMT.054 nicht stark voneinander unterscheiden.

Wozu brauche ich CAMT-Dateien?

Die CAMT-Dateien erhältst du in deinem Online-Banking deiner Bank und importierst sie als elektronische Kontoauszüge zum Beispiel in ein Buchhaltungsprogramm. Die Zahlungen deiner Kund:innen erhältst du auf deinem Geschäftskonto, verbuchst sie aber zusätzlich in dem jeweiligen Programm.

Auch FrachtPilot als ERP-Software für Lebensmitteleinzelhändler und Lieferdienste hat eine Buchhaltungsfunktion und bietet den einfachen Import von CAMT-Dateien, um Buchungen einzupflegen bzw. abzugleichen. Nähere Infos findest du auch in unserer Hilfe. Hier zeigen wir, wie du CAMT-Dateien hochlädst und was du damit machen kannst.

Warum sollte ich CAMT-Dateien nutzen?

Wenn du CAMT-Dateien nutzt, musst du nicht jede Zahlung einzeln verbuchen. Steht im Verwendungszweck zudem die Rechnungsnummer, funktioniert die Verknüpfung zwischen Rechnung und Kundenkonto automatisch. Auch bei Tippfehlern helfen standardisierte CAMT-Dateien bei der Verbuchung. Sie ermöglichen außerdem Splitbuchungen.

Wie importiere ich CAMT-Dateien in FrachtPilot?

Die Datei lädst du zuerst im Online-Banking deiner Hausbank herunter und importierst sie dann in deinem FrachtPilot. Wie der Dateiexport funktioniert, kann von Bank zu Bank variieren. Den Import für CAMT-Dateien bei FrachtPilot findest du unter Rechnungen > Aktionen > CAMT-Datei hochladen. Du wählst das entsprechende Kund:innenkonto und die Datei aus für die automatische Zuordnung. Wenn das wegen Tippfehlern nicht möglich ist, kannst du sie manuell zuweisen, indem du nach der Rechnung oder dem Kunden suchst. 

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Vorteil #1: Automatische Zuweisung von Transaktionen

Damit die Zuordnung automatisch geschehen kann, muss die Bestellung abgeschlossen und eine Rechnung erstellt worden sein. Die ältesten der offenen Beträge werden zuerst verrechnet. Die Buchung der Zahlung musst du mit dem grünen Haken bestätigen. Unter Zahlungen kannst du auch Ein- und Auszahlungen sowie Umbuchungen einzeln verbuchen.

Splitbuchungen mit CAMT-Dateien

Mithilfe der CAMT-Dateien kannst du zudem Splitbuchungen vornehmen. Diese sind zum Beispiel notwendig, wenn deine Kund:innen zu viel oder zu wenig bezahlt haben oder mehrere Rechnungen mit einer Zahlungen beglichen haben. Auch Gutschriften oder neue Rechnungen als Restzahlung nimmst du mit Splitbuchungen vor.

Haben Kund:innen zu wenig gezahlt, erscheint neben dem Datei-Upload ein Kreuz in einem gelben Kästchen. Ein Teil der Zahlung wird mit der Rechnung verrechnet. Für den Rest ist eine neue Zahlung notwendig, über die du deine:n Kund:in mit einer Zahlungserinnerung informierst.

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Vorteil #2: Eine Zahlung für mehrere Rechnungen

Eine Zahlung für mehrere Rechnungen wird mit der CAMT-Datei automatisch verrechnet, wenn der Verwendungszweck die Rechnungsnummer enthält. Ansonsten musst du auch hier die Splitbuchung manuell vornehmen.

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Vorteil #3: Mehrere Zahlungen für eine Rechnung

Deine Kund:innen können auch eine Rechnung durch mehrere Zahlungen begleichen. Mithilfe der CAMT-Datei können die Zahlungen über eine Splitbuchung der Rechnung einfach zugewiesen werden.

Vorteil #4: Zahlungen gutschreiben

Wenn ein:e Kund:in zu viel gezahlt hat, kannst du den Rest gutschreiben mithilfe der Splitbuchung. Du fügst dazu ein zweites Feld für die Splitbuchung hinzu und wählst das Kund:innenkonto sowie die Rechnung aus, dem der Restbetrag als Gutschrift zugeordnet werden soll. Die Verbuchung schließt du ab, indem du oben rechts den grünen Haken setzt. 

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Rücklastschriften in CAMT-Dateien

Rücklastschriften sind relevant, wenn eine Lastschrift fehlschlägt – wenn zum Beispiel das Konto nicht ausreichend gedeckt ist. Dann erhältst du auf deinem Konto eine Einzahlung, am nächsten Tag jedoch eine Auszahlung plus Gebühr. Indem du ein Aufwandskonto und eine virtuelle Zahlung erstellst, kannst du das deinen Kund:innen in Rechnung stellen. Rücklastschriften siehst du in der CAMT-Datei als Auszahlungen.

Fazit

CAMT-Dateien sind wichtig für deine Buchhaltung, weil sie dir Arbeit abnehmen durch automatische Zuordnung und Verbuchungen von Einzahlungen. Das XML-Format ist Teil der Standardisierung von Bezahlprozessen und vorteilhaft für die maschinelle Verarbeitung. Die Zeilen musst du im Einzelnen natürlich nicht verstehen. FrachtPilot ist eine der wenigen ERP-Softwares, die diese Funktion anbieten. 

Hier kannst du unsere Software für Lieferdienste und Lebensmitteleinzelhändler kostenlos testen oder einen Termin buchen, um uns persönlich kennenzulernen. Wir freuen uns auf dich!

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Unternehmensformen - welche ist die beste für meine Gründung?

Unternehmensformen – diese 10 wichtigsten solltest du kennen!

Bei der Gründung kannst du zwischen verschiedenen Unternehmensformen wählen. Die Rechtsform deines Unternehmens kann sich auch ändern, wenn dein Unternehmen wächst. Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Unternehmensformen.

Welche Unternehmensformen gibt es?

Man unterscheidet Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Welche die für deine Gründung zweckmäßigste ist, richtet sich nach dem Aufwand der Gründung und Verwaltung sowie nach der Besteuerung. Außerdem spielen auch die rechtliche Haftung und die Geschäftsführung eine Rolle. Kapital- und Personengesellschaften werden in verschiedene Formen unterteilt. Es ist ratsam, mit der Zeit zu prüfen, ob die Rechtsform noch zur Unternehmensstruktur passt. Gegebenenfalls musst du sie dann anpassen.

Die Unternehmensform des Einzelunternehmens

Ein Einzelunternehmen kannst du als einzelne Person gründen. Zum Beispiel als Kleingewerbetreibende:r und Freiberufler:in.  Du musst dich nicht ins Handelsregister eintragen lassen, weil du so nicht zu den echten Kaufleuten zählst. Daher gelten für dich die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Lässt du dich freiwillig eintragen, gelten für dich die gleichen rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen wie für Kaufleute. Ein Nachteil an der Gründung eines Einzelunternehmens ist, dass du persönlich mit deinem gesamten Vermögen für das Gewerbe oder das Unternehmen haftest.

Von der Kleinunternehmerregelung kannst du Gebrauch machen, wenn dein Jahresumsatz im letzten Jahr nicht höher als 22 000 Euro war und im folgenden Jahr nicht höher als 600 000 Euro sein wird.

Erfordert der Betrieb eine kaufmännische Geschäftsführung, kannst du als Einzelunternehmer:in auch Kaufmann oder Kauffrau sein. Beispielsweise wenn das Betriebsvermögen im Jahr 100 000 Euro beträgt oder die Umsätze einen bestimmten Betrag überschreiten. Bei Dienstleistungen liegt die Grenze bei 175 000 Euro und in der Produktion bei 300 000 Euro. Wenn du bis zu fünf Beschäftigte hast, spricht das nicht für eine kaufmännische Regelung. Wenn du einen Kredit von bis zu 50 000 Euro in Anspruch genommen hast, reicht auch das Kleingewerbe aus.

Was sind freie Berufe?

Freie Berufe sind gesetzlich genau definiert. Dazu gehören Ärzte, Steuerberater, Anwälte, Journalisten, erzieherische Berufe und künstlerische Berufe, aber auch Selbstständige der Krankengymnastik oder Hebammen zum Beispiel. Da sie nicht immer so leicht vom Gewerbe zu unterscheiden sind, gibt es einen Katalog, in dem diese ‚Katalogberufe‘ aufgeführt sind.

Übrigens sind die Bezeichnungen ‚Freiberufler‘ und ‚Freelancer‘ keine Synonyme. Freiberufler bezieht sich auf die Art der Tätigkeit, während Freelancer als freie Mitarbeiter:innen die Art der Anstellung beschreibt.

Welche Unternehmensformen kann ich als Freiberufler:in wählen?

Wenn du nicht mit deinem privaten Vermögen für den Betrieb haften möchtest, kannst du auch eine Ein-Personen-GmbH gründen. Dann haftest du als juristische Person nicht mit deinem Privatvermögen, sondern mit der Einlage. Das Stammkapital beträgt aber wie bei der GmbH auch      25 000 Euro. Eine Alternative kann daher auch die Unternehmergesellschaft (UG) sein. Dafür brauchst du ein Startkapital von einem Euro.

Gründest du nicht alleine, sondern zusammen mit einem oder mehreren Freiberufler:innen, ist es auch möglich, sich zu einer Partnergesellschaft oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenzuschließen. Andere Möglichkeiten sind der Zusammenschluss zur Partnergesellschaft oder zur offenen Handelsgesellschaft.

Als Freiberufler:in musst du kein Gewerbe anmelden, sondern dich nur beim Finanzamt anmelden. Gründest du eine GmbH, UG, PartG oder Personengesellschaften, musst du das von einem oder einer Notar:in beurkunden lassen. Die Gründung kostet dich daher mehr.

Was gehört zum Gewerbe?

Zum Gewerbe zählen industrielle und handwerkliche Berufe sowie Handelsberufe. Ein Kleingewerbe kannst du anmelden, wenn du nicht als Kaufmann oder -frau giltst. Für ein Gewerbe brauchst du kein Startkapital und die Gründung muss auch nicht notarisch beurkundet werden. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt und dem Finanzamt.

Die Unternehmensformen der Personengesellschaften

Personen- und Kapitalgesellschaften fallen unter das Handelsgesetzbuch. Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften sind Personengesellschaften keine juristischen Personen. Die üblichen Formen sind GbR, OHG und KG.

1. GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR, kann auch ein Zusammenschluss aus Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden sein. Er dient einem bestimmten unternehmerischen Ziel, das zu fördern ist. Als Gesellschafter:in haftest du dabei unmittelbar und vollumfänglich auch mit deinem Privatvermögen. Das gilt auch fünf Jahre nachdem du aus der Gesellschaft ausgeschieden bist.

2. OHG - Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft, OHG, ist für Handelsgewerbe und Firmen vorgesehen. Ein Mindestkapital bei der Gründung brauchst du nicht. Gründen kannst du sie mit mindestens einem zweiten Gesellschafter. Als solche oder solcher haftest du unmittelbar und unbeschränkt mit deinem eigenen Vermögen.

3. KG - Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft, KG, besteht aus mindestens einem Komplementär, der vollumfänglich haftet, und einem Kommanditisten, der nur mit seiner Einlage haftet. Als Kommanditist:in bist du von der Geschäftsführung ausgeschlossen, hast aber ein Widerspruchsrecht bei ungewöhnlichen Unternehmensentscheidungen. Von den Erträgen erhältst du als Kommanditist:in Verzinsungen deiner Einlage. Als Komplementär:in haftest du mit deinem Vermögen. Häufig wählen Familienunternehmen aus den Unternehmensformen die Kommanditgesellschaft. Ein Stammkapital benötigst du bei der Gründung nicht.

Die Unternehmensformen der Kapitalgesellschaften

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die AG, UGGmbH und die KGaA. Sie sind immer juristische Personen, bei denen das Kapital im Vordergrund steht.

4. GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH, ist eine recht beliebte Rechtsform, weil sie haftungsbeschränkt ist. Das heißt, als Gesellschafter:in haftest du nur mit dem Vermögeneinsatz, den du geleistet hast. Das Mindestkapital bei der Gründung beträgt 25 000 Euro, das auch in die Ausstattung angelegt sein kann.

5. UG - Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft (UG) gibt es seit 2008 und wird auch Mini-GmbH genannt. „Mini“ ist sie deswegen, weil das Mindestkapital einen Euro beträgt. Wenn die Anforderungen sich ändern, kann sie zu einem späteren Zeitpunkt zu einer GmbH umstrukturiert werden.

6. AG - Aktiengesellschaft

Für die Aktiengesellschaft (AG) liegt das Mindestkapital bei der Gründung bei 50 000 Euro. Daher ist sie am Anfang der Selbstständigkeit in der Regel keine geeignete Rechtsform. AGs haben eine Leitung, die sie vertritt, und einen Vorstand, der die Geschäftsvorgänge überwacht. Die Vermögenswerte sind in Aktien angelegt. Die Gesellschaft haftet gegenüber ihren Gläubiger:innen mit dem Gesellschaftsvermögen.

7. PartG - Partnergesellschaft

Zu einer Partnergesellschaft (PartG) kannst du dich mit einem oder mehreren anderen Freiberufler:innen zusammenschließen. Sie ist daher vergleichbar mit der OHG. Du musst die Gesellschaft ins Partnerschaftsregister eintragen lassen und im Namen „Partner“ stehen haben. Für Fehler haftet nur der oder die jeweilige Gesellschafter:in, dafür aber unbeschränkt.

8. SE - Societas Europaea

SE steht für Societas Europaea und bildet das Pendant zur Aktiengesellschaft. Der Unternehmensstandort muss in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union sein. Ziel ist die einheitliche Geschäftsführung in allen EU-Staaten. Das Startkapital liegt allerdings bei 120 000 Euro.

Weitere Mischformen

Mischformen enthalten Merkmale von Personen- und Kapitalgesellschaften, um die jeweiligen Vorteile zu kombinieren.

9. GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG gehört zu den Personengesellschaften, obwohl sie viele Elemente einer Kapitalgesellschaft in sich vereint. Dabei ist die Komplementärin eine GmbH, also eine juristische Person. Diese ist somit die unbeschränkt haftende Gesellschafterin der KG. Als GmbH ist sie jedoch haftungsbeschränkt. Es entsteht also eine haftungsbeschränkte Personengesellschaft.

Viele Familienunternehmen wählen aus den Unternehmensformen die GmbH und Co. KG, weil sich die Haftung auf die Vermögenseinlage beschränkt. Die Voraussetzung für dich, eine GmbH & Co. KG zu gründen, ist, dass die GmbH bereits existiert. Da sie eine Mischform aus zwei Gesellschaften ist, müssen auch zwei Jahresabschlüsse erstellt werden. Damit hast du einen Mehraufwand in der Verwaltung.

10. KGaA - Kommanditgesellschaft auf Aktien

Eine weitere Mischform ist die KGaA, die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Der Gesellschafter ist eine juristische Person und das Startkapital liegt bei 50 000 Euro. Vorteilhaft ist die persönliche Verbindung der Gesellschafter an das Unternehmen. Als Kommanditaktionär:in haftest du unbeschränkt und hältst das Kapital, das durch Aktien ergänzt wird. Aufgrund des hohen Startkapitals bietet es sich für eine Gründung in der Regel nicht an.

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Fazit

Für die Entscheidung für eine der Unternehmensformen gibt es unterschiedliche Gründe. Um die richtige Wahl zu treffen, solltest du dich im Vorhinein von einer oder einem Steuerberater:in und einer oder einem Rechtsanwält:in beraten lassen. Auch bei der Gründung eines (regionalen) Lebensmitteleinzelhandels oder Lieferdienstes hast du die Wahl zwischen verschiedenen Unternehmensformen.

Wenn du für deinen Einzelhandel oder Lieferdienst noch eine die passende ERP-Software suchst, schau einfach bei FrachtPilot vorbei oder teste hier unsere Software kostenlos. Alternativ kannst du einfach ein persönliches und unverbindliches Erstgespräch bei uns buchen.

Wir freuen uns auf dich!

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